Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : zu wenig Einkommen, daher kein Wohngeld?
Hallo Leute,
ich hab da mal ne Frage.
Zu mir: Ich bin Student und hatte bis vor kurzem ne nette kleine Stelle die 20h die Woche bezahlt wurde und kam damit ganz gut aus. Jetzt wurde aufgrund von Kuerzungen an der Uni die Stelle auf 10h pro Woche runtergesetzt, so dass mir noch ca. 400 EUR monatliches Einkommen bleiben. Da dachte ich mir doch, beantragen wir mal Wohngeld, damit wird es schon gehen.
Leider habe ich jetzt einen Bescheid bekommen, dass ich selbst mit Wohngeld 65 EUR zu wenig zum Leben haette und daher gar kein Wohngeld bekomme. Die Begruendung hierbei ist wohl, dass ich ja angeblich gar nicht davon leben koenne, also muss ich denen ihrer Meinung irgendwas verschweigen.
Nun hab ich denen versucht klar zu machen, dass eingeschraenkt man durchaus so leben kann und ich jetzt nicht der grosse klamotteneinkaeufer sei usw.
Aber argumentieren scheint da so ganz und gar nicht zu helfen.
Daher wird alsbald mein Antrag wegen mangelnder Hilfe (ich verschweige ja offensichtlich was) abgelehnt, es sei denn mir faellt noch was ein.
Hat jemand ne idee?
Hallo Joker78,
Wohngeld ist nun mal nur ein Mietzuschuss. Da brauchst Du schon ein entsprechendes Mindesteinkommen um Wohngeld beziehen zu können.
Mindesteinkommen: 359,00 € Regelsatz nach dem SGB II + Miete + Krankenversicherung + Studiengebühren.
Wenn Du plausibel erklären kannst, dass Du mit weniger Geld auskommst kann der Sachbearbeiter 20 % vom Bedarf abziehen, dass musst Du dann aber inkl. Wohngeld haben. Aber wie gesagt, wenn der Sachbearbeiter Deine Erklärung nicht für plausibel hält wirst Du kaum eine Chance haben. Und die Prüfung der Plausibilität ist richtig und wird vom Gesetzgeber auch so gefordert.
Was hast Du den jetzt eigentlich bekommen bzw. was wurde bisher vom Sachbearbeiter angefordert? Du schreibst einmal das Du einen Bescheid bekommen hast in dem steht das Du kein Wohngeld bekommst da Du selbst mit Wohngeld zu wenig Geld hast. Und dann schreibst Du das Dein Bescheid wegen fehlender Mitwirkung bald abgelehnt werden wird. Was hast Du den nun bekommen: einen Ablehnungsbescheid wegen fehlender Plausibilität oder nur ein Schreiben das Du Stellung nehmen sollst?
Hast Du ein Schreiben mit einer Anlage bekommen wo Du auflisten sollst was Du monatlich an Einkommen hast? Wenn ja, hast Du diese ausgefüllt und mit Deinem Sachbearbeiter besprochen und was ist dabei raus gekommen?
Mit dem Verschweigen... ich glaube das hast Du etwas falsch verstanden. Dein Sachbearbeiter hat Deinen Bedarf ermittelt und das nur anhand der tatsächlich anfallenden Kosten und dem Regelsatz nach dem SGB II. Sprich das ist bereits das Existensminimum. Daher ist es unglaubwürdig, dass Du von weniger Geld lebst. Und das das, Deiner Meinung nach geht musst Du beweisen, z. B. durch die o.g. Anlage, Vorlage von Kontoauszügen aus denen man erkennen kann das Du von dem wenigen Geld bisher gelebt hast (was bei Dir evlt. nicht gehen wird da Du bisher mehr Einkommen hattest).
In dem Schreiben (insofern Du es erhalten hast), wird man meistens nur darauf hingewiesen das man unter Umständen auch Einkünfte hat die wohngeldrechtlich kein anzurechnendes Einkommen sind oder das man Einkünfte hat die oft vergessen werden anzugeben (z. B. Sachbezüge: Essen bei den Eltern o.ä.). Wenn diese nicht angegeben wurden kann die Wohngeldstelle diese nicht berücksichtigen um zu sehen ob Du das Mindesteinkommen erreichst. Daher wird da nochmal darauf hingewiesen. Ist es das was Du da unter Umständen missverstanden hast? Oder hat Dein Sachbearbeiter Dir ernsthaft gesagt, dass er denkt das Du etwas verschweigst?
Zu Deinem Sachverhalt an sich kann ich kaum was sagen,da ich nicht weiß was Du an Einkommen, Kosten etc. hast?
Du hattest geschrieben:
Jetzt wurde aufgrund von Kuerzungen an der Uni die Stelle auf 10h pro Woche runtergesetzt, so dass mir noch ca. 400 EUR monatliches Einkommen bleiben. Da dachte ich mir doch, beantragen wir mal Wohngeld, damit wird es schon gehen.
Wir beantragen Wohngeld? Du wohnst noch mit jemanden zusammen?
400,00 € Einkommen? Selbst wenn Du alleine wohnst, das ist schon sehr wenig Einkommen. Da würde ich aber auch wie Deine Wohngeldstelle fragen wie Du das machst. Das ist Dein komplettes Einkommen? Wie alt bist Du eigentlich? Was ist ggf. mit Kindergeld, Unterhalt der Eltern, einem Studienkredit usw.?
Wohngeldberechtigt bist Du aber auch? Das ist hoffentlich schon geklärt wurden, oder?
Gruß,
Janet9
Wohngeld ist nun mal nur ein Mietzuschuss. Da brauchst Du schon ein entsprechendes Mindesteinkommen um Wohngeld beziehen zu können.
Mindesteinkommen: 359,00 € Regelsatz nach dem SGB II + Miete + Krankenversicherung + Studiengebühren.
Hallo Janet,
erstmal vielen dank fuer die Antwort. Mir ist natuerlich klar, dass Wohngeld ein Zuschuss ist, und von dem was ich kriegen wuerde (lt. Wohngeldrechner so um die 120 EUR) koennte ich auch fuer meine Verhaeltnisse bequem leben. Das ist ja genau der Punkt, den ich nachweisen muss, was ich etwas seltsam finde.
Wenn Du plausibel erklären kannst, dass Du mit weniger Geld auskommst kann der Sachbearbeiter 20 % vom Bedarf abziehen, dass musst Du dann aber inkl. Wohngeld haben. Aber wie gesagt, wenn der Sachbearbeiter Deine Erklärung nicht für plausibel hält wirst Du kaum eine Chance haben. Und die Prüfung der Plausibilität ist richtig und wird vom Gesetzgeber auch so gefordert.
Ja, genau das habe ich versucht. Ich hab der netten Dame versucht argumentativ zu erklaeren, dass ich nunmal nicht so schrecklich viel Geld zum Leben brauche. 359 EUR nach abzug von miete Krankenversicherung und Studiengebuehren ist verdammt viel Geld fuer mich, ich bin halt nicht so ein grosser Konsument.
Was hast Du den jetzt eigentlich bekommen bzw. was wurde bisher vom Sachbearbeiter angefordert? Du schreibst einmal das Du einen Bescheid bekommen hast in dem steht das Du kein Wohngeld bekommst da Du selbst mit Wohngeld zu wenig Geld hast. Und dann schreibst Du das Dein Bescheid wegen fehlender Mitwirkung bald abgelehnt werden wird. Was hast Du den nun bekommen: einen Ablehnungsbescheid wegen fehlender Plausibilität oder nur ein Schreiben das Du Stellung nehmen sollst?
Ah, entschuldige, ich hatte mich wohl etwas unklar ausgedrueckt. Ich habe einen relativ unklaren bescheid bekommen, worin stand, dass selbst wenn ich 124 EUR Wohngeld bekommen wuerde, mir immer noch zu wenig geld zum leben bleibt. Daher wuerde ich kein wohngeld bekommen, wenn ich nicht nachweisen koenne, wie ich die fehlenden 65 EUR jeden monat auftreiben wuerde. Ich hoffe das ist jetzt etwas klarer?
Hast Du ein Schreiben mit einer Anlage bekommen wo Du auflisten sollst was Du monatlich an Einkommen hast? Wenn ja, hast Du diese ausgefüllt und mit Deinem Sachbearbeiter besprochen und was ist dabei raus gekommen?
Ja, so eine Liste gabs glaub ich, leider gibts nur eine einkunftsquelle, was die nette Dame beim Amt nicht verstehen wollte. Liess mich nicht einen Satz beenden und unterbrach mich staendig mit Variationen von "Das ist halt so vorgeschrieben."
Mit dem Verschweigen... ich glaube das hast Du etwas falsch verstanden. Dein Sachbearbeiter hat Deinen Bedarf ermittelt und das nur anhand der tatsächlich anfallenden Kosten und dem Regelsatz nach dem SGB II. Sprich das ist bereits das Existensminimum. Daher ist es unglaubwürdig, dass Du von weniger Geld lebst. Und das das, Deiner Meinung nach geht musst Du beweisen, z. B. durch die o.g. Anlage, Vorlage von Kontoauszügen aus denen man erkennen kann das Du von dem wenigen Geld bisher gelebt hast (was bei Dir evlt. nicht gehen wird da Du bisher mehr Einkommen hattest).
In dem Schreiben (insofern Du es erhalten hast), wird man meistens nur darauf hingewiesen das man unter Umständen auch Einkünfte hat die wohngeldrechtlich kein anzurechnendes Einkommen sind oder das man Einkünfte hat die oft vergessen werden anzugeben (z. B. Sachbezüge: Essen bei den Eltern o.ä.). Wenn diese nicht angegeben wurden kann die Wohngeldstelle diese nicht berücksichtigen um zu sehen ob Du das Mindesteinkommen erreichst. Daher wird da nochmal darauf hingewiesen. Ist es das was Du da unter Umständen missverstanden hast? Oder hat Dein Sachbearbeiter Dir ernsthaft gesagt, dass er denkt das Du etwas verschweigst?
Nein, ich glaube, es ist eher so, dass ich an jemanden geraten bin, der glaubt, dass man von weniger als einem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestmass an finanziellen Mitteln nicht leben kann. Und die Logik ist dabei wohl, da ich ja von so wenig Geld nicht leben kann, muss ich Einkuenfte verschweigen oder die vergessen haben anzugeben. Und dann stosse ich auf Unverstaendnis, wenn ich sage, nein, ich habe nichts vergessen...
Etwa so hab ich das verstanden.
Zu Deinem Sachverhalt an sich kann ich kaum was sagen,da ich nicht weiß was Du an Einkommen, Kosten etc. hast?
naja, also von dem 420EUR job bezahle ich z.Z. die miete in einer WG (ca 180EUR), Krankenversicherung (so etwa 70EUR glaub ich) und vom Rest leb ich halt, Studiengebuehren uebernehmen meine Eltern, aber davon wollte das Amt nix wissen, das wuerde nicht beruecksichtigt, sagte man mir. Und vom Rest leb ich grade. Etwas eng, man kann halt nich weggehen, aber das geht so halbwegs. Mit wohngeld waers natuerlich schon etwas besser, aber soweit sind wir ja noch nich. ;-)
Wohngeldberechtigt bist Du aber auch? Das ist hoffentlich schon geklärt wurden, oder?
Oehm... diese Frage hab ich nicht ganz verstanden. Genau darum geht doch das Ganze oder?
Hallo Joker,
erstmal vielen dank fuer die Antwort. Mir ist natuerlich klar, dass Wohngeld ein Zuschuss ist, und von dem was ich kriegen wuerde (lt. Wohngeldrechner so um die 120 EUR) koennte ich auch fuer meine Verhaeltnisse bequem leben. Das ist ja genau der Punkt, den ich nachweisen muss, was ich etwas seltsam finde.
Das ist ja das Problem. Du denkst falsch herum. Das Wohngeld ist nicht dafür da damit Du bequemer lebst sondern nur für die Miete da. Wenn man das Mindesteinkommen nicht erreicht, geht man davon aus, dass das Wohngeld zum Leben genutzt wird und nicht um die Miete zu zahlen und dafür ist das Wohngeld nicht da.
Ja, genau das habe ich versucht. Ich hab der netten Dame versucht argumentativ zu erklaeren, dass ich nunmal nicht so schrecklich viel Geld zum Leben brauche. 359 EUR nach abzug von miete Krankenversicherung und Studiengebuehren ist verdammt viel Geld fuer mich, ich bin halt nicht so ein grosser Konsument.
Wie hast Du den das erklärt? Kontauszüge vorgelegt? Das hilft meistens.
Ah, entschuldige, ich hatte mich wohl etwas unklar ausgedrueckt. Ich habe einen relativ unklaren bescheid bekommen, worin stand, dass selbst wenn ich 124 EUR Wohngeld bekommen wuerde, mir immer noch zu wenig geld zum leben bleibt. Daher wuerde ich kein wohngeld bekommen, wenn ich nicht nachweisen koenne, wie ich die fehlenden 65 EUR jeden monat auftreiben wuerde. Ich hoffe das ist jetzt etwas klarer?
Du hast einen Bescheid oder ein Schreiben bekommen? Bei einem Bescheid wäre Dein Antrag abgelehnt wurden und es wäre eine Rechtsmittelbelehrung drauf. Ich gehe mal davon aus, dass Du ein Schreiben mit der Aufforderung Stellung zu nehmen erhalten hast, oder?
Ja, so eine Liste gabs glaub ich, leider gibts nur eine einkunftsquelle, was die nette Dame beim Amt nicht verstehen wollte. Liess mich nicht einen Satz beenden und unterbrach mich staendig mit Variationen von "Das ist halt so vorgeschrieben."
Nein, ich meinte nicht eine Liste mit den Einkünften sondern mit den Ausgaben. Hier soll man dann ausfüllen was man an Kosten für Miete, Lebensmittel, Strom, Telefon, Internet etc. hat. Wenn Du die ausfüllst und ggf. Kontoauszüge vorlegst müsste Deine Sachbearbeiterin sehen das Du mit dem Geld auskommst. Das die Prüfung vorgeschrieben ist stimmt aber, steht so in den Verwaltungsvorschriften.
Nein, ich glaube, es ist eher so, dass ich an jemanden geraten bin, der glaubt, dass man von weniger als einem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestmass an finanziellen Mitteln nicht leben kann. Und die Logik ist dabei wohl, da ich ja von so wenig Geld nicht leben kann, muss ich Einkuenfte verschweigen oder die vergessen haben anzugeben. Und dann stosse ich auf Unverstaendnis, wenn ich sage, nein, ich habe nichts vergessen...
Etwa so hab ich das verstanden.
Nun ja, das dekt sich Deine Sachbearbeiterin nicht aus, sondern i Gesetz steht das genau zu prüfen ist wenn jemand Einkommen unter dem ALGII-Satz hat.
naja, also von dem 420EUR job bezahle ich z.Z. die miete in einer WG (ca 180EUR), Krankenversicherung (so etwa 70EUR glaub ich) und vom Rest leb ich halt, Studiengebuehren uebernehmen meine Eltern, aber davon wollte das Amt nix wissen, das wuerde nicht beruecksichtigt, sagte man mir. Und vom Rest leb ich grade. Etwas eng, man kann halt nich weggehen, aber das geht so halbwegs. Mit wohngeld waers natuerlich schon etwas besser, aber soweit sind wir ja noch nich. ;-)
Das ist aber auch wirklich sehr wenig Einkommen. Hm, wie Du da beweisen willst das Du von ca. 170 € im Monat lebst... das wird schon schwierig, wenn nicht unmöglich. Ideen habe ich dazu leider keine, außer die o.g. Die Studiengebühren müssten das Amt wegen der Bedarfsberechnung schon interessieren und sind bei der Übernahme durch die Eltern eigentlich Unterhalt... Aber wenn das Deine Sachbearbeiterin nicht so sieht, dann eben nicht.
Oehm... diese Frage hab ich nicht ganz verstanden. Genau darum geht doch das Ganze oder?
Nein, ich meinte ob Du überhaupt als Student wohngeldberechtigt bist, sprich nicht vom Wohngeldbezug ausgeschlossen. Sprich: Du hast dem Grunde nach keinen Anspruch auf BAföG bzw. keinen Anspruch mehr?
Gruß,
Janet9
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