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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schwerbehinderten Arbeitnehmern kann grundsätzlich wegen Krankheit gekündigt werden


Forumadmin
08.10.2006, 22:09
Arbeitsgericht Frankfurt
Az: 7 Ca 2396/03

Auch schwerbehinderten Arbeitnehmern kann grundsätzlich wegen Krankheit gekündigt werden.

Die Richter wiesen damit die Klage einer Versandmitarbeiterin gegen ein Warenhaus zurück.

Die schwerbehinderte Arbeitnehmerin hatte wegen verschiedener Krankheiten bis zu 48 Fehltage jährlich aufzuweisen.
Insgesamt fehlte sie seit ihrem Arbeitsbeginn 1990 an 488 Arbeitstagen,
wodurch das Unternehmen Krankenlohn in Höhe von rund 36 000 Euro zu zahlen hatte.

Das Unternehmen sprach schließlich eine krankheitsbedingte Kündigung aus.

Laut Urteil handelt es sich auf Grund der hohen Fehlquoten der Arbeitnehmerin bei dem Arbeitsverhältnis um ein "sinnentleertes Austauschverhältnis".

Der Arbeitgeber habe aber einen Anspruch darauf, für regelmäßige Lohnzahlungen auch regelmäßige Arbeit des Arbeitnehmers zu erhalten.

Werde dieses Gleichgewicht so nachhaltig gestört, dürfe auch einem schwerbehinderten Arbeitnehmer gekündigt werden.