Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sanktion wegen nicht Bewerbung
Roy-Baer
04.11.2009, 12:40
Hallo Community,
ich bräuchte mal wieder Euren Rat.
am 09.10.2009 (Freitag) bekam ich von der ARGE ein Stellenangebot auf das ich mich Bewerben sollte.
Am 10.10.2009 erfuhr ich von einer anderen Firma das ich Montags also am 12.10.2009 arbeiten kommen sollte. Somit hatte sich für mich dieses Stellenangebot erledigt und ich habe mich nicht weiter darauf beworben.
Das Arbeitsverhältnis bei der Firma hielt leider nur 2 Wochen und nun habe ich einen Bescheid bekommen das ich mich auf die Stelle vom 09.10.2009 nicht beworben habe und Sie mir eine Sanktion geben wollen.
Was kann oder was soll ich jetzt tun damit ich keine Sanktion bekomme?
Lg
Schreib doch in die Anhörung rein, wie es gewesen ist.
Am Freitag das Angebot bekommen. Man soll sich ja innerhalb von 3 Tagen bewerben.
Du hast dich nicht beworben, weil du ja ab Montag eine Arbeit hattest. Ich denke, dass du die Arbeitsaufnahme der Arge gemeldet hast.
Kannst ja reinschreiben, dass du dich selbstverständlich noch bewerben wirst, wenn die Stelle noch frei sein sollte.
Oder du rufst bei der Stelle an und erkundigst dich.
Dann kannst du sofort in die Anhörung reinschreiben, dass du ja arbeiten willst und dich schon bei dem Arbeitgeber vom 9. erkundigst hast.
Roy-Baer
04.11.2009, 12:59
Hallo Ela,
die ARGE wusste das ich ab dem 12.10 wieder eine Arbeit aufnehme. Nur weiss ich nicht ob Sie mir wenn ich es so schildere wie es war nicht doch eine Sanktion aussprechen.
Lg
Ich würde mich auch nicht mehr bewerben, wenn ich eine Stelle habe
Roy-Baer
04.11.2009, 16:10
Ja so hatte ich es auch gesehen.
Werde jetzt jedoch einen anderen Weg versuchen.
Aber vielen Dank für die Antwort!
Die WOLLEN dich sanktionieren, geben dir aber noch die Chance zu antworten.
Jeder normal denkende Mensch wird doch deine Erklärung verstehen.
Bei meinem Jobcenter jedenfalls. Da hatte mich sogar ein SB gefragt, warum ich eine Stelle annehme, denn die würde sich doch gar nicht lohnen.....
Ich bin es nicht
04.11.2009, 17:06
hallo zusammen ..
@ Roy Baer ..
am 09.10.2009 (Freitag) bekam ich von der ARGE ein Stellenangebot auf das ich mich Bewerben sollte.
Am 10.10.2009 erfuhr ich von einer anderen Firma das ich Montags also am 12.10.2009 arbeiten kommen sollte.
schreib denen ..
am 09.10. erhielt ich von Ihnen einen Stellenvorschlag / Vermittlungsangebot .... (sorry , aber war das überhaupt mit Rechtsfolgenbelehrung - das Vermittlungsangebot )?
jedoch annähernd zeitgleich , hier am 10.10. habe ich mündlich einer anderen Stelle verbindlich zugesagt ( mit Aufnahme der Tätigkeit zum 12.10. ) ..
somit konnte Ihr Stellenvorschlag / Vermittlungsvorschlag nicht mehr bedient werden ..
jedoch habe ich keinen Einfluss auf die Länge des bedauerlicherweise nur kurzzeitig angehaltenen Arbeitsverhältnisses gehabt ..
ich bitte um weitere Vermittlungsvorschläge ..
mit freundlichen Grüßen ....
hallo zusammen ..
@ Roy Baer ..
schreib denen ..
am 09.10. erhielt ich von Ihnen einen Stellenvorschlag / Vermittlungsangebot .... (sorry , aber war das überhaupt mit Rechtsfolgenbelehrung - das Vermittlungsangebot )?
jedoch annähernd zeitgleich , hier am 10.10. habe ich mündlich einer anderen Stelle verbindlich zugesagt ( mit Aufnahme der Tätigkeit zum 12.10. ) ..
somit konnte Ihr Stellenvorschlag / Vermittlungsvorschlag nicht mehr bedient werden ..
jedoch habe ich keinen Einfluss auf die Länge des bedauerlicherweise nur kurzzeitig angehaltenen Arbeitsverhältnisses gehabt ..
ich bitte um weitere Vermittlungsvorschläge ..
mit freundlichen Grüßen ....
Genau so! Super ausgedrückt!
Roy-Baer
05.11.2009, 11:49
Danke für die Antworten.
Das Problem in unserer ARGE ist, dass die SB gegen die Hartz IV Bezieher arbeitet und nicht für oder mit.
Deshalb suchen Sie Gründe um Sanktionen zu verhängen.
Lg
Schick doch erst mal die Anhörung weg und warte ab.
Vielleicht wirst du ja doch nicht sanktioniert, ansonsten bleibt dir doch die Klage.
Und ich denke, dass ein Richter vom SG dir dann Recht geben wird.
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