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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : zumutbare Arbeit?


Funky1980
16.11.2009, 17:52
Hallo zusammen,

ich (beziehe ALG I) habe einen Vermittlungsvorschlag der Agentur für Arbeit bekommen. Ich habe mich auch gleich auf die Stelle des Bürokaufmannes beworben.

Die Stelle wird als interne Zeitarbeit bei einer Zeitarbeitsfirma besetzt (Personaldisponent / Bürokaufmann), so steht es in dem Vorschlag.

Ich bin heute dort gewesen, es war ein sehr nettes Gespräch allerdings sind wir zu dem Schluss gekommen, dass wir wohl nicht zusammen arbeiten werden, da ich meine (beim Amt angemeldete Nebentätigkeit an Samstagen bei einem großen SB-Warenhaus) nicht aufgeben möchte und sich das nicht mit der Arbeitszeit vereinbaren lässt.

Die normalen Arbeitszeiten wären von Mo - Fr 8 - 17 Uhr, jedoch kommt man dort nie vor 18 - 19 Uhr raus, da man als Disponent die Dienstpläne der Zeitarbeiter bei den Kunden planen muss und es evtl. sein kann, wenn man um 16:50 Uhr alles fertig hat, ein Kunde anruft und alles über den Haufen wirft.

Des Weiteren kann es sein, dass man, so die Chefin der Firma (Helfer das erste Mal zur Arbeit begleiten muss, dann evtl. schon um 6 Uhr bei dem Kunden mit dem Helfer sein muss und noch dazu mit seinem eigenen PKW), danach kommt die Bürozeit.

Es ist auch vorgekommen, so die Chefin, dass sie um 23 Uhr mit Freunden essen war und dann noch ein Kunde angerufen hat und sie musste ins Büro, so wollte sie mir mitteilen, dass man Dienstleister mit Leib und Seele sein muss. Deshalb kann es sein, dass ich auch samstags und sonntags von Kunden angerufen werde und für diese tätig sein muss.

Man bekommt ein Diensthandy und einmal im Monat hat man dann zusätzlich zu der enormen Arbeitszeit 7 Tage / 24 h Rufbereitschaft. Die Chefin will nun dem Amt sagen, dass es finanziell nicht passte, da sie mir nur 1.800 € zahlen will / kann, wie ihr ja evtl. wisst bekommt der AG ebenfalls diesen Vermittlungsvorschlag den ihr bekommt und irgendwas muss sie ausfüllen.

Die Chefin wörtlich: "Sie werden verstehen, dass die Mehrarbeit unentgeldlich ist und Sie aufgrund der Arbeit kaum Möglichkeiten haben werden, die 50 - 70 Wochenstunden abzufeiern, deshalb sind wir Personaldienstleister mit Leib und Seele".

Die Chefin will nun reinschreiben, dass die Gehaltsvorstellungen auseinander klafften.

Kann mir hier etwas passieren, wenn sie das schreibt und wenn so ein Anhörungsbogen kommt, kann ich dann das alles schreiben???

Was meint ihr, ist es zumutbar 50 - 70 Stunden die Woche zu arbeiten, ohne Freizeitausgleich, ohne mehr Gehalt, privat PKW muss genutzt werden, fast Rund um die Uhr erreichbar zu sein, auch an Wochenenden und das alles bei nur 1.800 € Brutto????

Danke für die Hilfe

stummelbeinchen
16.11.2009, 18:20
Hi,

generell würde ich ehrlich sein und den Grund mit der Mehrarbeit angeben. Es ist auf keinen Fall nach Arbeitszeitgesetz legal, dass man immer Mehrarbeit zu leisten hat. Damit verstößt dieses Stellenangebot gegen die Zumutbarkeitsregel (absatz) Nr. 2 (http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/121.html).



Ich bin heute dort gewesen, es war ein sehr nettes Gespräch allerdings sind wir zu dem Schluss gekommen, dass wir wohl nicht zusammen arbeiten werden, da ich meine (beim Amt angemeldete Nebentätigkeit an Samstagen bei einem großen SB-Warenhaus) nicht aufgeben möchte und sich das nicht mit der Arbeitszeit vereinbaren lässt.


Das würde ich mir nochmal überlegen. Eine Nebentätigkeit darf Dich in keinster Weise an der Suche, Aufnahme oder Ausübung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung hindern.

LG

Chummer
16.11.2009, 19:06
Die Angabe der Nebentätigkeit kann entweder im günstigsten Fall zu einer Sperrzeit führen, im ungünstigsten wenn man sich darauf versteift die Nebenbeschäftigung auf biegen und brechen behalten zu wollen zur ABerkennung der Verfügbarkeit.

Sollte das Stellenangebot wirklich so von der Personaldisponentin beschrieben wurden sein, so verstößt es gegen das Arbeitszeitgesetz und damit darf die Agentur für Arbeit es nicht mal anbieten. Daher würde ich mit dieser Positin argumentieren. Siehe §3, 9 ,... ArbZG

Das mit dem GEhalt würde ich nicht erwähnen. Nur über geforderte Arbeitszeit.

Funky1980
16.11.2009, 19:28
Hi,

generell würde ich ehrlich sein und den Grund mit der Mehrarbeit angeben. Es ist auf keinen Fall nach Arbeitszeitgesetz legal, dass man immer Mehrarbeit zu leisten hat. Damit verstößt dieses Stellenangebot gegen die Zumutbarkeitsregel (absatz) Nr. 2 (http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/121.html).




Das würde ich mir nochmal überlegen. Eine Nebentätigkeit darf Dich in keinster Weise an der Suche, Aufnahme oder Ausübung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung hindern.

LG

Hallo,

danke für die Hilfe, mir geht es hier nicht um die Nebentätigkeit, mir geht es darum, dass ich quasi immer bereit sein muss, um in die Firma zu fahren, ich könnte weder ins Kino gehen, noch zu Geburtstagen oder so.

Ich muss ja damit rechnen, dass wenn ich z. B. eines Sonntages Minigolf spiele dort angerufen werde und dann alles stehen und liegen lassen muss, weil ich ja der "dumme" Personaldisponent bin, der immer ran muss.

Was ist denn, wenn das Amt bei der Firma anruft, und die Dame alles abstreitet, wie soll ich mich beweisen, dass es stimmt?

Nicht ich möchte das mit dem Geld reinschreiben, die Chefin will schreiben, dass meine Gehaltsvorstellung und ihre auseinander klaffen, am Liebsten wäre mir, wenn sie schreiben würde "für einen anderen Bewerber entschieden".....

ela1953
16.11.2009, 19:56
wenn sie schreiben würde "für einen anderen Bewerber entschieden".....

Das wäre tatsächlich das einfachste. Wenn die wirklich so nett war, bitte sie doch einfach um diese Formulierung.

Ich denke aber auch, dass bei den erwarteten 50- 70 Stunden Arbeitszeit die Bezahlung schon im sittenwidrigen Bereich liegen kann.

Habe jetzt deinen Bericht noch mal gelesen und bekomme den Eindruck, dass dich die Frau vielleicht auch linken will.

Denn du sollst ja für ein 40 Stunden Woche 1800 Euro Brutto bekommen. Ich denke, das nirgendwo die 50-70 Stunden erwähnt sind.

Wenn sie jetzt schreibt, dass die Gehaltsvorstellungen nicht passen, dann fragt das AA doch sofort: "Wie? 1800 Euro für 40 Stunden sind ihm zu wenig? Das gibt mal sofort eine Sanktion."

Funky1980
16.11.2009, 20:50
Das wäre tatsächlich das einfachste. Wenn die wirklich so nett war, bitte sie doch einfach um diese Formulierung.

Ich denke aber auch, dass bei den erwarteten 50- 70 Stunden Arbeitszeit die Bezahlung schon im sittenwidrigen Bereich liegen kann.

Habe jetzt deinen Bericht noch mal gelesen und bekomme den Eindruck, dass dich die Frau vielleicht auch linken will.

Denn du sollst ja für ein 40 Stunden Woche 1800 Euro Brutto bekommen. Ich denke, das nirgendwo die 50-70 Stunden erwähnt sind.

Wenn sie jetzt schreibt, dass die Gehaltsvorstellungen nicht passen, dann fragt das AA doch sofort: "Wie? 1800 Euro für 40 Stunden sind ihm zu wenig? Das gibt mal sofort eine Sanktion."

Genau das gleiche denke ich nämlich auch, es ist nirgendwo erwähnt worden, selbst nicht auf dem Vermittlungsvorschlag!

Wie gesagt, sie sagte selbst, sie sei schon einmal von einem Essen im Restaurant weg, weil ein Kunde anrief, abends um 23 Uhr. Was mich auch interessiert, mal angenommen, das passiert mir, dass mich ein Kunde anruft um 22 Uhr und ich bin bis 0 Uhr tätig für den, und soll am nä Tag einen Bewerber erstmalig zur Arbeit bringen und muss um 5 Uhr aufstehen, da ist doch die Nachtruhe gar nicht gewährleistet???

Nur wie beweise ich das der Agentur, wenn die dort anrufen und sie streitet es ab, was sie mir erzählt hat???

Chummer
17.11.2009, 11:19
Tja da steht Aussage gegen Aussage. Aber ggf. hat ja bereits ein anderer Bewerber das selbe Problem geschildert oder die gute Frau ist bereits bekannt dafür.
Sittenwidrig ist ein 1800€ Bruttolohn gewiss nicht. Hier muss man das erstmal mit dem ortsüblichen Lohn vergleichen. Und ich denke für eine "Normalarbeitszeit" von 40h/Woche ist das akzeptabel. Die Sache ist ganz klar. Eine Wochenarbeitszeit von 50-70h ist für nen Selbstständigen durchaus normal, aber nicht für nen AN, da hier ganz klare GEsetze existieren. Dafür hat der Selbstständige ja im Regelfall auch das höhere Einkommen, das ist dann der Disponent mit "Leib und Leben".

Also schildere das Problem mit der geforderten Arbeitszeit und das diese Stelle dadurch gegen gesetzliche Regelungen (ArbZG) verstößt und damit die AA bitte die Vermittlung der Stelle an sich prüfen soll. Wenn die Dame das abstreitet ist das nicht zu vermeiden, aber sollte der nächste Bewerber dies wieder schildern, dann wird die AA spätestens dann mal handeln müssen. Ne Sperrzeit wenn Aussage gegen Aussage steht ist meißt unwahrscheinlich weil sich hier keiner groß Arbeit aufladen will, bei einer Sache die relativ undurchsichtig ist.

Funky1980
17.11.2009, 14:31
Nochmals vielen Dank, ich habe nun noch einmal mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht telefoniert, er würd mir bei der Sache mit der Agentur und der Arbeitszeit helfen. Er sagte: "Pauschalabgeltungen (von Überstunden), die über eine wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden hinaus gehen, sind nicht rechtsmäßig, bedeutet also nicht zulässig".

Somit ist der ganze Vermittlungsvorschlag nicht zulässig, was aber nicht das Verschulden der Arbeitsagentur ist!

ratsuchende
21.11.2009, 07:40
Hallo!
Ja, da hat der Anwalt recht. Außerdem ist Rufbereitschaft IMMER zu bezahlen, da es sich um nicht frei gestaltbare Freizeit handelt, man kann sich z.B. örtlich nicht weit entfernen, da man ja für den AG verfügbar sein soll.

Und mehr als 48 Wochenstunden ist auch nicht...

Funky1980
17.12.2009, 18:46
Kleines Update:

Habe nun nach ca. 4 Woche nix mehr gehört, weder vom Amt noch von der Chefin der Stellenausschreibung.

Allerdings habe ich heute bei meiner Jobsuche die gleiche Ausschreibung wieder gefunden, anscheinend möchte sich wirklich keiner ausbeuten lassen.

Ich werde natürlich nicht den Namen der Firma nennen, jedoch ist es witzig mit anzusehen, dass die gute Frau ihre Stelle nicht los wird.

Hab heute ein "Vermittlungsvorschlag" der Agentur bekommen für den Personaldienstleister "Unique Personal", mal gucken, was die für Gehalt bieten.

kaiserlaw
17.01.2010, 01:42
Zur Zumutbarkeit bzgl. des Gehaltes:

Soweit ich weiss gibt es da doch klare Regelungen - etwa in der Form, dass man - im Vergleich zum Durchschnittsgehalt der letzten Stelle - in den ersten 3 Monaten der Arbeitslosigkeit nichts annehmen muss, was mehr als 20 % unter diesem Gehalt liegt ---> dass es hier Regelungen gibt, da bin ich mir ganz sicher.

Und zum Thema Arbeitszeiten:

Du wirst in keinem Vertrag eine Aussage finden, wo man über 40 Stunden Arbeitszeit offiziell vereinbart! Das Gewäsch der Zeitarbeitstante von wegen "mit Leib und Seele" ist reines Geblubber, damit Du für wenig Geld unverhältnismäßg viel ackerst. Und erzählen kann Sie dir alles, wenn es nirgends steht > wie willste ihr das jemals beweisen, dass Sie das gesagt hat und damit gegen Arbeitszeitgesetze verstößt?

Da würde ich eher Regale bei nem Supermarkt einräumen, als für Zeitarbeitsfirmen als Disponent zu arbeiten. Sind die ärmsten Schweine unter der Sonne.

Also alles Gute!

Funky1980
18.01.2010, 14:57
Bin froh, dass ich ne neue Anstellung gefunden haben und das im öffentlichen Dienst, Gott sei dank, keine Ausbeutung :-)))

Seebarsch
19.01.2010, 18:32
Aber Verpflichtung zu ewigen Armut!
:shock: