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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kosten der Unterkunft bereiten Probleme


Renechen
17.08.2005, 13:06
Hallo. Ich hatte schon mal vor ein Wochen geschrieben, als ich Alg II + Wohngeld beantragt hatte. Jetzt nach 7 Wochen habe ich die erste Antwort bekommen. Mir steht Alg II zu, das ich auch bekomme, aber bei der Übernahme der Miete stellen sie sich immernoch quer und wollen die Einkommen meiner beiden Eltern sehen. Ich bin 26 und habe eine eigene Wohnunug im Haus meiner Eltern, mit eigenem Stromanschluß und eigener Haustür. Ich habe einen Mietvertrag und überweise jeden Monat die Miete an meinen Vater. Nun will die AA schon wieder die Einkommen und Vermögensverhältnisse meiner Eltern wissen, doch die geben mir darüber keine Auskunft und wollen es der AA gegenüber auch nicht offen legen und ich habe in Ihre Sachen keine Einsicht. Was soll ich nun tun. Vor ein paar Wochen hat mir jemand von euch den Tipp gegeben, dass ich eine Eigenständige Erklärung vom AA unterschreiben lassen soll, was bei meinem Besuch beim AA dann aber nicht mehr nötig war, weil die Bearbeiterin meinte, das Sie es so weiter gibt und sich damit keinen Stress machen will. Ich dachte nun das hat sich erledigt, aber denkste,die jetzige Bearbeiterin will nun auch den Nachweis der Eltern. Soll ich jetzt hier nochmal die Eigenständige Erklärung mit einreichen? Wer die ganze Vorgeschichte nochmal nachlesen will, liest sich am besten den Beitrag "Hilfe beim Antrag nötig" durch, dann versteht er vielleicht einiges etwas besser. Ich danke wie immer im Vorraus für eure Hilfe.

StephanK
17.08.2005, 15:51
Hallo Renechen,
na, es wäre ja auch fast zu schön gewesen, wenn es da nicht wieder Ärger gäbe...
Allerdings verstehe ich etwas an Deinem Beitrag nicht. Du beziehst Dich jetzt nur auf die Kosten der Unterkunft. Das erneute Auskunftsverlangen des ALG II-Trägers zielt aber offensichtlich auf Deinen ALG II-Anspruch überhaupt - etwas anderes würde keinen Sinn ergeben, denn obwohl die Kosten der Unterkunft separat berechnet und aus einem anderen Topf bezahlt werden ist es Dir gegenüber eine einheitliche Leistung "ALG II".
Wurde ALG II Dir denn nur in Höhe der Regelleistung bewilligt, also ohne Unterkunftskosten, oder wie ist das gelaufen?
Während einer Bewilligungsperiode ist ja eigentlich erst mal "der Deckel drauf" und es gibt dann keine nachträglichen Veränderungen mehr.

P.S. Ich habe mir erlaubt, diesen Beitrag umzubennen, damit andere mit vergleichbaren Problemen ihn besser auffinden und den zweiten, identischen Beitrag zu löschen. Doppelte Beiträge müssen und sollen nicht sein und bringen auch nicht mehr Antworten, sondern machen das Forum nur unübersichtlich.

Renechen
17.08.2005, 19:07
Danke für die schnelle Antwort.Das ich den Text zwei mal reingesetzt habe war ein versehen. Also, in dem Schreiben steht das ich die 331 Euro bekommen, aber die Kosten für Unterkunft in dieser Berechnung nicht mit einfließen konnten, da ich noch die Kontoauszüge als Nachweis erbringen muß. Desweiteren wurde ich darum gebeten ein Zusatzblatt " Fragebogen zwecks Prüfung der Unterhaltspflicht " von meinen Eltern ausfüllen zu lassen und mit erforderlichen Nachweisen wieder einzureichen, z.B. Einkommen, Schulden oder Einkommen aus Kapitalvermögen. Ich hoffe das hilft Dir weiter bei meinem Problem. Vielen Dank.

StephanK
17.08.2005, 22:24
Hmmm - offenbar war die "elegante" Art der vorherigen Sachbearbeiterin, das Thema vom Tisch zu kriegen, doch nicht so elegant, oder jedenfalls nicht elegant genug für die Nachfolgerin.
Aber der ganze Schriftwechsel muss ja noch in Deiner Akte sein; darauf würde ich Bezug nehmen und zunächst mal schreiben, dass die Frage schon in der letzten Bewilligungsperiode geklärt worden sei und seitdem keine Änderungen eingetreten seien.
Wenn das nichts hilft, musst Du halt leider den ganzen Zirkus noch mal mitreiten - ich hoffe bzw. wünsche Dir, dass Du die entsprechenden Sachen noch auf dem PC hast. Die sollten ja - mit neuem Datum versehen - noch brauchbar sein. Segnungen der EDV... :?

Renechen
18.08.2005, 08:10
Bis jetzt gab es ja noch keinen Schriftwechsel deswegen. Die letzte Bearbeiterin hatte ja gleich eingelenkt und da war das ja nicht nötig. Ich werde eben jetzt die Wahrheitsgemäße Erklärung schreiben und mit einreichen, mal sehen was dann passiert.Vielen Dank trotzdem, obwohl ich noch nicht ganz zufrieden bin, vielleicht liest ja noch einer den Text hier, der schon ähnliche Erfahrungen gemacht hat und äußert sich dazu.