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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kann mich die BA einfach rauswerfen?


Alphageek
09.10.2006, 13:30
Bis arbeitslos, beziehe keinerlei Bezüge (wohne umständehalber bei den Eltern, welche den ALG-II-Antrag nicht ausfüllen wollen, verständlich) und halte mich mit einem 400-Euro-Job über Wasser.

Neulich war ich dann mal wieder beim lustigen Arbeitamt vorgeladen, wo man mir versuchte, einen Bildungsgutscheion unterzujubeln, um einen MCSA zu machen (Microsoft Certified System Administrator).
Da ich ungern meinen 400-E-Job hinhängen wollte, da die Einkünfte daraus das einzige Möglichtkeit sind, überhaupt an irgendeiner Freizeitaktivität in meinem sozialen Umfeld teilzunehmen und ich einen Arbeitsamt-MCSA für kollossalen Quatsch halte (Erläuterung für die, die jetzt sagen "aber das solltest du doch machen" später unten), hab ich nachgefragt, wie das sei: wenn ich den Bildungsgutschein nicht in Anspruch nähme, könnte dies jemand anderes tun, ich nehme da nicht jemandem die Gelder weg.
Dem sei so, das sei korrekt wurde mir beschieden, also dachte ich mir meinen Teil und ging mitsamt Gutschein nach Hause, um mir in Ruhe Gedanken darüber zu machen.

Lange Rede kurzer Sinn, ich erachtete die Massnahme als unsinnig und legte den Gutschein zu den Akten.

Ca. 5 Wochen später zitierte mich die Sachbearbeiterin per Brief zu sich.
Beim Termin beschwerte sie sich, dass ich mich nicht gemeldet hätte und was denn jetzt sei.
Worauf ich ihr gesagt habe, was ich oben schrieb: 400E-Job, letzter Rückhalt, MCSA keine sinnvolle Massnahme etc etc.
Daraufhin gab es eine lange Diskussion, die irgendwann laut und polemisch wurde und zu derer letzt ich anmerkte, dass ich an den Ansichten ihrer Person nicht interessiert sei sondern eigentlich nur daran, der Rentenversicherung halber weiter im System als arbeitslos geführt zu werden.
Daraufhin wurde mir gesagt, das würde man erst mit der Teamleiterin besprechen, sie sähe darin keinen Sinn. (Klar, macht viel mehr Sinn, mich aus der Statistik zu werfen...)

Heute kam dann der Brief, in dem nichts weiter steht, als dass ich abgemeldet bin. Hossa.

Frage: können die mich einfach rauswerfen, wie es ihnen beliebt? Nicht, dass ich ernshaft damit rechne, in 40 Jahren überhaupt noch einen Cent Rente vom Staat zu bekommen, aber wer weiss.


[Zu MCSA: MCSAs gibt es wie Sand am Meer, wer jemandem erzählt, diese Fortbildung würde einen in Arbeit bringen hat keine Ahnung oder lügt.
Speziell jemand, der seinen Unterlagen nach aus dem Unix-Feld kommt, seit 2 Jahren arbeitslos ist und dann vom Amt aus der Statistik in eine Fortbildung gestopft wurde, von der nicht mal die Sachbearbeiterin weiss, welche Themen behandelt werden - absolut jedem Arbeitgeber springt ins Gesicht, dass das eine bessere Beschäftigungstherapie ist.
Hab ich ja bei der LPIC2 gesehen, wie toll ich davon Arbeit bekommen habe]

StephanK
09.10.2006, 14:30
Es gibt eine gesetzliche Definition der Arbeitslosigkeit:
§ 119 SGB III - Arbeitslosigkeit
(1) Arbeitslos ist ein Arbeitnehmer, der
1. nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht (Beschäftigungslosigkeit),
2. sich bemüht, seine Beschäftigungslosigkeit zu beenden (Eigenbemühungen) und
3. den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht (Verfügbarkeit).Das zur-Verfügung-stehen ist in Abs. 5 noch näher erläutert:
(5) Den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit steht zur Verfügung, wer
1. eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende zumutbare Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des für ihn in Betracht kommenden Arbeitsmarktes ausüben kann und darf,
2. Vorschlägen der Agentur für Arbeit zur beruflichen Eingliederung zeit- und ortsnah Folge leisten kann,
3. bereit ist, jede Beschäftigung im Sinne der Nummer 1 anzunehmen und auszuüben und
4. bereit ist, an Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung in das Erwerbsleben teilzunehmen.Abs. 5 Nr. 4 ist bei Dir wohl nicht gegeben, so dass Du nicht arbeitslos im Sinne des Gesetzes bist und zurecht abgemeldet wurdest.

claridge
10.10.2006, 11:47
An der Stelle habe ich eine Frage:
Muß Alphageek bereit sein jede Beschäftigung im Sinne der Nummer 1 anzunehmen und auszuüben und bereit sein an Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung in das Erwerbsleben teilzunehmen?
Ist es nicht so das er/sie mit dem 400 Euro Job einer Arbeit nachgeht die lediglich nicht ausreicht um den gesamten Lebensunterhalt zu sichern und von daher Anspruch auf ergänzendes Alg 2 hat? (ich beziehe mich damit auf Aussagen hier im Forum in Bezug auf EEJ)
Wie kann dann jemand der einem Job nachgeht zu anderen Tätigkeiten gezwungen werden?
So wie ich es verstanden habe geht es Alphageek um eine Vollzeitarbeit und nicht um irgendwelche Lehrgänge.

Die Ägypter
10.10.2006, 12:10
Ist es nicht so das er/sie mit dem 400 Euro Job einer Arbeit nachgeht die lediglich nicht ausreicht um den gesamten Lebensunterhalt zu sichern und von daher Anspruch auf ergänzendes Alg 2 hat? (ich beziehe mich damit auf Aussagen hier im Forum in Bezug auf EEJ)


Die Aussage das ein EEJ oder eine Maßnahme grundsätzlich nicht möglich sind, wenn eine geringfügige Beschäftigung vorliegt, ist auch nicht bewiesen.

Mir ist z.B. zur Kenntnis gelangt, dass eine Maßnahme durchaus in Teilzeit um den vorhandenen Mini-Job "herumgebaut" werden kann.

Es sei denn, es ist organisatorisch völlig ausgeschlossen bzw. der AN/HE hat lt. Arbeitsvertrag wechselnde Einsatzzeiten in seinem Mini-Job. Das gilt es dann aber auch nachzuweisen!

Arbeitet jemand z.B. Nachmittags, kann er durchaus Vormittags einem EEJ/Maßnahmeerfordernis nachkommen....


So wie ich es verstanden habe geht es Alphageek um eine Vollzeitarbeit und nicht um irgendwelche Lehrgänge.


Gedehntes Ja - der ArGe/AA aber geht es jeweils darum, die Chancen des Betreffenden auf eben diese Vollzeitstelle zu erhöhen....

StephanK
10.10.2006, 13:48
Muß Alphageek bereit sein jede Beschäftigung im Sinne der Nummer 1 anzunehmen und auszuüben und bereit sein an Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung in das Erwerbsleben teilzunehmen?
Ist es nicht so das er/sie mit dem 400 Euro Job einer Arbeit nachgeht die lediglich nicht ausreicht um den gesamten Lebensunterhalt zu sichern und von daher Anspruch auf ergänzendes Alg 2 hat?Da Du die Nachfrage konkret auf Alphageek beziehst muss ich sagen, dass er oder sie ein "schlechtes Beispiel" ist, weil er/sie kein Arbeitslosengeld (sei es I oder II) erhält und damit nicht der Pflicht unterliegt, jede zumutbare Beschäftigung anzunehmen.

Weil die Frage aber vermutlich allgemeiner gemeint ist: Für Alg II-Bezieher gilt, dass sie alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen müssen. Einen Satz weiter heisst es Der erwerbsfähige Hilfebedürftige muss aktiv an allen Maßnahmen zu seiner Eingliederung in Arbeit mitwirkenBeide Sätze stehen nacheinander im Gesetz, ohne dass ausgesagt wäre, was nun Vorrang haben soll. In Situation wie der von Alphageek wird das zur konkreten Frage: Soll er weiter seinen 400 €-Job machen (was man hat, das hat man...), aber eben auf unabsehbare Zeit ergänzendes Alg II benötigen - oder soll er diesen Klein-Job zugunsten einer Weiterbildung aufgeben mit der Hoffnung, dadurch größere Chancen auf einen Job zu erhalten, der ihn vollständig ernährt? Nach Alphageeks eigener Einschätzung (die ich hier nicht das erste mal lese) würde er seine Job-Chancen dadurch nicht verbessern. Ob die Arbeitsagentur (oder ARGE, ich weiss nicht recht, mit wem er es zu tun hat) das nun besser einschätzen kann als er selbst, kann und mag ich nicht entscheiden, obwohl ich meine Zweifel habe.
Letztlich haben wir's hier mit dem Problem zu tun, dass der Arbeitsagentur oder den ARGEn kraft Amtes Kompetenz in allen Arbeitsmarktfragen zugebilligt wird, die sie aber, wenn man es nüchtern betrachtet, gar nicht haben kann, weil sie dafür vor Ort Fachleute für jeden Winkel des weit verzweigten und unübersichtlichen Arbeitsmarktes haben müsste...

Alphageek
15.10.2006, 18:35
Die Massnahme (MCSA) wäre ganztägig, von morgens 8 Uhr bis 16:30.
Der 400E-Job ist bei einem lokalen Elektro-Handwerker, und für gewöhnlich weiss ich bis zum Vorabend selbst nicht, ob ich am nächsten Tag ran muss und vor allem: *wann*.
Eine Massnahme mit diesem Job zu vereinbaren ist absolut nicht drin.
Und *jetzt* steht in meinem Lebenslauf "Da und dort beschäftigt" - ist mir lieber als "Bildungsmassnahme (lies: Beschäftigungstherapie)".
Zumal: über den Job lern ich Leute kennen, evtl komme ich da mal in ein Vollzeitbeschäftigungsverhältnis - die Massnahme bringt einen Scheiss, wenn ich das mal so sagen darf.
(Hab vor 2 Jahren LPIC2 vom A-Amt aus gemacht und bin restlos begeistert, wie toll das war und wie es mich voran gebracht hat, haha.)

Die Ägypter
15.10.2006, 18:42
Dann lass dir das MUSS zu flexiblen Einsätzen vom AG bescheinigen und leg dies der ArGe vor (behalte bitte eine Kopie) und bitte... lass dir den Empfang des Dokumentes auf einer identischen Kopie bescheinigen!

Und nebenbei bemerkt - das ist das einzige greifbare Argument - deine Meinung zu Maßnahmen und deren Aussicht.. etc. zählt leider gar nicht.

Alphageek
15.10.2006, 18:53
Und nebenbei bemerkt - das ist das einzige greifbare Argument - deine Meinung zu Maßnahmen und deren Aussicht.. etc. zählt leider gar nicht.

Das versteht sich von selbst - musste mir nur mal Luft machen.
Danke für die Hinweise.

Ich möchte nochmal drauf hinweisen, dass ich gar kein Geld von denen möchte, lediglich als arbeitslos geführt sein. ALG bekomme ich eh' nicht.

StephanK
15.10.2006, 20:48
Ich möchte auch nochmals auf etwas hinweisen, nämlich dass die Bereitschaft, jede zumutbare Arbeit anzunehmen, seit einer Weile Teil der gesetzlichen Definition von Arbeitslosigkeit ist.. Das ist eine der fiesen Nickeligkeiten der Hartz-Reformen, die meistens weder auffällt noch stört - aber in Fällen wie dem Deinen eben schon.
Deswegen klare Ansage: Wenn diese Bereitchaft nicht besteht, bist Du im gesetzlichen Sinne nicht arbeitslos. Das hindert Dich freilich nicht daran, Dich bei der Arbeitsagentur arbeitsuchend zu melden, denn das ist selbstverständlich nicht von Arbeitslosigkeit abhängig.

Alphageek
09.11.2006, 14:19
Neue Situation: Bin den 400E-Job los, leider nicht genug zu tun in der Klitsche.
Was nun? Kann ich da jetzt auflaufen und sagen: völlig andere Gegebenheite, schreibt mich mal wieder als arbeitslos hin?