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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Freibetrag - Teilzeitjob


nilay2008
04.11.2009, 16:47
Hallo ihr lieben,

nach langer Zeit bitte ich wieder mal um Hilfe von euch,es geht mal wieder um den Freiberages des Teilzeitjobes, mein Mann haben immer unterschiedliches

einkommen (http://www.*ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSI ERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSI ERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSI ERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSI ERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSI ERT**ZENSIERT**ZENSIERT**ZENSIERT*/forum/lexikon/?do=showentry&item=einkommen) wie diesen Monat zb. 907,50 brutto netto 723,95 . in den ARgGEbescheit haben die einen Betrag von 700 euro schon festgelegt weil es mal mehr oder weniger ist . Bei Netto 700 euro haben die eine Freiberag 250,73 + einkommenbereinigung 47,18. . erwerbseinkommen 449,27 das verstehe ich auch nicht wie die auf den betrag kommen.

Jetzt habe ich heute einen Änderungsbescheit bekommen das eine Überzahlung von 21,20 euro ist.von den 723,95 orl Anrechnung aber 700 steht.

Ist der freibetrag richtig??

Deshalb bitte ich um Eure aufklärung bevor ich wieder einen Wiederspruch stellen muss.

danke

restart
05.11.2009, 23:30
Hallo

wie Freibeträge berechnet werden kannst du unter "Anrechnung von Einkommen" (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_einkommensanrechung_al g_ii) nachlesen. Wie sich bei dir die Einkommensbereinigung zusammensetzt ist mir leider nicht klar, auch fehlt bei deinen Angaben das vorher veranschlagte Brutto, woraus sich die Freibeträge errechnen.

Das Ganze kannst du dir aber auch von der ARGE direkt erklären lassen, wenn es nicht nachvollziehbar sein sollte.

Ggf. solltest du eine Beratungsstelle (http://www.my-sozialberatung.de/adressen) in deiner Nähe aufsuchen, wenn dir die Antworten der ARGE nicht einleuchten sollten. Es ist immer besser sie Bescheide und Unterlagen direkt vor sich zu sehen.