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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verheiratet. Frau ALG II ich Student. Antrag abgelehnt


Niconj
21.10.2009, 12:15
Hallo,

ich habe heute von der Arge mitgeteilt bekommen, dass der Antrag meiner Frau auf ALGII abgelehnt wurde, weil ich als Teil der Bedarfsgemeinschaft Student bin und rein theoretisch BaföG Anspruch habe.

Hier mal die Eckdaten um es nicht zu lang zu gestalten.

- sie ist Spanierin und mit mir als Deutschen verheiratet
- sie ist aus Spanien vor 2 Monaten zugezogen
- wir sind beide in der selben Wohnung gemeldet
- sie ist schwanger im 9. Monat

- ich bin Student und habe durch meinen Studiengangwechsel und auch durch mein Alter keinen Anspruch auf BaföG
- ich habe einen 400€ Studijob

Nun wird mir der Ablehnungsbescheid geschickt und mir gesagt, dass es egal ist ob ich BaföG bekomme oder nicht. Sie hat keinen Anspruch auf ALG II.

Ich habe natürlich einen Schock bekommen, denn für mich selbst kann ich aufkommen als Student. Auch noch für die Miete aber für sie und das Kind sicher nicht.

Gleich kam mir der Gedanke, das Studium abbrechen zu müssen, denn dann wäre zumindest das Überleben gesichert. Da ich aber schon gern noch einen Abschluss haben will, ist das nur eine wirkliche Notsituation und ich wäre wohl für mein Leben damit gestraft.

Kann mir da jemand weiterhelfen. Vielleicht gibt es ja noch eine andere Möglicheit zumindest für einen Teil der Kosten eine kleine Hilfe zu bekommen.

Vielen Dank für eure Zeit.
Nico.

stummelbeinchen
21.10.2009, 20:12
Hallo,

soweit ich weiß, kann man als Student aus der Bedarfsgemeinschaft herausgerechnet werden. Der Antrag auf ALG2 müsste aber auch von Deiner Freundin gestellt werden.

LG

Niconj
21.10.2009, 20:17
Hallo,

danke. Das ist es ja eben. Sie hat den Antrag gestellt und er wurde wegen mir abgelehnt. Ich selbst bin ja nur als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft eingetragen und ich bekomm ja nichtmal BaföG.

Gruss,
Nico.

p.s.: Wir sind verheiratet.

Hallo,

soweit ich weiß, kann man als Student aus der Bedarfsgemeinschaft herausgerechnet werden. Der Antrag auf ALG2 müsste aber auch von Deiner Freundin gestellt werden.

LG

stummelbeinchen
21.10.2009, 20:30
Dann sofort Widerspruch: Selbst wenn das mit dem Bafög richtig wäre (was ich nicht glaube), ist bafög eine ausbildungsgebundene Leistung nur für Dich gedacht. Zum Erhalt des Lebensunterhaltes anderer Menschen darf man das nicht anrechnen.

Am Besten mit dem Widerspruch gleich Beschwerde an das entsprechende Kundenreaktionsmanagement. Mit einer so fortgeschrittenen Schwangerschaft muss das schnell gehen.

Viel Glück.

Niconj
21.10.2009, 20:57
Danke erstmal. Ich habe heute auch noch einmal im so "tollen" Service Center angerufen und die haben den Fall aufgerufen.

Zum 1. tauchte ich erstmal garnicht im Antrag auf was schon mal kurios ist, weil ich ja als Übersetzer mit bei der Antragsabgabe dabei war.

Zum 2. hat mir die gute Frau gesagt, dass da irgendwas von wegen 3 Monaten Wartezeit für meine Frau (EU-Ausländerin) greift. Sie konnte mir aber nicht sagen, was genau und ich wurde auf einen Rückruf vertröstet, der natürlich nicht kam.

Jetzt habe ich mal ein bisschen im SGB II Gesetzbuch gestöbert und bin auf folgenden Absatz gestossen:

"Keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben EU-Bürger und deren Familienangehörige, die in Deutschland weder Arbeitnehmer noch Selbständige sind, noch Freizügigkeitsberechtigt nach § 2 Abs. 3 Freizügigkeitsgesetz / EU sind, für die ersten 3 Monate ihres Aufenthaltes."


Wir haben aber genau die Freizügigkeitsbescheinigung mit abgegeben. Die hat sie schon allein dadurch, dass sie mit mir verheiratet ist.


Vielleicht habe ich aber auch etwas falsch verstanden.

Nico.

Niconj
21.10.2009, 21:03
Zum 1. tauchte ich erstmal garnicht im Antrag auf was schon mal kurios ist, weil ich ja als Übersetzer mit bei der Antragsabgabe dabei war.

Sie wollte mir erst garkeine Auskunft geben, weil sie mich im Antrag nicht als ihr Ehemann finden kann.

"Ich sehe das sie verheiratet ist aber ich finde sie nicht."