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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : sperre wegen nicht bewerbung !


Ewald34
20.10.2009, 19:12
Hallo Leute!
als ich heute zum briefkasten ging flatterte mir ein brief vom arbeitsamt in die finger !
Eine !Eine Anhörung !
sollte mich bei einer maler firma vorstellen oder bewerben!
Dies habe ich auch gemacht (telefonich)!dies habe ich auch gemacht 5mal ,es ging aber leider keiner an tel! bzw war besetz!Dies kann meine freundin auch bezeugen ! !
hab mich ja bemüht zu bewerben ! ! !
Ist es denn dann rechtens wenn ich eine sperre bekomme ?

( achso
ich soll mich in der woche bei 5 firmen bewerben !
bewerben tu ich bei mindestens 10 firmen )

Mfg björn gehlen

Dirk_.
20.10.2009, 20:26
Hallo ,

tja, da du Telefonisch nichts erreicht hast, hättest du dich da mal auch schriftlich bewerben müssen.

Ich mein, mal ganz ehrlich, was spricht gegen eine Kurzbewerbung mit einer 55 cent Briefmarke??

hab mich ja bemüht zu bewerben ! ! !Leider wohl nicht ausreichend genug!!!:(

Gruß
Dirk

Ewald34
20.10.2009, 20:56
und jetzt können die mir ne sperre geben!
ich muss da morgen auf jeden fall mal hinn!!!
sonst keiner eine ahnung was ich machen kann um die sperre zu umgehen?
wenns so sein sollte wenn ich eine bekomme???:patsch:

Pharao
21.10.2009, 00:09
Hi,

is zwar jetzt kein toller Tipp, aber evtl wäre es besser zu behaupten man hätte keinen Brief vom Amt bekommen. Dann wäre erstmal das Amt in der Nachweispflicht. Dies setzt allerdings vorraus das das Amt noch nix weis ==> also das mit dem Telefon bzw das es irgendwie in Verbindung gebracht werden könnte, das du einen Vorschlag bekommen hast. Nachteil der Sache wäre allerdings das die nächsten Vorschläge dann wahrscheinlich per Einschreiben kommen. Eine andere Möglichkeit sehe ich sonst nicht um die Sperre zu verhindern.

Sicherlich stand im Vorschlag nicht "ausschliesslich Telefonisch" bewerben und somit ist es wie es "Dirk" schon gesagt hat, man hätte erwarten können das du das schriftlich machst. Deine Freundin als Zeugin wird dir da wohl keine große Hilfe sein :(

Chummer
21.10.2009, 12:36
man kann auch einfach angeben das man sich beworben hat tel. und das der AG wohl unwissentlich nicht den Zusammenhang hergestellt hat zw. Bewerbung und dem Vermittlungsvorschlag der AA.
Sollte dies lediglich einmal vorgekommen sein bei 5-10Bewerbungen in der Woche, dreht einem im Regelfall kein Vermittler nen Strick draus.

Pharao
21.10.2009, 19:59
man kann auch einfach angeben das man sich beworben hat tel. und das der AG wohl unwissentlich nicht den Zusammenhang hergestellt hat ....

Mag sein, aber dann ist man selber erstmal in der Beweispflicht & wenn man einen ..... SB hat, dann schaut man schnell in die Röhre. Deswegen lieber die Schuld / Beweispflicht zum Amt :)

Chummer
22.10.2009, 01:41
§144 Abs. 1 SGB III:
Der Arbeitnehmer hat die für die Beurteilung eines wichtigen Grundes maßgebenden Tatsachen darzulegen und nachzuweisen, wenn diese in seiner Sphäre oder in seinem Verantwortungsbereich liegen.

Also wenn man das so will kann man den "schwarzen Peter" auch an den Arbeitslosen zurück geben. Und wenn der Vermittler es dann richtig übertreiben will, dann kann er auch den Fakt der Eigenbemühungen des Kunden in Frage stellen. Was ja eine zwingende Voraussetzung für Arbeitslosigkeit ist, gemäß § 119 Abs. 1 Nr. 2 SGB III. Dann tritt zwar keine Sperrzeit ein, aber dadurch das der Fakt der Arbeitslosigkeit nicht vorliegt wird auch kein Alg gezahlt ... Nur mal so als bsp. wenn man "wirklich" einen fiesen Vermittler hat.

Aber es ist im großen und ganzen wirklich so das man sich mit dem "Brief nicht erhalten Trick" wenigstens einmal aus der Affäre ziehen kann.

morgana82
22.03.2010, 20:21
Hallo Leute, ich hoffe, ich darf hier auch einfach meine Frage stellen, da mein Anliegen in die Richtung geht...

Ich bin seit diesem Monat arbeitslos und habe eben meine Vorgabe von der Agentur, was Bewerbungen angeht.(nur 2-3 pro Woche)
Ein Angebot haben sie mir zugesandt und ich habe mich telefonisch dort beworben (wie gefordert). Die Dame am anderen Ende der Leitung wollte sich erst mal andere Bewerber ansehen und meinte mehrmals das ich eventuell ungeeignet bzw nicht erfahren genug für den Job wäre. Eine direkte Absage wollte sie mir aber auch nicht erteilen (habe angeboten Probe zu arbeiten oder erstmal Unterlagen zuzusenden aber das wollte sie nicht)
Nach einigem Hin und her haben wir uns darauf geeinigt, dass sie sich erstmal "ihre" Bewerber anschaut und dann, wenn das alles nix ist, sie sich bei mir meldet.. Nach einer Woche teilte sie mir mit, das sie sich noch eine Bewerberin "anschaut". Mittlerweile ist wieder eine Woche rum und ich habe für mich entschieden, das ich nicht mehr an einer solchen Stelle interessiert bin, wo ich die drittletzte Wahl bin und die Chefin in spe mich nur nimmt weil sonst keiner mehr da ist. Ich habe ihr eine Mail geschrieben, das ich etwas anderes in Aussicht habe (was nicht gelogen aber auch noch nciht fest ist). Kann ich jetzt eigentlich Probleme mit dem amt kriegen? Habe etwas Angst deswegen aber ich kriege Magenschmerzen wenn ich daran denke, das ich so eine stelle annehmen muß nur weil sie halbwegs passt.. Habe übrigens noch 2 Gespräche diese Woche und bin in einer Maßnahme der Agentur untergebracht..

Ich danke Euch jetzt schon mal und bitte nicht schimpfen, wenn ich die Nachricht an falscher Stelle gesetzt habe.

Isa