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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ab wann wird ALG1 Neuberechnet?


perlzwiebel
21.10.2009, 18:18
Hallo.
ich bin total am Ende, weil ich das alles nicht verstehe, es wäre echt nett, wenn mir jemand mit einer Antwort helfen könnte.Es ist etwas verworren, wäre aber schön, wenn mir jemand hilft.


Ich habe seit letztes jahr 2008 ab 1.10. gearbeitet- habe am 1.12. 08 die Arbeitsstelle gewechselt aber in dem selben Beruf und habe kein ALG1 bezogen seitdem.
Ich wurde am 10.07.2009 fristlos gekündigt , aus gründen die mir nicht bekannt sind. habe dann von Juli 09 bis September 09 ALG1 bezogen. Bin natürlich vor Gericht gegangen, habe einen Vergleich mit dem Arbeitgeber geschlossen, der beinhaltet, dass ich bis 31.10.09 angestellt bleibt bei vollem Lohn und ab 1.11. arbeitslos bin. Als der Vergleich rechtens war, wurde von meinem Arbeitgeber das ALG1 was ich erhalten hatte ( für 2 MOnate) zurück gezahlt. und ich habe die Differenz erhalten.

Als der Vergleich rechtens wurde, bekam ich einen Bescheid, dass mein ALG1 vom Betrag gleich bleibt und die Dauer sich nur anstatt von Juli 09 - 03/10 auf 11/09 - 07/10 verschiebt.
ich habe dann die Hotline angerufen und die meinte, dass ich die Arbeitgeberbescheinigung einreichen muß für die 4 zusätzlichen Monate damit eine Neuberechnung erfolgen kann.
Die habe ich am Freitag, 16.10.09 eingereicht.

Heute kam ein brief, das steht drin, dass ich um eine Überprüfung gebeten hätte ( was meiner meinung nicht der fall ist, da ich ja die Arbeitgeberbescheinigung abgegebn habe zur neuberechnung) und das Dauer und Betrag gleich bleiben.

Das versteh ich nicht. wird ALG1 denn nicht nach 12 Monaten neu berechnet??????? ich bekommme sehr viel weniger ALG1 als ich in den letzten Monaten verdient habe!

Ich habe in diesem Jahr ( Oktober 08 - November 09) etwa 2600€ brutto verdient durchschnittlich. Und würde jetzt 657 e ALG1 bekommen ??????????????
ich hab das Gefühl dass die 4 zusätzlichen Monate, wo ich volles gehalt bekommen habe total ignoriert wurden.

Steht mir eine Neuberechnung zu oder nicht?????????????????????
:confused:

Chummer
21.10.2009, 19:27
nun die Berechnung des ALg erfolgt in etwa so:
Monatslohn (das was der AG in der Bescheinigung notiert hat) als Summe. Also meinetwegen 2600€ für (01.12.-31.10.09 = 11Monate) also 2600 x 11 = 28.600€. Diese Summe teilt man dann durch die Anzahl der Tage, also 28.600 / 11Monate(aber Taggenaue Auszählung). Das ergibt das Bemessungsentgelt, welches im Bescheid mit angegeben ist. Davon wird dann noch ein pauschaler Abzug für Sozialabgaben und Lohnsteuer + Soli abgezogen. UNd dann hat man das tägl. Leistungsentgelt (auch im BEscheid angegeben). Die BA zahlt pro Monat für 30TAge aus (immer 30). Die 30 x das Leistungsentgelt ist das monatl. Alg. (So im Groben dargestellt).
Meines erachtens fehlt in der Berechnung die Arbeitsbescheinigung für die Vorbeschäftigung, da hierbei der November noch mit rein gehört in die BErechnung. Fehler können sich bei der Berechnung eigentlich nicht einschleichen, da das VErfahren tierisch einfach ist.
Was die Höhe des Alg verändert sind:
das gemeldete Arbeitsentgelt vom AG
die TAge in BEschäftigung

Ich bin es nicht
21.10.2009, 19:50
hallo perlzwiebel ..

habe dann von Juli 09 bis September 09 ALG1 bezogen.

da war ja dann eine Anwartschaftzeit aufgebaut ..

besteht daraus noch ein Restanspruch ? .... anders gefragt .... hättest du noch weiterhin ( zu der Zeit ) Anspruch auf ALG I gehabt wenn du nicht am 01.10.2008 eine neue Arbeitsstelle angefangen hättest ?

perlzwiebel
21.10.2009, 19:54
Ja also ich habe wohl noch anspruch gehabt, aber die tage bzw das alg1 was ich im juli bis september bekommen hab wurde ja zurück gezahlt.
es geht mir um eine neuberechnung!!!!!
die frau von der leistungsstelle vom aa meinte im juli zu mir, dass mir noch 88 tage fehlen, damit es neu berechnet wird. ich war dann ja quasi nicht arbeitslos und habe ja diese 88 tage noch bekommen die gefehlt haben...

Die arbeitsbescheinigung von oktober / november 08 ist schon auf dem amt.


wird jetzt der betrag alg1 neu berechnet oder nicht?
:confused:

stummelbeinchen
21.10.2009, 20:20
Hallo,

die Höhe macht mich aber auch stutzig. Bei der Berechnung mit dem Arbeitslosengeldrechner komme ich auf 960€. Angabe ist zwar ohne Gewähr, aber 300€ Unterschied? Ich würde einen Termin in der Leistungsstelle anfordern, alle Unterlagen mitnehmen und dort dem Bearbeiter nochmal um eine Erklärung zur Berechnung bitten.

LG

Ich bin es nicht
21.10.2009, 20:20
Ja also ich habe wohl noch anspruch gehabt, aber die tage bzw das alg1 was ich im juli bis september bekommen hab wurde ja zurück gezahlt.
es geht mir um eine neuberechnung!!!!!

ja , aber wie lange hattest du noch Anspruch ?

es wird erst die alte Anwartschaftzeit aufgebraucht ..

derweil bildet sich mit den neuen Arbeitsstellen eine neue Anwartschaft auf ..

diese ist erfüllt / greift , wenn du in der Rahmenfrist 360 Tage sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast ..

rechne mal selber nach ob du exakt in den letzten 24 Monaten auf 360 sozialversicherungspflichtige Tage kommst ..

dann würde meines Erachtens danach auch eine Neuberechnung erfolgen ..

ansonsten verlängert sich nur deine Anspruchsdauer ..

stummelbeinchen
21.10.2009, 20:28
Naja, das ist theoretisch richtig.

Aber: Durch die Klage war die Perlzwiebel bisher aber gar nicht alo, da er ja durchgängig bis 31.10.09 in Beschäftigung ist. Daher müsste (nach Neuberechnung) der Beginn der ALG1-Zahlung der 1.11. sein. Wieviel Anspruch kann ich nicht genau sagen, je nachdem wieviele Monate die Zwiebel eingezahlt hat (ich rechne 13 Monate, macht Anspruchzeit von 6 Monaten).

perlzwiebel
21.10.2009, 20:45
genau! ich habe vom 1.10.2008 - 31.10.2009 durchgängig gearbeitet mit dem vergleich des arbeitgebers gerechnet, da ich ja noch angestellt bin und auch den vollen lohn bekomme.

also hab ich theoretisch anspruch auf eine neuberechnung....oder?????

Lopo01
21.10.2009, 21:45
Hi,

die Durchführungshinweise zu § 124 SGB III der Arbeitsagentur sagen hier folgendes :

Verlängerung des Arbeitsverhältnisses Rz (124.2)

(2) Wird ein Arbeitsverhältnis durch ein Urteil oder Vergleich verlängert, ändert sich die Rahmenfrist nicht, wenn die Anspruchsvoraussetzungen bereits vorgelegen haben.

Sonst richtet sich die Rahmenfrist nach dem Tag, an dem alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.

Beispiel:

Arbeitslosmeldung und Arbeitslosigkeit liegen am 1.10. vor. Zu diesemZeitpunkt werden 330 Tage vers.pflichtige Zeiten nachgewiesen.

Durch Arbeitsgerichtsurteil verlängert sich die vers.pflichtige Zeit bis 30.10. Die Rahmenfrist beginnt am 30.10. zu laufen.

DA § 124 SGB III (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Publikation/pdf/da-alg-p124.pdf)

So müsste meiner Meinung nach auch dein Fall zu sehen sein.

Gegebenenfalls Widerspruch einlegen.

Vielleicht sieht Experte Seebarsch deinen Beitrag und sagt etwas dazu.

grremlin
21.01.2010, 11:12
was du meinst, ich glaub ich folgendes, was z.z. auch mein problem ist:
ich war damit bei der rechtsberatung der anwalt dort sagt:
in 24 monaten musst du 12 monate beitragpflichtig gearbeitet haben.
solltest du dann arbeitslos werden, aber deinen anspruch auf alg 1 noch nicht
verbraucht haben, wird das höhere entgelt zugrunde gelegt, denn:
der bestandsschutz gilt nur für ein höheres "altes" alg 1, d.h. nach §131, Abs.
4, SGB III ist dann das höhere bemessungsentgelt zu grunde zu legen.
aber richte dich mal seelisch drauf ein, dass nach dem alten entgelt berechnet wird und du widerspruch einlegen musst.
gruß grrem