PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hartz IV: Umzug in größere Wohnung muss gerechtfertigt sein


ALN - Robot
03.11.2009, 19:30
Hartz IV: Umzug in größere Wohnung muss gerechtfertigt sein (http://news.google.com/news/url?fd=R&sa=T&url=http%3A%2F%2Fwww.forium.de%2Fredaktion%2Fhartz-iv-umzug-in-groessere-wohnung-muss-gerechtfertigt-sein%2F&usg=AFQjCNHDOqezxKhk56wWPR13GNriKs-thQ)

Hartz-IV-Empfänger können nicht wie Gott in Frankreich leben, das war nie ein Geheimnis. Aber auch gewisse, generell geregelte Ansprüche sind nicht immer ...

(LSG Thüringen, Az.: L 9 AS 586/09).


Weiterlesen... (http://news.google.com/news/url?fd=R&sa=T&url=http%3A%2F%2Fwww.forium.de%2Fredaktion%2Fhartz-iv-umzug-in-groessere-wohnung-muss-gerechtfertigt-sein%2F&usg=AFQjCNHDOqezxKhk56wWPR13GNriKs-thQ)