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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unterstützung auch nach Kündigung in der Probezeit & Kug?


Sulle
13.10.2009, 17:50
Guten Tag allerseits,
ich möchte mich erst kurz vorstellen, bin 28 Jahre alt und gelernter Fachinformatiker. Habe meine 3 Jährige Ausbildung zum Fachinformatiker im Fachbereich Anwendungsentwicklung gemacht und habe nun seit 7 Jahren als Festangestellter gearbeitet. Leider war ich seit April in Kurzarbeit und musste meine laufenden Kosten aus meinen Ersparten mit decken.

Leider ist mein erspartes nicht unendlich gewesen :? und so kam es das ich nun eine Festanstellung in einem ganz anderem Bereich eingegangen bin. Leider gefällt mir die Arbeit überhaubt nicht, da die Absprachen bei der Bewerbung ganz anderen Waren. Teilweise werden 2-3 Fach Schichten gearbeitet so dass zwischen Dienst und nächstem Dienst max. 4 Std. schlaf sind. Dies empfinde ich als eine Zumutung und kriminell.

Okay, kommen wir zu meinen eigentlichen Fragen :):
Ich habe momentan sehr viele Anfragen von "alten" Kunden die gerne nun meine Arbeit als Programmierer weiter in Anspruch nehmen möchten. Nun stelle ich mir die Frage, ob ich eine Förderung für die Existenzgründung bekommen würde, wenn ich nun in der Probezeit selber kündige, oder gibt es dann auch eine Sperre wie beim Arbeitslosengeld?

Hat die Kurzarbeit einen Einfluss auf die Dauer der Förderung?

Was wäre wenn ich im nächsten Jahr z.B. April feststellen würde, das diese Existenzgründung nicht funktionieren würde und ich wieder als Angestellter arbeiten könnte. Könnte ich dann ab Monat X die Unterstützung sein lassen?

und meine letzte Frage, habe heute ein Gewerbe/Kleingewerbe angemeldet zwecks der Kunden anfragen, kann / muss ich dieses dann zur Existenzgründung nutzen?

Vielen Dank für eure Unterstützung

stummelbeinchen
13.10.2009, 20:31
Hi,

Ich habe momentan sehr viele Anfragen von "alten" Kunden die gerne nun meine Arbeit als Programmierer weiter in Anspruch nehmen möchten. Nun stelle ich mir die Frage, ob ich eine Förderung für die Existenzgründung bekommen würde, wenn ich nun in der Probezeit selber kündige, oder gibt es dann auch eine Sperre wie beim Arbeitslosengeld?

Ob es eine Sperre wird, kann ich nicht sagen. Wichtig ist, zwischen dem letzten Tag Deiner jetzigen Beschäftigung und der Aufnahme Deiner Selbständigkeit muss mind. 1 Tag Arbeitslosigkeit liegen.
Der Gründungszuschuss wird ohne Sperrzeit mit Beginn der Selbständigkeit für 9 Monate in Höhe des ALG1+300€ gezahlt. Ab dem 10. Monat-15. Monat sinds dann nur noch 300,-€ (musst Du aber gesonderten Antrag stellen). Bei einer Sperrzeit verschiebt sich diese Leistung auf den 1. Tag nachdem Deine Sperrzeit enden würde. Du kannst Dich schon in der Sperrzeit selbständig machen, bekommst dann aber den vollen Gründungschuss in gleicher Höhe eben später.
Bsp.: Beginn Alo: 1.11.
Aufnahme Selbständigkeit: 2.11.
Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe: 12 Wochen (weiß ich jetzt nicht genau)
Beginn Zahlung Gründunschuss: 24.1. für 9 Monate und danach nochmal 6

Hat die Kurzarbeit einen Einfluss auf die Dauer der Förderung?
Nein.

Was wäre wenn ich im nächsten Jahr z.B. April feststellen würde, das diese Existenzgründung nicht funktionieren würde und ich wieder als Angestellter arbeiten könnte. Könnte ich dann ab Monat X die Unterstützung sein lassen?

Ja. Wenn Deine Selbständigkeit nicht mehr funktioniert, dann ist das so. Musst Du nur mitteilen. Es gibt keine Strafe, keine Sperrzeit, keine Rückzahlungsforderung.

und meine letzte Frage, habe heute ein Gewerbe/Kleingewerbe angemeldet zwecks der Kunden anfragen, kann / muss ich dieses dann zur Existenzgründung nutzen?

Wichtig: Du darfst diese Selbständigkeit nur als Nebengewerbe ausüben, wenn Du dafür noch gefördert werden willst. Du machst Dich dann aus einem Nebengewerbe in ein Hauptgewerbe selbständig. Das ist gesetzlich möglich und genauso geregelt. Du kannst Dich aber auch mit etwas ganz anderem als Deinem jetztigen Gewerbe selbständig machen.

LG