Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ausbildungssuchend > Nebenjob ?
Moin Moin,
hiermit erkläre ich mein Fall. Ich werde in nächsten Jahr eine Ausbildung zum Rettungsassistent anfangen. Habe dort schon mehrere Zusagen von verschienden Organisationen. Dies wurde auch anerkannt von der Kindergeldstelle.
Jedoch habe ich bis dahin ja noch gut ein 3/4 Jahr Zeit.
Also entschloss ich mich, um diesen Zeitraum nicht sinnlos zuhause zu sitzen, einen Mini Job anzunehmen.
Dieser basiert zwar auf 400 Euro Basis, aber auf ein monatliches Grundgehalt von 180 Euro.
Nachdem ich dies den Arbeitsamt gemeldet habe, bekam ich nun Post von der Kindergeldstelle, dass nun mein Kindergeld gestrichen wurde und ich den Betrag von 492,- Euro zurück bezahlen müsse.
Nun mal an euch gefragt:
Was kann ich machen ?
Es bringt mir ja nichts zu arbeiten, wenn ich Plus minus Null herauskomme gegenüber den Kindergeld.
Soll ich nun um Kindergeld zu bekommen auf der Faulen haut liegen ? :confused:
Vielen Dank im vorraus!
Mit freundlichen Grüßen,
Stephan M.
ich weiß,
1. dass man Ausbildungsuchend gemeldet sein muss
oder Arbeitsuchend, um Kindergeld zu erhalten - bist du das noch?
2. der Verdienst darf 7680 Euro im Jahr nicht überschreiten - das käme ja hin
Bekommst du denn im Moment noch andere Zahlungen, als das Kindergeld?
Wohnst du noch bei deinen Eltern?
Welche Begründung steht in dem Bescheid der Rückforderung?
Hast du vergessen, dich zu melden?
Auf der Arbeitsamtsseite gibt es einmal die Seite Kindergeld
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/Navigation/zentral/Buerger/Familie/Kindergeld-Zuschlag/Kindergeld-Zuschlag-Nav.html
und einmal die Seite "zwischen Schule und Beruf"
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26258/Navigation/zentral/Buerger/Zwischenzeit/Zwischenzeit-Nav.html
Irgendwo sind da auch Beispiele angegeben,wann man Kindergeld bekommt und wann nicht.
Musst mal gucken, ich habe im Moment keine Zeit dafür.
Ja ich bin Ausbildungssuchend gemeldet. Das Geld wurde vom 01.09. zurück gefordert, da ich angeblich eine Beschäftigung ausüben würde, die nicht zugelassen wäre für das Kindergeld.
Nein ich bekam lediglich das Kindergeld und eben diese ca. 180 Euro.
"Geringfügige Tätigkeiten schließen den Kindergeldanspruch nicht aus. Geringfügigkeit liegt vor, wenn die Bruttoeinnahmen im Monatsdurchschnitt nicht mehr als 400 Euro betragen."
Da haben wir ja schon ein direkten Punkt.
Achja nochmal zu einer Frage, ja ich wohne noch bei meinen Eltern.
Muss nun los, vielen Dank!
Dann sofort Widerspruch einlegen.
Da du bei deinen Eltern wohnst, müssen die das machen, da sie die Kindergeldberechtigten sind.
ich weiß,
1. dass man Ausbildungsuchend gemeldet sein muss um Kindergeld zu erhalten - bist du das noch?
Man muss nicht zwingend bei der Agentur für Arbeit ausbildungsuchend gemeldet sein, um Anspruch auf Kindergeld zu haben. Es reicht der Familienkasse die ernsthaften Bemühungen um einen Ausbildungsplatz glaubhaft zu machen (z.B. durch Vorlage der Absageschreiben).
Da 123456 bereits ein Ausbildungszusage für 2010 hat, besteht Anspruch auf Kindergeld.
Ja ich bin Ausbildungssuchend gemeldet. Das Geld wurde vom 01.09. zurück gefordert, da ich angeblich eine Beschäftigung ausüben würde, die nicht zugelassen wäre für das Kindergeld.
Deine Eltern sollen Einspruch gegen die Aufhebung der Kindergeldfestsetzung einlegen (Achtung: nur ein Monat Zeit).
Nach dieser Einzelanweisung http://www.bzst.de/003_menue_links/010_kindergeld/031_familienkassen/327_einzelweisungen/000025_04_07_08.pdf ist eine Erwerbstätigkeit grundsätzlich nicht für den Kindergeldbezug schädlich, solange eine der Voraussetzungen des § 32 Abs. 4 Satz 1 EStG erfüllt ist und der Grenzbetrag nicht überschritten wird.
Da du eine Ausbildungsplatzsage für 2010 hast, liegt die Voraussetzung des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2c EStG vor.
Habe dort mal angerufen,
was ich da gehört habe hat mich sehr verwundert.
Die meinten, ich wäre dort als Auszubildener noch eingetragen und das meine Lehre bis Ende 2009 gehen würde. Da ein 400 Euro Job die Verdienstgrenze sprengen würde, haben die das Kindergeld gestrichen.
Ich hatte zwar eine Lehre angefangen, jedoch habe ich diese innerhalb der Probezeit beendet. Diese würde aber erst 2011 enden.
Hatte die Beendigung per Einschreiben der Kindergeldstelle in Flensburg auch mittgeteilt gehabt.
Der Berater am Telefon meinte, dass es wahrscheinlich untergangen sei.
Habe heute schriftlichen Wiederspruch gegen das Schreiben eingelegt.
Mal sehen wie es weiter geht.
Habe heute schriftlichen Wiederspruch gegen das Schreiben eingelegt.
Mal sehen wie es weiter geht.
Kindergeldberechtigt sind (ausser bei Vollwaisen) immer die Eltern. Der Elternteil, welcher bei euch das Kindergeld bekommt, muss den Einspruch einlegen und nicht das Kind.
Das schon richtig und mir auch klar, habe es mit mein Vatern zusammen gemacht ;) Aber Danke für die Info!
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