Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Teilzeit Stelle, Wohngeld, Werbungskosten?!
Double D
21.10.2009, 19:42
Hallo,
es wurde ein etwas längerer Text aber ich hoffe hier Hilfe zu bekommen.
Ich hab nämlich ein großes Problem, ich arbeite momentan auf Teilzeit Basis und bekomme netto etwa 690 Euro raus. Wohne noch bei den Eltern und zahle keine Miete also komme ich damit noch aus.
Nun ist es jedoch so das der Vermieter gestorben ist vor einer Weile und die Bank das Haus verkauft hat und wir bis Ende November ausziehen müssen. Meine Eltern haben eine Bleibe gefunden jedoch nur mit 60 m² wo sie und mein Bruder hinziehen. Für mich ist da kein Platz mehr und ich müsste nun auch in eine eigene Wohnung gehen und nun hab ich das Problem das mein Verdienst vorne und hinten nicht langt.
Hab nun nach günstigen Wohnungen geschaut jedoch sind es in der Regel Wohnungen wo ich mit Miete, NK usw. im Schnitt auf etwa 380-400 Euro kommen würde (warm). Ich hätte so mit Auto, Benzin, Lebensmittel, Wohnung & Handy monatliche Ausgaben von etwa 950-960 Euro, verdiene jedoch nur 692. Das wäre ein Loch von ca. 270 Euro!!
Weiß gerade nicht was ich tun soll. Das Auto kostet mich im Monat inklusive Versicherungen & Benzin um die 300 Euro. Darauf kann ich nicht verzichten weil ich da unbedingt drauf angewiesen bin (Einzelhandel, Schichtarbeiten, früh, mittag, spät, zwischen 5 uhr früh und 23 Uhr spät).
Bei den Online Wohngeld Rechnern bekomme ich Zuschüsse von etwa 130 Euro vom Wohngeldamt angezeigt, da würden mir trotzdem noch 140 Euro monatlich fehlen um überhaupt die Kosten decken zu können, und wenn etwas unvorhersehbares passieren würde, reperaturen oder ähnlich wäre ich erst recht aufgeschmissen...
Was soll ich tun? Wie wird das mit den Werbungskosten beim Wohngeldamt gerechnet? Wird das Problem mit dem Auto und Benzinkosten berücksichtigt und dann die zuschüsse erhöht? Sind etwa 800 km im monat die ich mindestens zu fahren hab.... Kennt sich da jemand aus?
Schonmal Danke für Antworten!
Hallo Double D,
wie alt bist Du den?
Ich würde hier nämlich eher zu ergänzendem ALG II als zu Wohngeld tendieren, da Du meiner Meinung nach ein Problem mit dem Mindesteinkommen bekommen könntest.
Mindesteinkommen: 359,00 € Regelsatz + 400,00 € Miete = 759,00 €
Du hast 690,00 € Einkommen, macht einen Fehlbedarf von 69,00 €. Das sollte kein Problem sein, da das Wohngeld sicherlich höher wäre.
Wenn man Dich aber im Rahmen der Bearbeitung bitten würde Deine Kosten mitzuteilen und Du gibtst dann an, dass Du über 900,00 € brauchst haut das mit dem Wohngeld nicht mehr hin. Und bei Fehlbedarfen wird in der Regel erstmal nach den Kosten gefragt, es könnte ja sein das man mit weniger Geld auskommt.
Selbst wenn die Prüfung nicht stattfindet und Du Wohngeld bekommst ist Dir damit ja nicht wirklich geholfen den das Wohngeld wird nicht die Differenz zu Deinen Kosten decken.
Wie kommst Du den auf die 950,00 €? Ich meine Du brauchst nur für den Lebensunterhalt und die Fahrtkosten über 500 Euro ohne die Miete. Kannst Du die Kosten vlt. reduzieren?
Erhöhte Werbungskosten kannst Du absetzen wenn Deine Werbungskosten höher als 920 € im Jahr sind. Die musst Du aber nachweisen und für die Fahrt mit einem Pkw gibts nur eine Pauschale: 0,30 € pro Kilometer für die einfache Strecke. Das Wohngeld würde sich dann zwar erhöhen aber sicherlich nicht soviel damit Du Deine Kosten decken kannst.
Falls Du nicht U25 bist würde ich Dir raten mal bei der Arge vorzusprechen und mal das ergänzende ALG II durchrechnen zu lassen. Ggf. kann das auch jemand im Forum hier tun. Da kann man soviel ich weiß auch erhöhte Werbungskosten absetzen und es gibt Freibeträge vom Einkommen. Ggf. würdest Du dort mehr bekommen. Hm, obowhl dann ist sicherlich die Miete nicht angemessen... Ansonsten kannst Du Wohngeld beantragen, aber wie Du Deine Kosten decken willst ist fraglich.
Wobei Du was von 800 km geschrieben hast. Wenn Du Dir jetzt sowieso eine Wohung nimmst, kannst Du nicht näher an Deine Arbeitsstelle ziehen? Das würde die Fahrtkosten reduzieren.
Gruß,
Janet9
Ich bin es nicht
21.10.2009, 20:50
huhu Janet .... hallo double ..
@ Janet ..
Ich meine Du brauchst nur für den Lebensunterhalt und die Fahrtkosten über 500 Euro ohne die Miete. Kannst Du die Kosten vlt. reduzieren?
ja , das passt leider schon und der User ist dabei noch recht sparsam ..
schaue hier ..
Das Auto kostet mich im Monat inklusive Versicherungen & Benzin um die 300 Euro.
@ double ..
die Fahrzeugkosten machst du in deinem Lohnsteuerjahresausgleich geltend .. ebenfalls den berufsbedingten Handykostenanteil ..
je nach Berufsbild kannst du auch einen Teil der Wohnung absetzen ..( Schreibbereich / Arbeitsplatz )
am jahresanfang ( nachdem du deinen lohnsteuerjahresausgleich fertig gemacht hast ) beim Finanzamt SOFORT den Lohnsteuerabzug runter setzen lassen ..
somit hättest du monatlich ein höheres NETTO und demnach , wie Janet es dir bereits geschrieben hat , Anspruch auf Wohngeld ..
den Antrag auf Wohngeld würde ich jedoch schon ab jetzt / sofort stellen und den Fehlbetrag zur Deckung deiner Lebenshaltungskosten mit einem Familien / Freundesdarlehn deklarieren ..
Halo Ich bin's, Hallo double,
@ Ich bin's , Danke für Deine Hilfe.
Stimmt die Kosten für das Auto bzw. die Fahrtkosten sind hier wohl das Problem... nun gut kann man ja kaum was dran machen.
Das mit dem Lohnsteuerjahresausgleich wollte ich auch schon schreiben, aber davon hat sie ja leider nicht jeden Monat mehr Geld sondern bekommt das Geld ja nur einmal im Jahr erstattet. Das ist das Problem was ich sehe.
Bringt das soviel mehr netto wenn sie den Lohnsteuerabzug runter setzen lässt?
@ double:
Den Wohngeldantrag kannst Du aber erst stellen wenn Du definitiv weißt wo Du hinziehst, sprich welche Wohnung Du nimmst, da der Antrag und die Bewilligung an die jeweilige Wohnung gebunden ist.
Und das mit dem Familiendarlehen.... ähm naja die werden nicht gerne gesehen und so gut wie nie akzeptiert sondern oft und das ist auch gerichtlich bestätigt als Unterhaltszahlungen angerechnet. Da bräuchtest Du schon einen richtigen rechtlich einwandfreien Darlehensvertrag und selbst dann wird das wohl noch genau geprüft werden.
Ein Kredit bei einem Kreditinstitut wäre da besser weil glaubhaft nachgewiesen ist, dass Du ihn zurück zahlst.
Gruß,
Janet9
Ich bin es nicht
21.10.2009, 21:11
hallo Janet ..
Bringt das soviel mehr netto wenn sie den Lohnsteuerabzug runter setzen lässt?
bei den hohen betriebsbedingten Ausgaben , bekommt er doch den überwiegenden Teil der Lohnsteuer zurückzurück ..
müsste der User dann anhand einer aktuellen Lohnabrechnung selber ermitteln können ( oder er gibt mir die Zahlen und ich lass es durch mein Lohnsteuuerprogramm laufen )
wenn der User nun schon anfängt , seine Steuer vorzubereiten , so kann er sie direkt nach Rückerhalt der Lohnsteuerkarte 2009 einreichen .. reicht heute zur Übermittlung ans Finanzamt die Identifikationsnummer ..
hmmm ... man könnte ja auch aufstockendes ALG II beantragen , aber die Wohnsituation ist ja noch nicht geregelt ..
Double D
21.10.2009, 21:17
Also ich bin 25 Jahre alt, werde im März 26.
Wohngeldamt meinte mal zu mir das ich bereits in der Wohnung wohnen müsste, erst dann wäre der Anspruch da.
Im Prinzip ist die Stelle garnicht so weit weg, es sind 20 km, etwa 10-15 Minuten mitm Auto. Hin und zurück sind 40 km + 5 Tage pro Woche sind wir bei 200 km in der Woche x 4 sind 800 im Monat. So kommt es zu stande mit dem Weg. Hab auch in der Nähe versucht was zu finden aber da sind die Wohnungen dann teurer und die 2 billigen wo ich gefunden hab sind in Russenvierteln da will ich nicht unbedingt rein.
Gerechnet hab ich mit Handy 30 Euro, Auto 100 Euro, Versicherungen (Berufsunfähigkeit, Unfall und Rente) 65 Euro, Lebensmittel ca. 150 (vllt kann ich da 10-30 Euro einsparen), Benzin etwa 150 euro + 30-50 Euro für Reperaturkosten, Kühlwasser, reifen, öl etc. und bei der Wohnung hab ich etwa mit 400 warm kalkuliert.
Überlege demnächst wenn möglich beim Auto noch einen Kaltlaufregler einbauen zu lassen damit ich auf die D3 Norm komme und so fast die hälfte an Steuern sparen kann, aber das macht im monat dann auch nur etwa 10-20 euro aus.
Wohngeldamt meinte mal zu mir das ich bereits in der Wohnung wohnen müsste, erst dann wäre der Anspruch da.
Das ist auch soweit richtig. Aber den Antrag kannst Du ruhig ca. zwei Wochen vorher stellen. Die Wohngeldstelle wartet aber mit der Bearbeitung bis Du in der Wohnung lebst und dort gemeldet bist. Mieter der Wohnung solltest Du bei Antragstellung aber schon sein. Daher würde ich den Antrag so ca. zwei Wochen vor dem Einzug stellen. Dann kann man Dir ggf. auch sagen was noch an Unterlagen fehlt und Du kannst diese schon mal zusammen suchen. Anspruch ist aber erst ab dem Tag gegeben ab dem Du einziehst. Man kann aber bei der Antragstellung sagen, dass der Antrag erst ab dem Tag des Einzuges gilt.
Double D
22.10.2009, 20:09
okay also reicht es z.b. den Mietvertrag unterschrieben mitzubringen um dann den antrag stellen zu können?
Ja das reicht. Einkommensnachweise musst Du aber auch vorlegen. Was Du genau brauchst erklärt Dir dann aber Dein Sachbearbeiter, das ist zum Teil von Wohngeldstelle zu Wohngeldstelle unterschiedlich. Den Mietvertrag brauchst Du aber auf jeden Fall.
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