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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : mitwirkungspflicht für Bescheide von 2008?


bigge_dd
25.10.2009, 13:43
Hallo, ich habe schon eine Weile hier in den Foren gestöbert, aber noch keine passende Antwort gefunden. Wir waren bis 05/2009 eine Bedarfsgemeinschaft und haben ALG II bezogen. Seitdem bekommen wir nun Kindergeldzuschlag. Die Berechnung unseres Bedarfes ist wohl so schwierig, dass es immerwieder zu neuen Berechnungen durch verschiedene Mitarbeiter kommt. Wir sind eine 6-köpfige (unverheiratete) Familie. Mein Partner ist Freiberufler und ich habe ebenfalls schwankende Einkünfte. Nun verlangt die derzeit zuständige Sachbearbeiterin, dass mein Partner für den Zeitraum 05/08 bis 11/08 sämtliche Rechnungslegungen samt Kontoauszüge, Fahrtkostennachweise und Telefonkosten samt Zahlungsnachweis einreicht. Ich bin absolut enttäuscht über solche Maßnahmen, da schon allein die Zusammenstellung der gewünschten Unterlagen mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden ist, der uns als Vollerwerbstätigen mit 4 Kindern eigentlich gar nicht zur Verfügung steht.
Wir haben die Abschleißende EKS eingereicht, der Steuerbescheid liegt auch vor. Ferner haben wir im Frühjahr Widerspruch gegen den letzten Aufhebungs-/ Erstattungsbescheid und den Änderungsbescheid eingelegt. Daraufhin ist noch nichts passiert. Ich bin inzwischen total überfordert , habe absolut den Überblick verloren und würde der ARGE gerne einfach nur mitteilen, dass ich dieser Aufforderung nicht nachkommen werde, weil...? Und das ist meine Frage, dürfen wir das verweigern, wir beziehen ja auch kein ALG II mehr. Was erwartet uns im schlimmsten Fall ?

Liebe Grüße Birgit

bigge_dd
27.10.2009, 17:57
Hallo,
ich habe mir nun Gedanken gemacht, wie ich auf dieses Schreiben reagiere. Das soll so aussehen:
...bezugnehmend auf Ihr oben genanntes Schreiben möchte ich Ihnen mitteilen, dass wir keine laufenden Leistungen zur Sicherung unseres Lebensunterhaltes von Ihrer Behörde mehr erhalten.
Alle für die Berechnung nötigen Unterlagen habe ich bereits eingereicht. Die abschließenden EKS für den entsprechenden Zeitraum und eine Kopie des Steuersbescheides von 2008 liegt Ihrer Behörde vor.
Ich hoffe, dass kann man so machen.
Hat jemand Einwände?
Liebe Grüße Birgit