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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Video zur EGV


bigpit
14.10.2009, 18:37
hallo zusammen

ich weiss nicht ob ihr das video evtl schon kennt, aber ich wollte es euch mal nicht vorenthalten.

http://www.youtube.com/watch?v=O1sc07uRunA&hl=de

ich bitte euch mal um eure meinungen dazu.

ist es wirklich so, das man eine EGV ablehnen kann ohne sanktioniert zu werden, aus dem im video genannten gründen oder sollte man lieber zähneknirschend unterschreiben.

falls der beitrag hier falsch sein sollte, bitte gegebenenfalls verschieben.

lg bigpit

Dirk_.
14.10.2009, 20:19
Hallo bigpit,

das Video wurde schon hier (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=128836) angesprochen.



Gruß
Dirk

Dirk_.
16.10.2009, 13:39
Hallo bigpit,

also wie in dem anderen Trehad ja schon angesprochen.
Unterschreiben MUSS man(n) eine EGV nicht.
Aber dann wird eben alles mittels eines Verwaltungsaktes beschieden.

Was ist ein Verwaltungsakt?
Der Verwaltungsakt (VA) bezeichnet eine Form des Handelns staatlicher Organe zur einseitig verbindlichen (hoheitlichen) Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts.

Verwaltungsakt (http://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungsakt)

Kurz um, wenn du Leistung bekommen möchtest, dann mußt du auch so ziemlich alles machen um aus dem Bezug wieder herauszubekommen.
Dazu benötigt es keine EGV um dies zu bestimmen, da genügt dann schon deine Mitwirkungspflicht.
So, nun sollst du in eine Maßnahme gehen, welche Normalerweise in einer EGV mit aufgeführt sein sollte. Hast du nun keine EGV unterschrieben, dann bekommst du eben ein Schreiben wo man dich dann auffordert.
Dies ist dann eine Einzelfallentscheidung, welche mittels eines Verwaltungsaktes eben beschlossen wurde.

Kurz um, so ziemlich jedes Schreiben der ARGE ist in seiner Grundform ein Verwaltungsakt, wie zb Bewilligungsbescheide, Änderungsbescheide usw usw.

Gruß
Dirk

bigpit
16.10.2009, 14:14
erstmal danke dirk für das wieder eröffnen des threads :sensationell:

nun ist es mir einigermaßen verständlich was so ein verwaltungsakt ist. danke erstmal dafür.

doch was ist mir besagtem video?
darin wird aufgeführt, das so eine egv gegen diverse grundrechte wie 1,2,11,12,14 verstößt.

wenn ich mir diese so durchlese bekomme ich doch wirklich arge zweifel an der rechtmäßigkeit einer egv. :confused:


liebe grüße

bigpit :)

Pharao
16.10.2009, 15:43
doch was ist mir besagtem video?
darin wird aufgeführt, das so eine egv gegen diverse grundrechte wie 1,2,11,12,14 verstößt.

Viel Spaß dabei, wenn du deinen SB das erklären willst ......:razz:

bigpit
16.10.2009, 16:48
hmm so witzig find ich das garnicht


ein beispiel:

wenn ich da von nem passus lese der besagt das man z.b. bei nem abbruch einer maßnahme 30% der kosten tragen muss, finde ich das schon nen starkes stück. sowas z.b. gehört nicht in eine egv.

lg
bigpit

Pharao
16.10.2009, 17:14
wenn ich da von nem passus lese der besagt das man z.b. bei nem abbruch einer maßnahme 30% der kosten tragen muss, finde ich das schon nen starkes stück. sowas z.b. gehört nicht in eine egv.

Naja, du musst aber schon richtig Zitieren ! Es heißt igrendwo, wenn man Anlass dazu gibt oder ohne wichtigen Grund, das ist ein großer Unterschied.

Und sind wird doch mal ehrlich, wenn bei manchen nicht das Geld als "druckmittel" stehen würde, die würden ja nie in die Gänge kommen. Das soll auf garkeinen Fall eine Verallgemeinerung sein !!! Aber wer zB ernsthaft nach einen Job sucht, der sollte kein Problem mit 2 Bewerbungsnachweisen pro Woche haben ! Aber es gibt auch hier welche die finden sogar 1 Bewerbung schon als unzumutbar !?!

Zudem darf man ja bitte auch nicht vergessen, das du (oder jemand anderes) Geld dafür bekommt (sei es als Alg oder die Kosten der Maßnahme, ect) die die Allgemeinheit zahlt. Da finde ich schon das man ein paar Regeln beachten muß bzw nicht nach Lust & Laune eine treure Maßnahme einfach abbrechen kann oder jedes zumutbare Jobangebot ablehnt. (Auch hier muß ich zugeben, das nicht jedes zumutbare Angebot vom Amt einen persönlich liegt, aber ..... es geht hier ja nicht nach dem Traumjob).

Natürlich gibt es auch Maßnahmen, da lässt sich streiten über Sinn & Unsinn (habe ich auch selber erlebt), aber darum geht es ja auch erstmal nicht. Zumal es da auch andere Möglichkeiten hierfür gibt.

Zudem, sollte sowas eigentlich nicht in der EGV stehen, das man bei Abbruch ......., sondern sowas steht normalerweise irgendwo im Vertrag mit dem Maßnahmeträger bzw dem Vertrag mit dem Amt für die Maßnahme. Die EGV ist nur für das festhalten (Kurzform) des eigentlichen Gespräches mit dem SB da bzw weitere Stratigien & Vorgehensweisen um die Arbeitslosigkeit zu beenden. Sollte es mal drin stehen und man Unterschreibt diese nicht, dann wird`s halt so gemacht wie es schon Dirk gesagt hat - kommt aber eigentlich dann auf`s gleiche raus.

bigpit
16.10.2009, 17:44
nunja das mit dem wichtigen grund ist schon richtig was die 30% betrifft.

also besteht eigentlich keinerlei chance um so eine egv herumzukommen.

ich für meinen teil habe mir meine arbeit immer ohne hilfe der arge gesucht.
hilfe habe ich eigentlich bisher nur einmal so richtig bekommen, damals bei der lehrstellensuche.
ansonsten gab es nur irgendwelche abm`s oder angebote über einen eej.

die egv`s haben eigentlich nie den erwünschten effekt gebracht, einen wieder in eine reguläre arbeit auf dem ersten arbeitsmarkt zu bringen.

für mich daher ohne jeden sinn.

über die rechtmäßigkeit lässt sich ja bekannter weise immer streiten.
für meinen teil sehe ich die dinger als rechtswidrig an.

da ich im moment wieder mal ohne job da stehe bin ich mal gespannt ob man mir auch wieder so nen ding aufdrückt, wenn ich nicht bald wieder ne neue stelle finde.

lg
bigpit

Pharao
16.10.2009, 18:14
Hi,

das das Amt dir evtl nicht so hilft wie du es gerne erwarten hast, ist ja auch eigentlich was anderes und das Amt hat ja auch nur begrenzte Möglichkeiten. Gibt sehr viele, die würden ja gerne was tun aber ...... sicher ist auf jedenfall wenn du einen Job willst, dann mußt du ganz alleine dich darum kümmern und nicht auf das Amt oder andere verlassen das die das schon machen werden.

Das es einige Maßnahmen gibt ......naja mit Sicherheit sehr fragwürgigen Ausgang oder ob diese wirklich Sinnvoll ist, is mal dahin gestellt. Aber wenn man jetzt jedem sagen würde, wenn`de keine Lust mehr hast dann hör auf - ohne Konsequenzen ........ wieviele meist du noch würden dann eine Maßnahme machen oder Bewerbungen schreiben oder zu einen Termin zum Amt gehen ?

Aber wie schon gesagt, in eine EGV gehört eigentlich NUR:

Eine Eingliederungsvereinbarung ist ein arbeitsmarktpolitisches Instrument, um die Eingliederung einer bestimmten Person in Arbeit und die dafür vorzunehmenden Schritte zu regeln. Als solches ist die Eingliederungsvereinbarung ein Vertrag zwischen dem zu Vermittelnden und dem Vermittler bzw. dessen Auftraggeber.

Vorkommen:
Sie werden dort zwischen den zu Vermittelnden und der zuständigen Behörde, vertreten durch den jeweiligen Arbeitsvermittler oder Fallmanager als öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen. In diesem Bereich ist der Abschluss einer solchen Vereinbarung in der Regel vorgeschrieben. Die generelle Verweigerung des zu Vermittelnden, eine Vereinbarung abzuschließen, kann zwar nach dem Wortlaut des Gesetzes Leistungskürzungen zur Folge haben, diese Sanktionsmöglichkeit wird jedoch von der Arbeitsagentur nicht mehr angewendet. Der Zwang zum Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung ist politisch umstritten und wird vor allem von Gegnern der Hartz IV-Reform kritisiert

Inhalte:

In einer Eingliederungsvereinbarung werden die Pflichten und Leistungen beider Seiten bei der Arbeitssuche, das Ziel und die verfolgte Strategie festgelegt. Weitere Inhalte können Zwischenziele und Maßnahmen sein, sowie notwendige rechtliche Belehrungen
Quelle: Wiki (http://de.wikipedia.org/wiki/Eingliederungsvereinbarung)

bigpit
16.10.2009, 19:50
Hi,

das das Amt dir evtl nicht so hilft wie du es gerne erwarten hast, ist ja auch eigentlich was anderes und das Amt hat ja auch nur begrenzte Möglichkeiten. Gibt sehr viele, die würden ja gerne was tun aber ...... sicher ist auf jedenfall wenn du einen Job willst, dann mußt du ganz alleine dich darum kümmern und nicht auf das Amt oder andere verlassen das die das schon machen werden.

logisch das ich als arbeitssuchender mich selber um eine neue stelle bemühe.
das steht ausser frage.



Aber wie schon gesagt, in eine EGV gehört eigentlich NUR:

Eine Eingliederungsvereinbarung ist ein arbeitsmarktpolitisches Instrument, um die Eingliederung einer bestimmten Person in Arbeit und die dafür vorzunehmenden Schritte zu regeln. Als solches ist die Eingliederungsvereinbarung ein Vertrag zwischen dem zu Vermittelnden und dem Vermittler bzw. dessen Auftraggeber.

Vorkommen:
Sie werden dort zwischen den zu Vermittelnden und der zuständigen Behörde, vertreten durch den jeweiligen Arbeitsvermittler oder Fallmanager als öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen. In diesem Bereich ist der Abschluss einer solchen Vereinbarung in der Regel vorgeschrieben. Die generelle Verweigerung des zu Vermittelnden, eine Vereinbarung abzuschließen, kann zwar nach dem Wortlaut des Gesetzes Leistungskürzungen zur Folge haben, diese Sanktionsmöglichkeit wird jedoch von der Arbeitsagentur nicht mehr angewendet. Der Zwang zum Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung ist politisch umstritten und wird vor allem von Gegnern der Hartz IV-Reform kritisiert

Inhalte:

In einer Eingliederungsvereinbarung werden die Pflichten und Leistungen beider Seiten bei der Arbeitssuche, das Ziel und die verfolgte Strategie festgelegt. Weitere Inhalte können Zwischenziele und Maßnahmen sein, sowie notwendige rechtliche Belehrungen

Quelle: Wiki (http://de.wikipedia.org/wiki/Eingliederungsvereinbarung)

da haben wir es doch, pflichten beider seiten.
dazu zählen für mich auch ordentlich angebote der argentur um aus der arbeitslosigkeit zu kommen. diese aber kommen leider nicht, bzw nur irgendwelche eej die kein mensch brauch da sie eh nicht dabei helfen um wieder einen einstieg in den ersten arbeitsmarkt zu finden.
die pflichten des arbeitssuchenden brauche ich ja jetzt nicht zu erwähnen, die sind ja jedem bekannt, denk ich mal.

vom thema zwangsvertrag brauche ich jetzt glaube ich nicht anfangen, das würde in einer endlosdiskussion enden :patsch:

lg
bigpit

Dirk_.
16.10.2009, 22:28
Hallo bigpit,



ich glaube ganz genau zu wissen worauf du hinaus willst.
Eins ist klar, das solche "30%"- Klauseln zb."Unmenschlich " sind steht außer Frage.
Nur der Punkt ist, das dies alles so als Gesetz verabschiedet wurde und was Gesetz ist, ist eben mal Gesetz. So bescheuert es klingen mag.:wut:

Es ist ja auch Super das du dir deine Jobs alle selbst gesucht hast und dabei nichts von der ARGE bekommen hast.
Dennoch muß ich hier mal eine Lanze brechen für viele SB die auch nur am Ihren Job machen um am Ende des Monats Geld auf dem Konto zu haben um die Familie zu ernähren.

Wenn ich da höre, das bei meiner ARGE zb. 1 SB bis zu 300 Kunden hat, wie soll "Der/Die" bitte schön jemanden einen Job anbieten können, denn es im Moment eh nicht auf dem Arbeitsmarkt gibt.

Ich bitte dies doch zu bedenken.:)

Gruß
Dirk

bigpit
16.10.2009, 22:44
ach dirk , ich mache doch den sb keinen vorwurf, die müssen ja auch nur ihren job machen.

mit stößt es nur sauer auf das sich solche "gesetze" mit anderen beissen, bzw über die grundgesetze hinwegsetzen bzw aushebeln.

was das nicht vorhanden sein von arbeitsplätzen betrifft, kann ich dem so nicht zustimmen.

einige jobs die ich hatte, waren auf dem arbeitsamt gemeldet, doch leider habe ich diese angebote nicht vom amt erhalten, sondern durch eigeninitiative gefunden.
mein damaliger chef hatte auch mal stellen übers amt ausgeschrieben, doch leider kam von dieser seite keinerlei rückmeldung. da läuft doch irgendwas schief.

lg
bigpit

Pharao
18.10.2009, 01:52
mein damaliger chef hatte auch mal stellen übers amt ausgeschrieben, doch leider ......
Hi Bigpit,

fakt ist einfachmal das viele (kleine & große) Firmen freie Stellen lieber auf ihrer eigenen Homepage veröffentlichen oder andersweitig versuchen diese zu Vergeben, bevor man diese freie Stelle dem Amt meldet.

mit stößt es nur sauer auf das sich solche "gesetze" mit anderen beissen, bzw über die grundgesetze hinwegsetzen bzw aushebeln.

Jetzt mal zum Video:

Angeblicher Widerspruch zur Menschenwürde Art 1. Das wäre im allgemeinen, was ???? Wird leider nicht näher erklärt in dem Video.

Geschützte Vertragsfreiheit Art 2. Naja, hat ja jeder oder ? Keiner wird gezwungen Alg zu beantragen.
Zumal der korrekte Wortlaut heißt :"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."

Bewegungsfreiheit Art 11. Korrekter Wortlaut: "Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.
Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder (...)" Steht ja schon mal drin, das es eingeschränkt werden darf, also verstößt das ja nicht gegen eine EGV oder gegen die Erreichbarkeit an Werktagen !

Freie Berufswahl Art 12. Korrekter Wortlaut: "Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden (....)" Also der erste Pasus ist ja ok - freie Berufswahl hat doch jeder ! Und wegen dem zweiten: a) das bezieht sich aber immer darauf, das man selber für sich aufkommen kann. b) man wird ja nicht gezwungen, man kann auch "NEIN" sagen, aber man kann doch nicht ernsthaft erwarten das man jeden zumutbaren Job ablehnt und gleichzeitig fröhlich und munter weiter Leistungen bezieht die die allg. tragen muß, weil man selbst nicht in der Lage dazu ist.

Eigentumsschutz Art 14. Hierzu sagt das SGB "Immobilien, die nur der Geldanlage dienen, müssen verkauft werden. Selbst als Wohnung genutzte Immobilien müssen jedoch nicht verkauft werden, wenn sie "von angemessener Größe" sind."

Mehr Grundrechte wurden ja nicht aufgezählt ......


Mein Fazit:

- Das Video geht leider NIE auf irgendwas genaues ein gegen das es angeblich verstößt. Hier hatte ich mir mehr Fakten und genaue Pasagen gewünscht.

- Zumal auch mal geklärt werden müsste was "Bedürftig" (Harz4) heißt ! Nämlich wer seinen Lebensunterhalt nicht selber decken kann. Wenn es nach dem Video gehen würde, dann würde wohl garkeiner mehr Arbeiten bzw man kann sich auch mit Alg2 zufrieden stellen.

- Ich bezweifel also ganz arg das du mit dem Video deinen SB überzeugen kannst. Und mir bleibt da nur ein "schmuzeln" übrig. Ich kann jeden verstehen der sagt, ich habe keinen Bock auf `ne Maßnahme/EEJ die mich nicht wirklich weiterbringt oder sinnlos ist, aber wie ich auch schon mal gesagt habe: den Traumjob bekommst du bestimmt nicht vom Amt !

- Und als letztes muß man auch mal anmerken, das es in anderen Ländern ganz anders aussieht mit Sozialabsicherungen !!!

Ich bin es nicht
18.10.2009, 05:00
hallo Dirk ..

Dennoch muß ich hier mal eine Lanze brechen für viele SB die auch nur am Ihren Job machen um am Ende des Monats Geld auf dem Konto zu haben um die Familie zu ernähren.


man muss aber das Gesamtpaket sehen , also die Vorgehensweise ..

es kann ja kaum normal sein , wenn ein SB um seine Familie zu ernähren / am Leben zu halten , dabei über Leichen geht ..

Rund zwei Monate nach dem Tod eines Jugendlichen in Speyer, der verhungern musste, weil ihm die Behörden durch Sanktionen sämtliche Sozialleistungen versagt hatten (WCN berichtete), hat die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Partei Die Linke eingeräumt, die Streichmaßnahmen der örtlichen GfA wären "rechtsfehlerhaft" gewesen. Konsequenzen, um etwaige zukünftige Todesfälle zu vermeiden, will man aber offenbar nicht daraus ziehen.

http://fau-duesseldorf.org/nachrichten/hartz-iv-hungertod-durch-leistungsentzug-3

und mit der Einhaltung der Gesetze , schau mal hier ..


Nebentätigkeit ist fortzusetzen

Nach über zwei Jahren Prostitution war Verena Storm psychisch am Ende. Hinzu kam die Anstrengung, diesen „Zuverdienst“ vor ihrem
Sohn geheim zu halten. (.........) Für ihre Arbeitsvermittlerin Frau Werner war dieser Vorschlag ein Anlaß, zum ersten Mal eine
Eingliederungsvereinbarung mit Frau Storm abzuschließen.
Zu den Pflichten von Frau Storm heißt es in der „Vereinbarung“ wörtlich: „weiterhin Ausüben der Nebentätigkeit“. Worum es
dabei ging, mochte sie anscheinend nicht hinschreiben, denn Verena Storm hatte ihr klipp und klar gesagt, daß sie sich prostituiert.
Quelle :
http://menschenschutzbund.blog.de/2009/09/22/arge-zwingt-frau-prostitution-7021202/

grundsätzlich ist Förderung der Prostitution und Zuhälterei GESETZLICH verboten .. siehe § 180a u. 181a SGB ..

ebenfalls wird bei diesem Zwang gegen die Menschenwürde verstoßen ( siehe Grundgesetz ) ..

seit einigen Jahren ist die Prostitution legalisiert und somit kann quasi die Arge dementsprechend vermitteln ..

jetzt stell dir nur mal vor , DEINE Frau wäre von der Arge gezwungen worden sich beglücken zu lassen ..

ob man dann noch gut neben seinem Partner schläft und Lanzen für Arge - Mitarbeiter bricht ?

hmm .. nichts für ungut , aber irgendwas läuft mehr als schief in unserem Land ..

die Gelder , welche ALG II - Bezieher beziehen , sind keine Gelder der kleinen Argebeschäftigten .. hierbei handelt es sich um Gelder der Allgemeinheit ..

und die Allgemeinheit kann das mit Sicherheit nicht gutheißen , wenn Leute verhungern und Frauen zum ........ freigegeben werden ..

bigpit
18.10.2009, 07:55
@pharao
du musst schon richtig lesen.
die stellen meines excheffs wurden beim amt gemeldet, waren relativ fair bezahlt und von deren seite kam keinerlei klientel, welchem die stelle vorgeschlagen wurde.

was die grundgesetze betrifft, nunja keiner muss leistungen beantragen, da gehe ich mit dir.

was die zumutbarkeit betrifft (art 12) gehe ich nicht mit.
wie kann es sein, das z.b. nen bauarbeiter in der pflege arbeiten muss, von der er absolut keine ahnung hat, geschweige denn dieses machen möchte... dann hätte er sich diesen beruf ja eh ausgesucht und hätte dies gelernt.
von den folgen einer evtl. fehlerhaften pflege möchte ich hier garnicht reden.

sowas kapiere ich echt nich.

genauso das beispiel von ich bin`s
da stellen sich mir die nackenhaare auf :patsch:

lg
bigpit

x_anonymus_x
18.10.2009, 10:44
Hallo,

wie kann es sein, das z.b. nen bauarbeiter in der pflege arbeiten muss, von der er absolut keine ahnung hat, geschweige denn dieses machen möchte... dann hätte er sich diesen beruf ja eh ausgesucht und hätte dies gelernt.

ich bin bei solchen Diskussionen immer geneigt zu bitten, dass man die Kirche im Dorf lassen soll.

Selbstverständlich kann der Bauarbeiter auch weiterhin auf dem Bau arbeiten, wenn es da für ihn passende Stellen gibt. Wenn es die allerdings zeitnah nicht gibt, dann wird er sich damit abfinden müssen, dass er (u.U. zwischenzeitlich) einen anderen Beruf ausüben muss. Sollten ihm da selbst keine geeigneten Alternativen einfallen (!), dann wird er damit leben müssen, dass andere für ihn eine Entscheidung treffen, die ihm dann u.U. nicht in den Kram passt.

Wenn ein Sinologe (= ein studierter Chinakundiger) arbeitslos wird, dann versteht irgendwie jeder, dass wenn es da eben keine passenden Stellen gibt, dass sich dieser Mensch nicht auf Dauer hinstellen kann und sagen kann, ich habe aber Sinologie studiert und bin für andere Tätigkeiten auch nicht geeignet bzw. möchte auch keine anderen Stellen antreten (schliesslich will ich ja nicht umsonst studiert haben). Hier kommt - auch in diesem Forum und in meinen Augen zu recht - dann relativ zackig, dass man sich dann halt was suchen müsse, wo's eben auch Stellen gibt.

D.h. selbstverständlich gibt es das zwar einerseits das Recht auf eine "freie Berufswahl" (das aber auch nur so man denn die entsprechende Eignung und die dafür notwendigen Nachweise vorlegen kann), auf der anderen Seite kann man aber von der Allgemeinheit eben nicht verlangen, dass sie das finanziert.

Das kann man jetzt doof finden, aber nochmal: Wenn sich jemand selbst nicht um passende Alternativen kümmert / kümmern möchte, dann wird er damit leben müssen, dass andere für ihn entscheiden wo's lang geht. Und so "gleich" sind nunmal Menschen im Sinne der Gleichbehandlung, denn das gilt tatsächlich ausnahmslos für alle, auch arbeitslose, Menschen.

x_anonymus_x

--
Der obige Beitrag gibt nicht die Meinung des Verfassers wieder.
Alle Angaben ohne Gewähr

Ich bin es nicht
18.10.2009, 11:58
hallo zusammen ..

@ anonymus ..

ich bin bei solchen Diskussionen immer geneigt zu bitten, dass man die Kirche im Dorf lassen soll.


exakt so sehe ich das auch .... jedoch hören zu Diskussionen immer sämtliche Aspekte um erkennen zu können , welche Lösung die richtige ist bzw. ob alles einen ordentlichen Lauf nimmt ( in unserer Gesellschaft ) ..

ich sehe es jedoch so , das hier in unserem Land durch unsere EHRBAR handelnde Bürokratie genau jene Leute Schaden nehmen , welche in der Regel die meiste Hilfe benötigen , da sie z.B. durch begrenzte Finanzen eh schon gebeutelt genug sind ..

es kann nicht sein , das seit 2005 über 70.000 Klagen vor dem Sozialgericht laufen ( welche über 50 % für die Betroffenen entschieden werden ) Aufgrund falscher Anwendung / Auslegung von Sachbearbeitern ..

wir reden hier aber nur von den Klagen ..

da gibt es eine immense Dunkelziffer falscher Bescheide und ungerechter Sanktionen , wobei es jedoch garnicht erst zu Klagen kommt , da die Betroffenen sich ihrem schweren Schicksal ergeben haben ..

aber warum ist es überhaupt nötig zu klagen ?

würden die SB`s das tun wofür ihr Berufsbild steht - die Sache bearbeiten - und man würde denen endlich die Entscheidungsgewalt enziehen ( die sogenannten Ermessensentscheidungen ) , dann würden wir weniger Elend haben ..

es gibt Rechtsanwälte welche nicht ordentlich Paragraphen anwenden können , aber so ein SB der kann das natürlich ( ironisch gemeint ) ..

also wenn Gesetze , dann sollen diese auch von beiden Seiten eingehalten werden und kein machtbessesener SB mehr nach seinem Gutdünken schalten und walten können um sein schwaches Ego zu befriedigen ( denn mehr steckt da eh nicht hinter ) ..

und mal hier ...

Hier kommt - auch in diesem Forum und in meinen Augen zu recht - dann relativ zackig, dass man sich dann halt was suchen müsse, wo's eben auch Stellen gibt.


jau , gibt ja auch soviele Stellen .. suchen halt alle nur in der verkehrten Ecke ..


D.h. selbstverständlich gibt es das zwar einerseits das Recht auf eine "freie Berufswahl" (das aber auch nur so man denn die entsprechende Eignung und die dafür notwendigen Nachweise vorlegen kann), auf der anderen Seite kann man aber von der Allgemeinheit eben nicht verlangen, dass sie das finanziert.


von der wirtschaftlichen Seite her , benötigen wir einen nicht unerheblichen Teil an Hartz4 und Arbeitslosengeld I Empfängern .

die minimalen Gelder , welche die beziehen , wandern direkt wieder in unsere Steuerkassen , so das sie keinen Verlust darstellen ( da spart wohl kaum jemand unter der Matraze )..

fataler wäre es , wenn der größte Teil der Verwaltungsapparate wegfiele , da die dort beschäftigten die höheren Steuerzahler sind ..

ebenfalls sind in den ganzen unsinnigen Maßnahmen auch Finanzen eingebunden , welche letztendlich wieder ins Steuersäckl wandern , da dort ja auch einiges an Mitarbeitern beschäftigt ist ..

teilweise kommen die Gelder sogar aus dem europäischen Sozialfond , so das diese dann wegfielen wenn JEDER Arbeit hätte ..

aber ist ein ellenlanges Thema und passt auch nicht gut hier ins Forum ..

ich persönlich finde es dringendst angebracht , das den SB`s die Entscheidungsgewalt entzogen und an kompetente Stelle übergeben wird ..

dann hätten die auch Zeit sich mal auf das wesentliche zu konzentrieren , wie z.b. ordentlich einen Bescheid zu erstellen ..

alleine die ganzen tausende Klagen , die kosten unserem Land richtig Geld und nicht der kleine Bezieher , welcher eh das Geld wieder in den Fluß bringt - also in den Umlauf ..

Macht wurde in unserem Land ja schon mal vor langer Zeit von so nem Hampelmännchen fatal missbraucht .. aber na ja ..

irgendwann wird alles wieder gut ..:patsch:

Pharao
18.10.2009, 20:56
Ich denke jeder hat seine eigene Meinung dazu und wenn jemand meint das die EGV gegen irgendwelche Grundrechte verstößt, bitte schön, dann versuche es dem SB zu erklären. :razz:

Ich kann nur sagen, das ich des öfteren nicht der gleichen Meinung mit meinen SB war (sei es mit den Vorderungen in der EDV oder auf manche Stellenvorschläge vom Amt oder ....) und es in den Geprächen schon ganz schön oft zu Sache giehn.
Aber erstens habe ich es immer (glücklicherweise) geschaftt eine Sperrzeit anderweitig zu Umgehen und wenn ich mal eine Sperre bekommen hätte, dann wäre die eigentlich auch zu Recht gewesen.

Ich kann jeden Verstehen der keine Lust hat auf einen Job oder Maßnahme die ihn erstens nicht gefällt und evtl auch noch schlecht bezahlt wird oder ihn nicht wirklich weiterbring. Aber dann muß man eben bitte schön auch akzeptieren wenn`s eine Sanktion oder ähnliches dafür gibt.

Und nochmal zurück zum Video: Ziel kann es nicht sein von Harz4, das man solange wartet bis man seinen Traumjob gefunden hat bzw angeboten bekommt der einen dann auch noch zusagt. Traumjobs muß man sich imemr selber suchen ! Von jemanden der langzeit AL ist finde ich schon das es zumutbar ist dem jede zumutbare Arbeit anzubieten. Und es gibt immernoch genügend andere Möglichkeiten diese zu umgehen (natürlich könnte dabei dann auch eine Sperre rauskommen, aber ....).

Ich bin es nicht
19.10.2009, 06:49
@ Pharao ..

Ich denke jeder hat seine eigene Meinung dazu und wenn jemand meint das die EGV gegen irgendwelche Grundrechte verstößt, bitte schön, dann versuche es dem SB zu erklären.

und der ist ja absolut ungeeignet , das zu erkennen , da er kein Jurist oder Richter , sondern eben nur Sachbearbeiter ist ..

und genau hier unten liegt doch der Hund begraben ......
Aber erstens habe ich es immer (glücklicherweise) geschaftt eine Sperrzeit anderweitig zu Umgehen und wenn ich mal eine Sperre bekommen hätte, dann wäre die eigentlich auch zu Recht gewesen.


somit hat doch der Sachbearbeiter fehlerhaft entschieden zum Schaden der Allgemeinheit ..

hättest du für Versäumnisse oder sonstigen sanktionsfähigen Vergehen Aufgrund der Rechtsprechung eine Sanktion erhalten müssen , so hätte dieses auch geschehen müssen ..

deswegen schreibe ich ja immer wieder , das Entscheidungen dringendst von kompetenter Stelle entschieden werden müssen ..

Ermessensentscheidungen können nicht von einem X beliebigen Sachbearbeiter entschieden werden , da diese absolut keine Ahnung haben , wie unsere Gesetze angewendet werden ..

gibt unter den SB`s auch viele Quereinsteiger ..

ich hatte ne Krankenschwester , welche mich bei jedem Besuch mit Ernährungsweisheiten vollbubbelte .

ja , da war mal schnell ne Stunde vergangen , wofür die bezahlt wurde :-P
( unsinnigerweise ) ..

und wenn dein SB nicht die Sanktionsmaßnahmen bei dir angewendet hatte , welche durch Fehlverhalten vorgesehen sind , so frage ich mich ob er nun aus seiner Tasche den finanziellen Schaden bezahlt , welchen er damit der Allgemeinheit zugefügt hat ?..


daher nochmal .... wenn Gesetze , dann auch sachgemäße Anwendung von kompetenter Hand ..

xfunracerx
19.10.2009, 08:14
Moin @ All :)

Ich liege nun seit Januar diesen Jahres mit der Leistungsstelle der ARGE im Klinsch.

Es läuf von Anfang an alles über einen Anwalt den der Staat bezahlt.
Auch lag es schon beim Sozialgericht vor. Um einen Prozess zu vermeiden hat die ARGE klein beigegeben, aber auch nur wegen ihrer Statistik :lol:

Ich hab, bzw. die Anwältin, gegen jeden Bescheid den ich in der besagten Zeit erhalten habe einen Widerspruch einlegen müssen. Mal fehlte die Rechtsmittelbelehrung, die Berechnungen waren falsch oder Ablehnungsbegründungen waren nicht rechtens.

All diese inkompetenz zahlt der Steuerzahler!

Mittlerweilen bekomme ich meine Bescheide grundsätzlich über die Anwältin zugeschickt. Auch will die Leistungsableilung nicht mit mir mehr reden.

Will ich eine Auskunft, bekomme ich zu hören das ich meine Anwältin fragen soll.
Die Beschwerdestelle in Hannover ist auch ein Witz. Die haben den Teamleiter in allem Recht gegeben. Nur komisch das dass Sozialgericht es anders gesehen hatte.

Wie sagt man so schön? Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus!

Ach ja, nicht zu vergessen die Aufwendungen für Private Vermittler. Die bekommen ja nicht wenig, oder unsinnige Maßnahmen ( 3x Bewerbungstrainig - und Dozent ist selber im Leistungsbezug der ARGE (sehr kompetent wenn der gute Mann aus einem Handwerklichen Beruf kommt :patsch:)

Zu guter letzt die Zeitarbeitsfirmen die auch einen Zuschuß bekommen. Eingliederungsgeld! nennt man den quatsch. Ich verdiente 1119,und ein paar zerquetschte Brutto bei denen. Die bekammen jeden Monat von der ARGE ca. 500,00€ und wenn mann dann noch zum Abzug bringt um was die einen besch... haben, haben die gut an mir verdient!

Warum wundert man sich das die ALG II Empfänger so viel Geld dem Staat kosten?

Gruß

xfunracerx