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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wohnung zu teuer und zu groß nach Trennung


Minizicke06
10.11.2009, 17:52
Hallo zusammen,

ich habe mich ende letzten Monats von meinem Freund getrennt. Noch wohnen wir mit unserer Tochter (3 Jahre) gemeinsam in einer Wohnung.
Wenn alles klappt und die Arge zustimmt, wird er zum 01.12. ausziehen.
Doch dann wird für mich und die Kleine die Wohnung zu groß und zu teuer sein, da diese größen -und preismäßig für 3 Personen ausgelegt ist.
Nun meine Frage, muß ich erst warten bis die Arge sagt ich muß umziehen, oder kann ich mir auch jetzt schon eine kleinere Wohnung suchen?

Dazu kommt noch das wir als Bedarfsgemeinschaft gelten und ich das alles erst ändern kann sobald er ausgezogen ist. Dadurch fehlt mir natürlich auch einiges an Geld. Habe schon fast die Befürchtung das ich anfang nächsten Monats fast ohne Geld dastehen werde. kann ich denn auch jetzt schon einen neuen Antrag für mich und meine Tochter alleine stellen oder muß ich warten bis mein Ex ausgezogen ist?

restart
10.11.2009, 21:18
Nun meine Frage, muß ich erst warten bis die Arge sagt ich muß umziehen, oder kann ich mir auch jetzt schon eine kleinere Wohnung suchen? Wenn die Wohnung auf Dauer zu teuer für euch zwei (teuer ist relativ), dann wird dich die ARGE irgendwann zum Umzug innerhalb von 6 Monaten auffordern. Du musst also vorerst nichts unternehmen. Siehe dazu auch § 22 Abs. 1 SGB II - Leistungen für Unterkunft und Heizung (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__22.html)

Dazu kommt noch das wir als Bedarfsgemeinschaft gelten und ich das alles erst ändern kann sobald er ausgezogen ist. Dadurch fehlt mir natürlich auch einiges an Geld. Habe schon fast die Befürchtung das ich anfang nächsten Monats fast ohne Geld dastehen werde. kann ich denn auch jetzt schon einen neuen Antrag für mich und meine Tochter alleine stellen oder muß ich warten bis mein Ex ausgezogen ist? Ich denke, dass du ohnehin nur eine eine Änderungsmitteilung an die ARGE richten musst. Das ist allerdings erst dann möglich, wenn sein Auszug feststeht. Sobald du das genau weißt, wende dich direkt an die ARGE.

Pharao
10.11.2009, 22:03
Wie schon "restart" geschrieben hat, "müssen" tust du erstmal nicht, aber Sinnvoll wäre es ! Denn auf die schnelle findet man meistens nicht so tolle Sachen. Hier mal noch ein Link zu Thema Umzug ==> Was bei einem Umzug unter ALG II-Bezug zu beachten ist (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_umzug)