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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Praxisgebühren


Malinka
12.11.2009, 21:08
Hallo,
ist es möglich,wenn man Hartz4 erhält,sich von den Praxisgebüren befreien zu lassen?

Grüsse von
Malinka

Pharao
12.11.2009, 23:50
Hi,

also mir ist nur bekannt das KEINE Praxisgebühr anfällt, wenn es sich um Früherkennung, Vorsorgeuntersuchungen oder um Impfungen handelt. Könnte auch sein, das Kinder & Jugendliche davon ausgenommen sind, da bin ich mir nicht ganz sicher.

Ansonsten gibt es aber eine Befreiung von Rezeptzuzahlungen in der Apotheke. Hier bin ich der Meinung mal was gehört zuhaben, das das am Einkommen und der Höhe der Zuzahlungen pro Jahr daran ausgemacht wird und somit für Harz4-Empfänger in frage kommen könnte, wenn zB ständig oder viele Medikamente gekauft werden müssen. Hier am besten mal bei der Krankenkasse nachfragen.

Achja, wer die 10€ im Krankenhaus zahlt bzw zahlen muß, der wird netterweise trotzdem nochmal bei seinem Hausarzt löhnen dürfen. So ist es mir nämlich mal nach einen Motorradunfall gegangen wo ich erst im Krankenhaus war und dann bei meinem Hausarzt :( Doppelt Abkassiert !

Über den Sinn & zweck der Praxisgebühr lässt sich wie immer auch streiten.

ela1953
13.11.2009, 13:08
Jeder Versicherte braucht nur 2 % seines Einkommens für die Zuzahlung zu bezahlen. Dazu gehört außer der Medikamentenzuzahlung auch die Praxisgebühr und die Krankenhausbezahlung.

Der Betrag für ALG II Empfänger liegt da bei ca 80 Euro im Jahr.

Ist man chronisch krank beträgt die Zuzahlung nur 1 %, für ALG II Empfänger ca 40 Euro.

Die Befreiung gibt es aber nur auf Antrag von der Krankenkasse, die Arge hat nichts damit zu tun.