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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitsamt zahlt soziale Betreuung


Forumadmin
09.10.2006, 14:02
AA zahlt soz. Betreuung

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz
L 7 Ar 204/96

Die Arbeitsämter müssen lediglich die Kosten für die berufliche Bildung, nicht aber für die soziale Betreuung Behinderter tragen,
entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz.

Für Maßnahmen, die der sozialen Betreuung und Persönlichkeitsbildung dienten,
seien allein die Sozialhilfebehörden zuständig, befanden die Richter.

Die Stadt Mainz hatte von der Bundesanstalt für Arbeit verlangt,
die Kosten einer sogenannten Ferienfreizeitmaßnahme für einen 23jährigen Schwerbehinderten zu übernehmen.

Der Betroffene hatte sich während dieser Zeit in einer Werkstätte für Behinderte aufgehalten.
Die Richter argumentierten jedoch, der Aufenthalt in der Werkstätte habe nicht der beruflichen Fortbildung,
sondern der sozialen Eingliederung gedient.
Die soziale Eingliederung für sich genommen habe aber keine unmittelbaren Bezug zur beruflichen Bildung.
So sei es Zweck des Aufenthalts gewesen, die allgemeine Selbständigkeit,
die Übung von Sozialverhalten und die Schulung in der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu unterstützen.
Für diese Maßnahme komme jedoch ein Kostenübernahme der Arbeitsverwaltung nicht in Frage.