Frosto
08.10.2006, 23:34
Meine Fragen:
Bekanntlich kann man sich vom ALG-I-Leistungsbezug abmelden. Wenn die Unterbrechung nicht länger als sechs Wochen gedauert hat, muss man keinen neuen Antrag stellen. Man meldet sich persönlich oder telefonisch zurück und der Leistungsbezug geht weiter. Soweit sogut.
Fragen:
(1) Für die Zeiten des Aussetzens verlängert sich dich der Anspruch auf das ALG I, oder? Setzt man also 2 mal sechs Wochen aus verlängert sich der Anspruch um 12 Wochen, korrekt?
(2) Wenn man sich vom Arbeitsamt abmeldet für nicht mehr als sechs Wochen, muss man dann irgendwelche Gründe nennen wieso und weshalb bzw. Belege beibringen? Droht ansonsten eine Sperrzeit?
(3) Gibt es Regeln, wie oft man sich nach diesem Schema vom Leistungsbezug abmelden darf? Gibt es Zwischenräume zwischen zwei Abmeldungen, die man nicht unterschreiten darf?
(4) Was passiert, wenn man sich während einer Trainingsmaßnahme abmeldet? Kann es da Ärger geben?
Danke sagt Fosto
Bekanntlich kann man sich vom ALG-I-Leistungsbezug abmelden. Wenn die Unterbrechung nicht länger als sechs Wochen gedauert hat, muss man keinen neuen Antrag stellen. Man meldet sich persönlich oder telefonisch zurück und der Leistungsbezug geht weiter. Soweit sogut.
Fragen:
(1) Für die Zeiten des Aussetzens verlängert sich dich der Anspruch auf das ALG I, oder? Setzt man also 2 mal sechs Wochen aus verlängert sich der Anspruch um 12 Wochen, korrekt?
(2) Wenn man sich vom Arbeitsamt abmeldet für nicht mehr als sechs Wochen, muss man dann irgendwelche Gründe nennen wieso und weshalb bzw. Belege beibringen? Droht ansonsten eine Sperrzeit?
(3) Gibt es Regeln, wie oft man sich nach diesem Schema vom Leistungsbezug abmelden darf? Gibt es Zwischenräume zwischen zwei Abmeldungen, die man nicht unterschreiten darf?
(4) Was passiert, wenn man sich während einer Trainingsmaßnahme abmeldet? Kann es da Ärger geben?
Danke sagt Fosto