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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bildschirmlesegerät mit Echtfarben


Forumadmin
08.10.2006, 22:05
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen
Az: L 16 KR 3/03

Ist ein sehbehinderter Versicherter von der Krankenkasse bereits mit einem Schwarzweiß-Bildschirmlesegerät ausgestattet,
so besteht darüber hinaus kein Anspruch auf Versorgung mit einem Bildschirmlesegerät mit Echtfarben.

Der an einer Sehbehinderung leidende Versicherte klagt die Versorgung mit einem Bildschirmlesegerät mit Echtfarben ein.

Die beklagte Kasse, die den Kläger bereits zuvor mit einem Schwarzweiß-Bildschirmlesegerät ausgestattet hatte,
lehnt die beantragte Ausstattung mit der Begründung ab, dass diese das Maß des Notwendigen übersteige.

Das Landessozialgericht gab der Kasse Recht:
Ein Bildschirmlesegerät mit Echtfarben sei für den bereits mit einem funktionsfähigen Bildschirmlesegerät ausgestatteten Kläger
kein zum Behinderungsausgleich „erforderliches“ Hilfsmittel (§§ 2 Abs. 4, 12 Abs. 1, 33 Abs. 1 SGB ).

Mit dem Schwarzweiß-Geräte sei es dem Kläger möglich, Briefe, Rechnungen, Beipackzettel und dergleichen eigenständig zu lesen.
Damit sei der Bereich des Grundbedürfnisses auf Information abgedeckt,
der im engen Zusammenhang mit dem Recht auf ein selbstbestimmtes Leben stehe.