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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : § 1 BGG Gesetzesziel


Forumadmin
09.10.2006, 01:36
§ 1 BGG Gesetzesziel

Ziel dieses Gesetzes ist es,
die Benachteiligung von behinderten Menschen zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe
von behinderten Menschen am Leben inder Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.
Dabei wird besonderen Bedürfnissen Rechnung getragen.