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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Eig. Einkommen eines 17jährigen in der Bedarfsgemeinschaft


vimis
16.08.2005, 12:21
Hallo,
hab mal eine Frage. Mein Sohn (17J.) beginnt im nächsten Monat ein freiwilliges Soziales Jahr, um die Zeit, bis er eine Ausbildungsstelle findet, zu überbrücken. Er wird dann vorausichtlich ca. 340,- € eigenes Einkommen haben. In welcher Höhe wird dieses Geld angerechnet. Bleibt ihm noch etwas, der Anreiz tendiert sonst irgendwie auch gegen Null, ist ja so....

Hoffentlich kann mir jemand Auskunft geben, möchte auf neutralem Boden schon mal eine Information, fühle mich bei negativen Infos dem Sachbearbeiter immer so ausgeliefert :-x

vielen Dank im Voraus :D
Grüße
Viola

StephanK
16.08.2005, 12:39
:welcome: vimis/Viola,
In welcher Höhe wird dieses Geld angerechnet.Angerechnet worauf? Die 340 € sind dann sein Einkommen. Das FsJ soll ja keinen weiteren Ersatz-Arbeitsmarkt bieten.
Dein Sohn gehört auch altersmäßig zur Zielgruppe des FsJ, und in diesem Alter lebt man in der Regel noch von den Eltern, zumal wenn man noch keine Ausbildung hat. Weitergehende Ansprüche wird es also nicht geben, und bei freiem Logis, wie es in FsJ-Stellen üblich ist, sind 340 € doch gar nicht wenig.
Oder habe ich das nicht richtig verstanden und er wird - was unüblich wäre - während des FsJ zuhause wohnen und die in der Überschrift Deiner Nachricht angesprochene Bedarfsgemeinschaft sind seine arbeitslosen Eltern? Dann würde dieses Einkommen voraussichtlich dazu führen, dass er aus der Bedarfsgemeinschaft ausscheidet.