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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Recht auf freiwillige Krankenversicherung


Forumadmin
08.10.2006, 18:18
SG Münster
Az: S 3 KR 76/01

Nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB V) können schwerbehinderte Menschen der gesetzlichen Krankenversicherung
aufgrund einer entsprechenden Anzeige innerhalb von drei Monaten nach Feststellung der Behinderung beitreten,
wenn sie, ein Elternteil, ihr Ehegatte oder ihr Lebenspartner in den letzten fünf Jahren vor dem Beitritt mindestens drei Jahre versichert waren,
es sei denn, sie konnten wegen ihrer Behinderung diese Voraussetzung nicht erfüllen.

Die beklagte Krankenkasse hatte den fristgerecht gestellten Antrag der 44-jährigen Klägerin, die zuvor privat versichert war,
mit der Begründung abgelehnt, die Klägerin sei vor der Antragstellung nicht in dem erforderlichen Umfang versichert gewesen,
obwohl sie aufgrund ihres Gesundheitszustands eine Erwerbstätigkeit hätte ausüben können.

Mit Urteil vom 10.12.2003 hat das Sozialgericht die freiwillige Versicherung der Klägerin bei der beklagten Krankenkasse festgestellt.

Nach Auffassung des Gerichts ist es für eine freiwillige Versicherung nicht erorderlich,
dass die Klägerin eigene Versicherungszeiten zurückgelegt hat.

Es reiche nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut - so das Gericht - aus,
dass ein Elternteil vor dem Beitritt der Klägerin drei Jahre versichert gewesen sei.
Das Gericht sah es als unerheblich an,
dass die Klägerin in dieser sog. Vorversicherungszeit bei dem Elternteil nicht familienversichert war.

Die Entscheidung ist rechtskräftig.