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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : anspruch auf wohngeld


klaus 65
17.10.2009, 15:08
habe wohngeld beantragt . ab wann steht mir wohngeld zu

mietstufe 1 kreis elbe -elster land brandenburg

bruttolohn - letze 12 monate / zirka 1190,- brutto monatlich

miete - kalt 205,- ohne nebenkosten

unterhalt (alimente fürs kind ) - monatlich 100,-

was wird an nebenkosten (heizöl , strom ,wasser etc ) mit eingerechnet

wie werden die nebenkosten mit eingerechnet

steht mir wohngeld zu und wieviel zirka

Dirk_.
17.10.2009, 16:11
Hallo Klaus,

habe wohngeld beantragt . ab wann steht mir wohngeld zu

dazu hab ich mal das für dich:

Sozialhilferegelsatz + Miete + Nebenkosten = Mindesteinkommen

Wohngeldantrag (http://www.wohngeldantrag.de/geld/mindest.htm)

Bedeutet, Regelsatz von 359€ + 205€ + Nebenkosten.

Aber mal ganz anders angefangen.
Bist du denn noch in Arbeit, oder bekommst du Leistung der Bundesagentur?

Denn das kommt nicht ganz eindeutig aus deinem Posting hervor.
Solltest du aber noch in Arbeit sein, dann kann es schon sein das deine Miete so niedrig ist, das du da keinen Anspruch mehr hättest.

Jetzt schreibst Du in den letzten 12 Monaten. Dann hättest du im anderen Fall du doch eigentlich Anspruch auf ALGI.

Und hier wäre es wichtig zu wissen wieviel das wäre.
Wenn ich mir da deinen Bruttolohn ansehe, dann denk ich mal hast du nur die 21% Sozialabgaben geleistetund keine Lohnsteuer , macht so ca. 250€.
Dies von deinem Bruttolohn weg, bleiben rund 950€ netto.
Davon 67% sind ca.630€ ALGI.

Und wenn nun meine Rechnerei so halbwegs stimmt, dann wird es ganz knapp dass du ergänzend ALGII bekommst.

Solltest du dieses bekommen, so hast du keinen Anspruch auf Wohngeld, da sich ALGII und Wohngeld gegenseitig ausschließen.

Aber das ist für den Moment alles Spekulation.

Gib doch mal hier deine Zahlen ein, dann kannst du schon mal selbst sehen, was noch dabei rüber kommt.

Wohngeldrechner (http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner/Soziales/Wohngeldrechner.php)


Ich denke meine Kollegin Janet wird sich hier auch noch mal melden und dir dann genauere Antworten geben, da Wohngeld nicht so ganz mein Gebiet ist.

Gruß
Dirk

Janet9
17.10.2009, 20:39
Hallo Klaus65,

ich kann da gerne mal drüber rechnen, benötige aber noch ein paar Angaben.

Wie hoch ist Deine Miete (warm), also das was Du monatlich an Deinen Vermieter zahlst? Sind in der Miete Heizkosten, Zuschläge für die Benutzung von einer Garage, einem Garten, Kosten für Warmwasser enthalten? Wenn ja, wie hoch ist der jeweilige Betrag.

Um dann auch gleich Deine Frage zu beantworten. Es werden bei der Berechnung die o.g. Kosten aus der Warmmiete raus gezogen. Die normalen Nebenkosten bleiben drinnen.

Zahlst Du von Deinem Lohn Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Lohnsteuer? Ich gehe mal dsvon aus, dass Du auch weiterhin arbeitest. Erhälst Du Urlaubs- und / oder Weihnachtsgeld? Wenn ja in welcher Höhe?

Du wohnst alleine?

Gruß,
Janet9