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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sperrzeit - Rückzahlung


amatex
04.11.2009, 20:39
Tag zusammen,

hab mich heute hier neu angemeldet, da ich ein kleines Problem habe.

Habe ca. 6 Monate Arbeitslosengeld 1 erhalten, und während dessen habe ich einen Tag als Aushilfskraft gearbeitet.

Vertrag wurde unterschrieben als" Aushilfsarbeiter Saisonweise VZ", habe direkt nach einem Tag wieder gekündigt, da es mir nicht gefallen hat und es unterbezahlt wurde.

Hatte deswegen auch nix dem Arbeitsamt gemeldet, da ich dachte das sie es eh nach meiner Kündigung als Probearbeiten ansahen und ich kein Geld erhalte.

Da ich wurde angemeldet und nun hat sich das Arbeitsamt gemeldet...

Was kann mir passieren? 3 Monatige Rückzahlung?

DAnke euch für eure Beiträge im Vorrasu

Lopo01
04.11.2009, 21:05
Hi,

wenn du mit Vollzeit angemeldet wurdest, warst du ab dem Tag der Arbeitsaufnahme nicht mehr arbeitslos und musst das gezahlte ALg I + KV + PV ab dem Tag der Arbeitsaufnahme der Arbeitsagentur erstatten.

ALG I wird nur weiter gezahlt, wenn du zwischenzeitlich bei der Arbeitsvermittlung vor gesprochen hast. Der Tag wird dann als erneute Arbeitslosmeldung gewertet.

Wenn nicht, solltest du schnellstmöglich die persönliche Vorsprache bei der AV nachholen.

Außerdem wird die Frage der Sperrzeit geprüft, da du selber gekündigt hast. Bei einer Kündigung ohne wichtigen Grund, tritt in der Regel Sperrzeit von drei Monaten ein.

Chummer
05.11.2009, 21:18
Rechtsgrundlage der AA: § 122 Abs. 2 Nr. 2 SGB III
Und auch der Punkt der Sperrzeit ist zu prüfen, dass ist auch richtig. Aber da wohl die 12 Wochen schon rum sind ist nur die Rückzahlung fällig und die Anspruchsdauer der restlichen Zeit wird um 12 Wochen gemindert.