Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitsfähig als Mutter in der Elternzeit?
Fragezeichen
07.04.2005, 13:21
Hallo Ihr Lieben,
ich habe eine Frage. Das Arbeitsamt hat mich als arbeitsfähig eingestuft, obwohl ich zur Zeit meine zweijährige Tochter betreue.
Es werden mir in der nächsten Zeit wohl Arbeitsvorschläge zugeschickt werden.
Aber bin ich bis zum kindergartenfähigen Alter meiner Tochter nicht in der Elternzeit?
Lieben Gruß
Fragezeichen :)
Betroffener
07.04.2005, 13:49
ich habe eine Frage. Das Arbeitsamt hat mich als arbeitsfähig eingestuft, obwohl ich zur Zeit meine zweijährige Tochter betreue.
Es werden mir in der nächsten Zeit wohl Arbeitsvorschläge zugeschickt werden. Aber bin ich bis zum kindergartenfähigen Alter meiner Tochter nicht in der Elternzeit?
Nachtrag: Elternzeit ist eigentlich die Auszeit während eines Arbeitsverhältnisses.
Ich habe mir mal erlaubt, für Dich meinen Freund: Google zu befragen. Gehe mal auf folgende Seite: http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Publikationen/Publikationen,did=4766.html
und lade Dir dort die PDF-Datei: "Leitfaden Elternzeit" herunter. Ist allerdings von 2001 - was neueres haben die nicht.
Auf Seite 70 - 71 ist das Dich betreffende beschrieben - meine ich.
Vorweg gesagt: 15 bis 30 Wochenstunden (aber wohl in anderem Zusammenhang gemeint) sind erlaubt und Du mußt auch dem Arbeitsamt zur Verfügung stehen. Wie das bei Alleinerziehenden aussieht, entzieht sich aber meiner Kenntnis.
Auf der anderen Seite ist aus der Erfahrung heraus die Neigung bei Firmen zur Einstellung von Müttern mit Kleinkindern bis zum schulpflichtigen Alter nur äußerst begrenzt vorhanden, sodaß Du Dir hier - glaube ich jedenfalls - nicht allzuviele Sorgen machen mußt, vermittelt zu werden (ausser dem zusätzlichen Streß den Anforderungen des AfA und den möglichen Bewerbungen nach zu kommen).
Viel Erfolg
Ich meine mich zu erinnern dass die Betreuung von Kleinkindern wie auch das pflegen von bedürftigen Familienmitgliedern wie ein Minijob zu betrachten ist.
Das müßte aber in der allgemeinen Harz IV-FAQ nach zulesen sein.
Mutti mit 3 Kinder
21.04.2005, 16:42
Soß gerade auf diesen beitrag.
Als Ich hartz4 ausgefüllt habe und Abgegeben wurde ich gefragt ob ich denn Arbeiten gehen könnte.
ich so na Klar aber jetzt halt noch nicht da ich alleinerziehend bin mit einer 2 und 10 Jährigen.(Behinderungsgrad von 30% kommt noch dazu bei Mir)
Ah 3 Stunden könnten Sie aber.Nun gut.dann wurde es eingetragen.
was ich nicht verstehe.
Wenn man nun mir und auch anderen Arbeit zukommen läßt.3 Stunden is ja ok zb.
Wer versorgt meine Kinder?
Man kann NICHT von Mir Verlangend as ich meine 10 Jährige die um 13 Uhr aus der Schule kommt mit meiner 2 Jährigen alleine lasse.
IM LEBEN NICHT!!!
Wer zahlt die Betreuung?
Babysitter / Tagesmutter?
Und die Kosten sind dann wohl mehr als wie man Verdient(Babysitter im Schnitt zwischen 5-12 Euro die Stunde)
Da kann man doch lieber die Muttis bei Ihren Kindern lassen...........
Tolles Deutschland.Schreien nach Kindern aber wie se groß werden und wie se leben scheint nicht zu Interessieren.Hätte ich das geld von Schröder würd ich auch nix sagen.
Betroffener
21.04.2005, 18:05
Als Ich hartz4 ausgefüllt habe und Abgegeben wurde ich gefragt ob ich denn Arbeiten gehen könnte.
Ah 3 Stunden könnten Sie aber.Nun gut.dann wurde es eingetragen.
ich so na Klar aber jetzt halt noch nicht da ich alleinerziehend bin mit einer 2 und 10 Jährigen.(Behinderungsgrad von 30% kommt noch dazu bei Mir)
Ansonsten hättest Du Dich dann mit dem Sozialamt herumschlagen müssen. Ob das wirklich angenehmer wäre, kann ich nicht beurteilen.
was ich nicht verstehe.
Wenn man nun mir und auch anderen Arbeit zukommen läßt.3 Stunden is ja ok zb.
Wer versorgt meine Kinder?
Man kann NICHT von Mir Verlangend as ich meine 10 Jährige die um 13 Uhr aus der Schule kommt mit meiner 2 Jährigen alleine lasse.
IM LEBEN NICHT!!!
Wer zahlt die Betreuung?
Babysitter / Tagesmutter?
Und die Kosten sind dann wohl mehr als wie man Verdient(Babysitter im Schnitt zwischen 5-12 Euro die Stunde)
Üblicherweise (ich stehe damit auch auf Kriegsfuß) kommen die kleinen in den Hort oder die Kita - dann kann die Mutti arbeiten gehen.
Für die Betreuungskosten bist Du selber zuständig, ggf. gibt es Zuschüsse / geringere Gebühren für die Kita bei ALG-I / ALG-II Empfängern die arbeiten gehen.
Hier sollte auch das Amt Unterstützung bei der Suche nach einem Kitaplatz liefern parallel zur Arbeit.
Du könntest ja Fragen, ob sie Dir eine 1 Euro Halbtagsmutti vorbeischicken, damit Du woanders für ein paar Stunden einen 1 Euro-Job machen kannst 8)
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