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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unfallregulierung Auslagenpauschale


Forumadmin
08.10.2006, 21:57
AG Düsseldorf
Az: 231 C 2066/01

Einem Taubstummen steht als Geschädigtem im Rahmen einer Unfallregulierung eine erhöhte Auslagenpauschale
in Höhe von 100 DM (der Fall ereignete sich vor der Euroumstellung) zu.

Im Normalfall waren 40 DM üblich.

Das Gericht begründete diese Erhöhung mit den zusätzlichen Auslagen wie Dolmetscher oder vermehrtem Schriftverkehr des Behinderten.

Hinweis:
An eine entsprechende Erhöhung der Unkostenpauschale ist sicherlich auch bei anderen Behinderten zu denken,
bei denen die Unfallabwicklung naturgemäß mit Erschwernissen und Zusatzkosten verbunden ist.