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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Beeinträchtigungen Anderer - Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht


Forumadmin
08.10.2006, 22:02
LSG NRW
Az: L 7 SB 136/00

Einem Behinderten ist eine aktive Mitwirkung in Form einer Anpassung seiner Lebensbedingungen vor Besuch
(hier Meiden stark blähender und fetter Speisen, vermehrte Flüssigkeitszufuhr, Einnahme entblähender Medikamente)
und während einer öffentlichen Veranstaltung (randständige Sitzposition) zumutbar.

Können damit wesentliche Beeinträchtigungen Anderer vermieden werden,
steht dem Behinderten das Merkzeichen "RF"
(Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht) nicht zu.