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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : § 3 BGG Behinderung


Forumadmin
09.10.2006, 01:33
§ 3 BGG Behinderung

Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion,
geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit
länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen
und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.