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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG I Abmeldung vom Leistungsbezug


Frosto
08.10.2006, 23:34
Meine Fragen:

Bekanntlich kann man sich vom ALG-I-Leistungsbezug abmelden. Wenn die Unterbrechung nicht länger als sechs Wochen gedauert hat, muss man keinen neuen Antrag stellen. Man meldet sich persönlich oder telefonisch zurück und der Leistungsbezug geht weiter. Soweit sogut.
Fragen:
(1) Für die Zeiten des Aussetzens verlängert sich dich der Anspruch auf das ALG I, oder? Setzt man also 2 mal sechs Wochen aus verlängert sich der Anspruch um 12 Wochen, korrekt?

(2) Wenn man sich vom Arbeitsamt abmeldet für nicht mehr als sechs Wochen, muss man dann irgendwelche Gründe nennen wieso und weshalb bzw. Belege beibringen? Droht ansonsten eine Sperrzeit?

(3) Gibt es Regeln, wie oft man sich nach diesem Schema vom Leistungsbezug abmelden darf? Gibt es Zwischenräume zwischen zwei Abmeldungen, die man nicht unterschreiten darf?

(4) Was passiert, wenn man sich während einer Trainingsmaßnahme abmeldet? Kann es da Ärger geben?

Danke sagt Fosto

Die Ägypter
08.10.2006, 23:45
(4) Was passiert, wenn man sich während einer Trainingsmaßnahme abmeldet? Kann es da Ärger geben?


Davon gehe ich aus - wenn du dann einfach nicht hingehst...

Frage: weshalb willst du dich überhaupt "abmelden"?


Zu deinen anderen Fragen kann ich leider nichts sagen - mir war bis dato sogar neu, das man sich anmelden/abmelden kann...

Aber da werden sich bestimmt noch User zu äußern....

drolfzig
05.12.2006, 21:35
Leider hat sich bisher keiner zu diesem interessanten Thame geäußert. Hätte ich sehr gerne gelesen...:sad:

StephanK
05.12.2006, 23:05
Nefertari ist doch nicht niemand!
Aber ein paar Fragen sind noch offen geblieben. Antworten kann man noch nachliefern:
(1) Wieso soll der Anspruch sich verlängern? Weder verlängert noch verkürzt er sich, sondern er liegt still in der Ecke und bleibt wie er ist (aber nicht ewig).

(2) Nein. Es droht auch keine Sperrzeit deswegen.

(3) Meines Wissens nicht. Ich möchte aber auch nicht ausschließen, dass jemand findet, dass das einen eigenartigen Geruch hat und mal dem Zoll (zuständig für Schwarzarbeitsbekämpfung) einen Tipp gibt. Damit will ich dem Fragesteller nichts unterstellen, aber dieser Eindruck könnte eben entstehen.