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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ist das normal?


Max_88
03.11.2009, 01:37
Hallo zusammen,

ich bin seit letzter Woche Montag arbeitslos gemeldet und hatte direkt am DO einen Termin beim Arbeitsvermittler. Dieser hat mich dann direkt zu einer zweimonatigen Maßnahme (berufliche Eingliederung) verdonnert.
Dies finde ich doch extrem seltsam, denn wie der Name schon sagt: "Berufliche Eingliederung" und da ich bis vor 4 Wochen gearbeitet habe, denke ich nicht, dass ich es nötig habe "eingegliedert" zu werden.
Demnach habe ich ja dann auch wieder keinen Ansprich auf einen VGS, den ich eigentlich ziemlich gut gebrauchen könnte, aber was einem wirklich helfen würde, interessiert da wohl niemanden.. Ich dachte immer, soetwas wäre vor Allem für Langzeitarbeitslose...
Andere Leute (Bekannte, etc.) sind seit Jahren arbeitslos und die müssen gar nix machen außer alle 4 Wochen da antanzen und ich laufe das erste mal da auf und mir wird direkt die Hölle heiß gemacht nach 3 Tagen...
Zusätzlich habe ich eine ellenlange Liste über Verpflichtungen bekommen, die ich einzuhalten habe. (Eingliederungsvereinbarung)
Hier eine kurze Zusammenfassung:
Unter anderem MUSS ich mich auch über Ausbildungsplätze informieren (ich bin 21 und habe so wie so vor eine zu beginnen) aber gleichzeitig wird mir untersagt, mich auf Ausbildungsplätze zu bewerben. Er sagte mir, dass dies nicht seine Aufgabe sei, er ist dafür zuständig mir einen Job zu vermitteln, egal was ich möchte. (Hauptsache Arbeitslosen-Qoute niedrig halten und kein Geld bezahlen)...
Meinen Realabschluss soll ich auch noch machen (egal ob ich das möchte) und gleichzeitig noch eine Maßnahme. Ich MUSS den Arbeitgebern Praktika anbieten, darf mich aber NICHT auf Mini-Job Stellen bewerben..
Obwohl man meiner Meinung nach gerade über 400 Euro stellen wieder an SV-pflichtige Stellen drankommt.
Ach ja und nebenbei noch MINDESTENS 3 Bewerbungen pro Woche schreiben!! Schön wäre es, wenn es so viele Stellen geben würde, wo ich den Anforderungen entspreche (Z.B. kein Vermittlungsgutschein)
In den letzten Wochen habe ich mich bezüglich einem Bekannten viel mit der ArGe rumgeschlagen, aber so etwas habe ich nicht mal da erlebt...

Ist das normal?? Oder habe ich mal wieder das Glück dass ich bei einem naja sagen wir mal sehr übermotiviertem Herrn gelandet bin??

Versteht mich bitte nicht falsch, ich bin bestimmt nicht arbeitsfaul, im Gegenteil aber ich komme mir vor, als wäre ich entmündigt worden, und dass für die paar Kröten die ich wahrscheinlich kriegen werde!

x_anonymus_x
03.11.2009, 06:32
Guten Morgen,

Dieser hat mich dann direkt zu einer zweimonatigen Maßnahme (berufliche Eingliederung) verdonnert.
Dies finde ich doch extrem seltsam, denn wie der Name schon sagt: "Berufliche Eingliederung" und da ich bis vor 4 Wochen gearbeitet habe, denke ich nicht, dass ich es nötig habe "eingegliedert" zu werden.

die Schwierigkeit ist, dass man aufgrund des Titels nicht wirklich was zur Maßnahme sagen kann, d.h. ob das jetzt für Dich passt oder nicht, dazu müsste man wissen, was Du bisher gemacht hast und was genau die Inhalte der Maßnahme sind. Hast Du da mal nachgefragt?

Unter anderem MUSS ich mich auch über Ausbildungsplätze informieren (ich bin 21 und habe so wie so vor eine zu beginnen) aber gleichzeitig wird mir untersagt, mich auf Ausbildungsplätze zu bewerben. Er sagte mir, dass dies nicht seine Aufgabe sei, er ist dafür zuständig mir einen Job zu vermitteln, egal was ich möchte. (Hauptsache Arbeitslosen-Qoute niedrig halten und kein Geld bezahlen)...

Wenn ich das richtig lese, dann hast Du bisher noch keine Erstausbildung gemacht, oder? Weißt Du denn schon, was für eine Ausbildung für Dich in Frage käme?

Zum "Untersagen": Kein Mensch (auch keiner vom Amt) kann Dir verbieten Dich auf Ausbildungsstellen zu bewerben, aber (!) diese Bewerbungen laufen "außerhalb" der drei Bewerbungen pro Woche, d.h. - so ich das richtig verstanden habe - musst Du Dich pro Woche auf drei sozialversicherungspflichtige Stellen bewerben und da würden Bewerbungen auf Ausbildungsstellen eben nicht mit dazu zählen.

Um diese "Logik" zu verstehen, muss man ein bisschen was über's Amt wissen: Hintergrund ist, dass "normale" Arbeitsvermittler tatsächlich nicht für die Ausbildungsvermittlung zuständig sind, dafür ist in erster Linie die Berufsberatung zuständig. Für Dich heisst das, sowie Du weißt, was für eine Ausbildung Du machen möchtest, dass Du Dich bei der Berufsberatung meldest und dann dort (hoffentlich) als Bewerber aufgenommen wirst.

Meinen Realabschluss soll ich auch noch machen (egal ob ich das möchte) und gleichzeitig noch eine Maßnahme.

Das mit dem Realschulabschluß versteh' ich jetzt nicht so wirklich. Kannst Du mal ein bisschen was dazu schreiben, wo der herkommt bzw. was da der Hintergrund sein könnte (z.B. weil Du eine Ausbildung machen möchtest, bei der in der Regel ein Realschulabschluß vorausgesetzt wird?).

Ich MUSS den Arbeitgebern Praktika anbieten, darf mich aber NICHT auf Mini-Job Stellen bewerben..

Für die Minijobs gilt dasselbe wie für die Ausbildungsstellen: Kein Mensch kann Dir verbieten Dich auf Minijobs zu bewerben, allerdings gilt auch hier, dass das sozusagen Dein "Privatvergnügen" wäre. D.h. diese Bewerbungen würden nicht mit zu den drei / Woche dazuzählen und ein Minijob würde Dich nicht aus der Arbeitslosigkeit bringen. Er darf Dich auch nicht davon abhalten Termine beim Amt wahrzunehmen, er hebelt keine Maßnahmezuweiseung aus und Du musst Dich weiterhin bewerben.

Versteht mich bitte nicht falsch, ich bin bestimmt nicht arbeitsfaul, im Gegenteil aber ich komme mir vor, als wäre ich entmündigt worden, und dass für die paar Kröten die ich wahrscheinlich kriegen werde!

Mir kommt das ein wenig so vor wie wenn Dir nur die Hälfte erklärt worden wäre und dann kann das natürlich alles etwas widersinnig erscheinen.

HTH

x_anonymus_x

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