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Laytom
16.11.2009, 23:31
Servus,

wie kann man beweisen, was im Vorstellungsgespraech angesprochen wurde?

Folgendes Beispiel:
Ein AN hat im Vorstellungsgespraech erwaehnt, das er durch eine Operation am Fuss, gehaendikaept ist. Der AG stellt AN aber trotzdem ein. Nach wenigen Tagen werden die Schmerzen zu gross, so das der AN sich krankmelden muss. Daraufhin erfolgt fristlos die Kuendigung, da der AG behauptet, der AN habe nicht ueber die Krankheit informiert.
Was kann der AN jetzt tun?

MfG

Laytom

Pharao
16.11.2009, 23:51
Hi,

eigentlich nix, da die Kündigung noch in der Probezeit war.

Ob es jetzt einen großen Unterschied macht fristlos oder fristgerecht (zum nächst möglichen Termin) gekündigt zu werden ist fraglich. Sicherlich könnte man versuchen gegen die fristlose Kündigung vorzu gehen, aber ....

Eine Kündigungsschutzklage kommt aber eh nicht in Frage, da eine Voraussetzung dazu eine Betriebszugehörigkeit von min 6 Monate bestanden haben muß.

Pharao
17.11.2009, 00:04
Nachtrag:

Evtl wäre es doch Sinnvoll gegen die fristlose Kündigung vorzugehen, da sonst ja eine Sperre eintretten könnte. Denn es heißt ja wer vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt .......

Wäre vielleicht doch mal Sinnvoll eine Beratungstelle aufzusuchen oder einen Anwalt. Denn der AG kann ja auch nicht beweisen, das du es nicht erwähnt hast, somit steht ja Aussage gegen Aussage.

Pharao
17.11.2009, 00:09
2ter Nachtrag: Sorry

hier mal was aus einen anderm Forum dazu:
eine fristlose Kündigung geht natürlich nur aus wichtigem Grund, das ist aber wohl kaum bei Krankheit der Fall.

Da sollte sofort dagegen geklagt werden.

Aber fristgerecht kann man wohl in der probezeit kündigen, auch bei Krankheit. Geld gibts dann nur bis zum Ende der Kündigungsfrist, danach zahlt der AG nichts mehr. Aber die Krankenkasse. Einfach bei der Krankenkasse melden.

Außerdem sofort Arbeitslos melden.
Quelle (http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=66355&ccheck=1)


Eine außerordentliche Kündigung als drastischstes Mittel zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist nur möglich, wenn ein "wichtiger Grund" vorliegt, der das Abwarten der ordentlichen Kündigungsfristen für den Arbeitgeber unzumutbar macht. Es liegt auf der Hand, dass daher nur besonders schwere Vorfälle und eine nachhaltige Störung des Vertragsverhältnisses den Arbeitgeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen.

Laytom
17.11.2009, 02:35
Herzlichen Dank erstmal soweit.

Ich nehme gerne noch mehr Antworten zur Kenntnis.