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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kann Arge mich zwingen meinen Minijob zu kündigen?


DummeNuss
13.11.2009, 17:01
Hallo, ich bin alleinerziehende Mutter von 2 Kindern und habe seit 2 Jahren einen Minijob. Ich mußte vor etwa 2 Monaten nun zum dritten Mal eine Wiedereingliederungsvereinbarung unterschreiben,
da der Minijob nicht genügend Geld einbringt. Für mich ist der Job optimal, da ich ihn vormittags während der Schulzeit ausüben kann und nachmittags Zeit habe mich um meine Kinder zu kümmern.
Leider kann mein Arbeitgeber z.Z. mir nicht mehr bezahlen, möchte aber nur ungerne auf mich verzichten und möchte mich auch sobald sein Geschäft besser läuft besser bezahlen.
Nun muß ich schon seit über einem Jahr nach besser bezahlten Jobs suchen, was ich auch mache und der Arge auch regelmäßig nachweise.

Bei meinem letzten Besuch bei der Arge wurde mir nun damit gedroht mich in irgendeine Maßnahme zu stecken, wenn ich bis Ablauf des Wiedereingliederungsvertrages,
keinen besser bezahlten Job finde bzw. mein Arbeitgeber mir nicht mehr zahlen kann.
Ich würde meinen Job super gerne weiter machen und gemeinsam mit meinem Arbeitgeber den Laden ans Laufen kriegen, aber die Arge setzt mich jetzt total unter Druck.
Und eine Garantie auf einen besser bezahlten Job können die mir ja nach solch einer Maßnahme auch nicht geben und ich befürchte, daß ich nach dieser Maßnahme dann gar keinen Job mehr habe.
Können die mich wirklich zur Kündigung zwingen?

Über einen Rat an wen ich mich diesbezüglich wenden kann wäre ich sehr dankbar.
Diese ungewisse Situation macht mich fix und fertig!

restart
13.11.2009, 20:24
Hallo DummeNuss,

die ARGE kann dich natürlich nicht zwingen, aber alles was dir mehr Möglichkeiten auf ein Leben ohne Bedürftigkeit bringt, geht vor. Wenn du ohne Probleme beides in Einklang bringen kannst und dies sich nicht negativ auf deine Leistungen in der Maßnahme auswirkt, kann und wird dir das keiner verwehren. Fraglich ist hier ohnehin, was für eine Maßnahme das ist und ob sie deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt wirklich verbessert. Das kann u.U. aber nur eine Klage klären, wozu es ja nicht kommen muss.

(1) Erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen.Quelle: § 2 SGB II - Grundsatz des Forderns (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__2.html)

Ist es also eine Wischi-/Waschimaßnahme die am Ende nicht viel bringt, dann ginge dein Minijob sogar vor. Aber auf Ärger mit der ARGE würde ich mich nicht unbedingt einlassen, wenn es nicht sein muss.

ela1953
13.11.2009, 20:30
Hallo DummeNuss,

die ARGE kann dich natürlich nicht zwingen, aber alles was dir mehr Möglichkeiten auf ein Leben ohne Bedürftigkeit bringt, geht vor. Wenn du ohne Probleme beides in Einklang bringen kannst und dies sich nicht negativ auf deine Leistungen in der Maßnahme auswirkt, kann und wird dir das keiner verwehren. Fraglich ist hier ohnehin, was für eine Maßnahme das ist und ob sie deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt wirklich verbessert. Das kann u.U. aber nur eine Klage klären, wozu es ja nicht kommen muss.

Quelle: § 2 SGB II - Grundsatz des Forderns (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__2.html)

Ist es also eine Wischi-/Waschimaßnahme die am Ende nicht viel bringt, dann ginge dein Minijob sogar vor. Aber auf Ärger mit der ARGE würde ich mich nicht unbedingt einlassen, wenn es nicht sein muss.


Dann muss man nach deiner Ansicht den Minijob aufgeben, damit man die Arge nicht verärgert???????

Der Schuss kann aber auch nach hinten los gehen. Erst wenn die Arge schriftlich mit Rechtsfolgenbelehrung auffordert, dass der Job gekündigt werden muss, kann das befolgt werden.

Und ich glaube kaum, dass eine Arge dies schriftlich macht. Denn als ALGII Empfänger habe ich alles zu tun, um meine Hilfebedürftigkeit zu beeenden, wie oben schon korrekt geschrieben wurde.

Aber mit der Kündigung erhöhe ich die Hilfebedürftigkeit. So denke ich, dass die Arge das nie schriftlich fordern wird.

Hinzu kommt ja noch die Kinderbetreuung, die gesichert sein muss.

restart
13.11.2009, 21:22
Dann muss man nach deiner Ansicht den Minijob aufgeben, damit man die Arge nicht verärgert??????? Das hast du missverstanden. Den Job würde ich nicht aufgeben, sonder versuchen beides so abzustimmen, dass sie sich nicht ins Gehege kommen. Wie in meinem Text geschrieben: Wenn du ohne Probleme beides in Einklang bringen kannst und dies sich nicht negativ auf deine Leistungen in der Maßnahme auswirkt, kann und wird dir das keiner verwehren.

DummeNuss
14.11.2009, 01:35
Mein Problem ist ja, daß ich im Augenblick nicht die Zeit habe den Job zu machen und zusätzlich eine Maßnahme.
Meine kleine Tochter besucht die zweite Klasse in der Grundschule und ich arbeite 3 Stunden täglich von 9 - 12 Uhr.

Ich müsste, da ich niemanden in der Familie oder Bekanntenkreis für die Betreuung der Kinder habe, sowieso die Kinder in einer öffentlichen Einrichtung unterbringen.
Was dann wiederum den Staat Geld kosten würde, da ich mir keine Betreuung leisten kann. In spätestens 2 oder 3 Jahren sind die Kinder alt genug um auch den Nachmittag alleine in den Griff zu bekommen,
aber z.Z. eben noch nicht. Dabei war ich vor 2 Jahren so froh, das ich endlich überhaupt einen Job gefunden hatte bei dem die Betreuung der Kinder weiterhin möglich ist.
Ich habe bisher auch nichts vergleichbares auf dem Stellenmarkt gefunden. Ich kann mir nicht vorstellen, daß mich da irgendeine Maßnahme welcher Art auch immer weiter bringt.
Dieser Job ist mir wenigstens so lange sicher, so lange mein Arbeitgeber nicht pleite geht und ich habe wenigstens die Möglichkeit aus eigener Kraft hier mitzuwirken, daß dies nicht so schnell passiert.
Aber das interessiert die Arge nicht, für die zählt nur was dieser Job im Augenblick einbringt und nicht was einmal daraus werden könnte.

Die sagen ich muß an meine Zukunft denken, deshalb soll ich mir einen besser bezahlten Job suchen, aber ich denke ja an meine Zukunft, deshalb möchte ich den Job ja auch weiterhin machen.
Aber wie gesagt, das interessiert die Arge nicht, da im Augenblick unterm Strich nicht genug dabei raus kommt.
Ich würde meine Energie lieber in diesen Job investieren,
als in die sinnlose Suche nach etwas Besserem, was nicht existiert.

Vielen Dank übrigens für Eure Rückmeldungen!

restart
14.11.2009, 18:12
Mein Problem ist ja, daß ich im Augenblick nicht die Zeit habe den Job zu machen und zusätzlich eine Maßnahme.
Meine kleine Tochter besucht die zweite Klasse in der Grundschule und ich arbeite 3 Stunden täglich von 9 - 12 Uhr. Wie schon oben gesagt, wenn es eine "Sinnlos"-Maßnahme ist, dann kannst du den Kampf gerne aufnehmen und sicher wird auch ein Sozialgericht dann zu Gunsten deines Minijobs entscheiden. Das wird dich allerdings Nerven und viel Ärger kosten.

Ich müsste, da ich niemanden in der Familie oder Bekanntenkreis für die Betreuung der Kinder habe, sowieso die Kinder in einer öffentlichen Einrichtung unterbringen.
Was dann wiederum den Staat Geld kosten würde, da ich mir keine Betreuung leisten kann. Die Betreuung soll und muss gewährleistet sein, eventuell gibt es dazu auch eine Unterstützung durch die ARGE (musst du dann mal genauer nachhaken). Weiter gibt es in einigen Städten freie oder öffentliche Sozialeinrichtungen oder Vereine, wo die Kinderbetreuung nach der Schule übernommen wird.

Ich kann mir nicht vorstellen, daß mich da irgendeine Maßnahme welcher Art auch immer weiter bringt. Das kannst du doch nicht wissen, ohne die Maßnahme zu kennen. Es klingt ehr nach einer prizipiellen Ablehnung aller (vielleicht auch hilfreicher) Maßnahmen. Bleib doch erstmal ruhig und warte ab, was man dir anbieten wird.

Die sagen ich muß an meine Zukunft denken, deshalb soll ich mir einen besser bezahlten Job suchen, aber ich denke ja an meine Zukunft, deshalb möchte ich den Job ja auch weiterhin machen. Natürlich musst du auch an die Zukunft denken. Die Kinder werden älter, ihre Ansprüche steigen und somit wirst du vielleicht auch mehr Geld brauchen. Das könnte sich durch eine sinnvolle Fortbildung ja vielleicht ermöglichen.

Vergiss auch nicht, dass die Kinder letztlich irgendwann aus dem Haus gehen und was willst du dann für dich tun?

Also nochmal, bleibe ruhig und warte ab, was da überhaupt kommt. :engel:

ela1953
14.11.2009, 21:18
Dann kann ich ja von Glück reden, da ich ergänzende Sozialhilfe bekam.

Ich habe immer morgens von 4 - 6 Uhr Zeitungen zugestellt, als die Kinder klein waren.

1999, da waren die Kinder 12, 16 und 18 habe ich meinen SB nach "Arbeit statt Sozialhilfe" gefragt.

Ich bekam als Antwort: " Wieso wollen Sie denn arbeiten? Sie haben doch Arbeit und Sie haben noch drei Kinder ( alle drei Schüler). Sie müssten nicht mal die Zustellung machen." :patsch:
Ich wies ihn dann auf das Alter meiner Kinder hin und auch darauf, dass ich in x Jahren ja noch älter wäre und es noch schwieriger was zu finden.

So fand ich dann mit seinem Tipp eine Stelle.


Aber meine Kinder waren da ja schon groß. Wenn die Kinder erst mal der Grundschule entwachsen sind, kann sie ja, wie sie auch will, verstärkt auf einen Job hinarbeiten.