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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Einstandsgemeinschaft schon vor 1jähr. Zusammenleben


ALN - Robot
14.08.2006, 12:05
Gericht: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg
Entscheidungsart: Beschluss
Datum: 21.06.06
Aktenzeichen: L 29 B 314/06 AS ER

Kernaussage: Lebt ein Arbeitslosengeld-II-Empfänger mit einem Partner in einer gemeinsamen Wohnung, darf die zuständige Behörde unter Umständen bereits vom ersten Tag des Zusammenlebens an von einer Einstandsgemeinschaft ausgehen. Die Ein-Jahres-Frist in § 7 Abs. 3a SGB II bedeutet nicht, dass die Behörde gehindert wäre, vor Ablauf eines Jahres das Bestehen einer Einstandsgemeinschaft festzustellen.

Wortlaut (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=56800&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=) des Beschlusses