klagt nicht kämpft
29.10.2009, 02:45
hallo was bin ich froh,daß ich auf dieses forum gestoßen bin.
also hier mein anliegen:
ich hatte einen befristeten arbeitsvertrag bis zum 15.10.2009.
am 14.06.2009 habe ich mir bei einem dummen unfall den fuß gebrochen. in der darauf folgenden woche habe ich beim arbeitsamt angerufen um mich zu informieren wie ich mich auch ohne persönlich zu erscheinen arbeitssuchend melden kann (mit gipsfuß kann man keine auto fahren und ect.)
die mir gegebene auskunft lautet: "solange sie arbeitsunfähig sind können sie sich nicht arbeitssuchend melden"
ok dann halt nicht.
letzendlich war ich arbeitsunfähig bis zum 23.08.2009.
ich habe am 13.08.2009 nochmal mit dem amt telefoniert und habe mich am 15.08.2009 persönlich vorgestellt. die dame hat mich erstmal aufgenommen mir aber mitgeteilt das ich mich erst arbeitssuchend melden kann wenn ich wieder gesund geschrieben bin. ich konnte der dame schon sagen daß ich am 23.08.2009 voraussichtlich meinen letzen krank tag habe.
jetzt kommt der 24.08.2009 an dem ich mich hätte melden sollen. ich kann nicht mal genau sagen wo ich war. ich bin von krank in urlaub gegangen
und habe mich am 25.08.2009 wieder vorgestellt.
nachem ich alle unterlagen der letzten 3 arbeitgeber der letzten 5-6 jahre zusammen hatte, habe ich einen termin mit dem amt aus gemacht um meine unterlagen abzugeben, was ich auch getan habe.
und am 27.10.2009 flattert mir ein schreiben ins haus das über die zeit vom 16.10.2009 bis 22.10.2009 noch befunden werden muß und mir ab da ein arbeitslosengeld in höhe von X zusteht.
da ich völlig unbedarft bin, habe ich mal wieder mit der hotline telefoniert und der sagt was von einer eventuellen sperrzeit wegen einer nicht rechtzeitigen meldung.
ich hatte so einen anhörungsbogen der bei dem schreiben bei war schon ausgefüllt und abgegeben, genauso kopien der arbeitsunfähigkeit ect. und heute das ganze noch mal.
kann mit vielleicht einer sagen was ich machen kann wenn es zu der sperre kommt? ich kann dann meine miete nicht bezahlen.
oder ob das so rechtens ist? ich war wärend meiner arbeitsunfähigkeit 2 mal persönlich im amt.
bitte helft mir.
also hier mein anliegen:
ich hatte einen befristeten arbeitsvertrag bis zum 15.10.2009.
am 14.06.2009 habe ich mir bei einem dummen unfall den fuß gebrochen. in der darauf folgenden woche habe ich beim arbeitsamt angerufen um mich zu informieren wie ich mich auch ohne persönlich zu erscheinen arbeitssuchend melden kann (mit gipsfuß kann man keine auto fahren und ect.)
die mir gegebene auskunft lautet: "solange sie arbeitsunfähig sind können sie sich nicht arbeitssuchend melden"
ok dann halt nicht.
letzendlich war ich arbeitsunfähig bis zum 23.08.2009.
ich habe am 13.08.2009 nochmal mit dem amt telefoniert und habe mich am 15.08.2009 persönlich vorgestellt. die dame hat mich erstmal aufgenommen mir aber mitgeteilt das ich mich erst arbeitssuchend melden kann wenn ich wieder gesund geschrieben bin. ich konnte der dame schon sagen daß ich am 23.08.2009 voraussichtlich meinen letzen krank tag habe.
jetzt kommt der 24.08.2009 an dem ich mich hätte melden sollen. ich kann nicht mal genau sagen wo ich war. ich bin von krank in urlaub gegangen
und habe mich am 25.08.2009 wieder vorgestellt.
nachem ich alle unterlagen der letzten 3 arbeitgeber der letzten 5-6 jahre zusammen hatte, habe ich einen termin mit dem amt aus gemacht um meine unterlagen abzugeben, was ich auch getan habe.
und am 27.10.2009 flattert mir ein schreiben ins haus das über die zeit vom 16.10.2009 bis 22.10.2009 noch befunden werden muß und mir ab da ein arbeitslosengeld in höhe von X zusteht.
da ich völlig unbedarft bin, habe ich mal wieder mit der hotline telefoniert und der sagt was von einer eventuellen sperrzeit wegen einer nicht rechtzeitigen meldung.
ich hatte so einen anhörungsbogen der bei dem schreiben bei war schon ausgefüllt und abgegeben, genauso kopien der arbeitsunfähigkeit ect. und heute das ganze noch mal.
kann mit vielleicht einer sagen was ich machen kann wenn es zu der sperre kommt? ich kann dann meine miete nicht bezahlen.
oder ob das so rechtens ist? ich war wärend meiner arbeitsunfähigkeit 2 mal persönlich im amt.
bitte helft mir.