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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anspruch auf Wohnung mit 25?


freeway
18.10.2009, 01:02
ich lese und lese und verstehe immer mehr bahnhof.

mein sohn hat vor 3 jahren seine lehre abgeschlossen, dann versucht arbeit zu finden, meistens leider nur maximal 400€ jobs.
in der zwischenzeit bin ich arbeitlos geworden, beziehe noch bis ende januar algI und ergänzend hartzIV, dann nur noch hartzIV. bedarfsgemeinschaft mit meinen sohn.
wir wohnen mietfrei, also nur nebenkosten fürs amt dazu, haben mehr als ausreichend platz im haus.

september 2010 wird mein sohn 25 und möchte endlich eine eigene wohnung haben. wohl auch verständlich in diesem alter?

wenn er arbeit findet bis dahin, oder noch mal eine ausbildung, bzw. mit 25 wohl auch eine umschulung möglich. haben wir ja kein problem.

was aber bei hartzIV?

hat er dann ein anrecht auf eine eigene wohnung oder nicht?
wie sieht es mit der erstaustattung aus, denn die wenigsten möbel im haus gehören uns? kann ihm also nicht allzuviel mitgeben.


würde mich freuen über einen guten tipp

danke

freeway

Dirk_.
18.10.2009, 19:01
Hallo freeway,

dazu lies dir bitte "unsere" FAQ in Sachen ALGII und Umzug durch.

FAQ ALGII und Umzug (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_umzug)

wie sieht es mit der erstaustattung aus, denn die wenigsten möbel im haus gehören uns? kann ihm also nicht allzuviel mitgeben.

Dazu evtl. noch §23 SGBII Abweichende Erbringung von Leistung

1.
Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,

§23 SGBII (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__23.html)

Kurz um, Er kann ausziehen, mit allem was dazu gehört.

Gruß
Dirk