Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Überstunden abfeiern
Moin,
ich hätte ein paar Fragen. Werde zum Ende des Jahres von den Sklaventreibern (Leihfirma) gekündigt. Nun habe ich noch genug Überstunden und Urlaubstage bis dahin. Die wollen aber das ich noch für 3 Wochen zu einem anderen Kunden soll. Der Rest der Überstunden soll ausgezahlt werden. Kann ich das ablehnen und die Überstunden abfeiern oder können die mich dazu zwingen?
blabla
Ich kenne mich zwar nicht so gut im Arbeitsrecht aus, aber ich denke, dass die Interessen des AG's hier vorgehen. Eine Arbeitsverweigerung könnte dir sicher die fristlose Kündigung bringen, was dir letztlich nur Probleme mit den Ämtern bringt. Sofern deine Überstunden und Urlaubstage irgendwo nachweislich draufstehen, muss der AG sie am Ende auszahlen. Stehen sie nicht nachweislich in deinen Unterlagen, musst du sie einklagen und ggf. beweisen.
Weshalb wirst du denn gekündigt?
Soooo schlecht kann die Wirtschaftslage ja nicht sein, wenn du Überstunden leisten musst und keinen Urlaub nehmen darfst
Weshalb wirst du denn gekündigt?
Soooo schlecht kann die Wirtschaftslage ja nicht sein, wenn du Überstunden leisten musst und keinen Urlaub nehmen darfst
Wurde von dem 1. Kunden abgemeldet und an die vielen Überstunden kommt man auch schnell ran, wenn man bei einer 40h Woche nur 150h ausgezahlt bekommt.
Die haben halt diesen einen Kunden noch für 3 Wochen. Ohne den hätten sie mich noch früher gekündigt.
Hmm, war in der ganzen Zeit bei der Firma kein einziges mal krank. Das wird sich wohl zum Ende ändern, wenn die es nicht anders haben wollen. Die wissen nun ganz genau, dass ich keinen Bock auf die 3 Wochen habe. Wenn ich mich nun tatsächlich krankschreiben lasse, können die mir dann irgendwie (beim Arbeitsamt oder so) ans Bein pinkeln?
Jetzt ist doch Schweinegrippenpanik.
Bei jedem kleinen grippalen Infekt und Niesen, Husten wird man doch sofort gefragt: "Du hast doch hoffentlich nicht die Schweinegrippe?"
Und somit würde ich auch bei Husten, Schnupfen, Heiserkeit zu Hause bleiben.
Mein Sohn lernt im Lebensmitteleinzelhandel und soll auch seine einfache Erkältung gut ausheilen, bevor er wiederkommt
Wenn ich mich nun tatsächlich krankschreiben lasse, können die mir dann irgendwie (beim Arbeitsamt oder so) ans Bein pinkeln? Nein. Der AG müsste dir nachweisen das du ARbeitsfähig warst und dich dafür fristlos kündigen. Erst dann könnte die ARGE.....
Am Anspruch an der Auszahlung deiner Überstunden und des Urlaubsanspruchs ändert die Krankheit nichts.
ratsuchende
14.11.2009, 06:50
Hallo!
Die Überstunden kannst du nicht abfeiern. Den Urlaub kannst Du beantragen, wenn er nicht genehmigt wird, wird er ausbezahlt.
Der AG muß dich aber für die Stellensuche (Bewerbungstermine) und Termine bei der Agentur freistellen, wenn dies nicht im Arbeitsvertrag ausgeschlossen wurde (wobei ich jetzt nicht weiß, ob der Ausschluß eigentlich gesetzeskonform ist), aber neuerdings ist der Ausschluß dieser Freistellung in den Arbeitsverträgen von LA's drin.
Wenn der Urlaub ausbezahlt wird, ruht erst mal um die Anzahl der Tage das ALG1.
Bei Krankheit kann es sein, daß Du finazielle Nachteile hast, denn Du bekommst kein Fahrgeld und auch ein Stundenzuschlag, der meist vereinbart ist, wird nicht bezahlt. Außerdem solltest du höllisch aufpassen bei der Abgabe der AU, möglichst unter Zeugen usw., da Du ja bereits gekündigt bist. Sonst wird man versuchen, dir zu unterstellen, Du hättest die AU nicht abgegeben und so kann man an Deine Überstunden ran, die man Dir aufrechnen wird. Stell Dich mal auf Streit ein...
Hallo!
Die Überstunden kannst du nicht abfeiern. Den Urlaub kannst Du beantragen, wenn er nicht genehmigt wird, wird er ausbezahlt.
Der AG muß dich aber für die Stellensuche (Bewerbungstermine) und Termine bei der Agentur freistellen, wenn dies nicht im Arbeitsvertrag ausgeschlossen wurde (wobei ich jetzt nicht weiß, ob der Ausschluß eigentlich gesetzeskonform ist), aber neuerdings ist der Ausschluß dieser Freistellung in den Arbeitsverträgen von LA's drin.
Wenn der Urlaub ausbezahlt wird, ruht erst mal um die Anzahl der Tage das ALG1.
Bei Krankheit kann es sein, daß Du finazielle Nachteile hast, denn Du bekommst kein Fahrgeld und auch ein Stundenzuschlag, der meist vereinbart ist, wird nicht bezahlt. Außerdem solltest du höllisch aufpassen bei der Abgabe der AU, möglichst unter Zeugen usw., da Du ja bereits gekündigt bist. Sonst wird man versuchen, dir zu unterstellen, Du hättest die AU nicht abgegeben und so kann man an Deine Überstunden ran, die man Dir aufrechnen wird. Stell Dich mal auf Streit ein...
Hallo,
danke für den Tipp mit den Zeugen, bei den Verbrechern muss man sich ja auf alles einstellen.
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