Forumadmin
09.10.2006, 23:48
Das Sozialgericht Düsseldorf hat
- mit Urteil vom 05.03.2003,
Az.: S 31 SB 388/01
- in einem Verfahren nach dem IX Buch Sozialgesetzbuch (Schwerbehindertenrecht) entschieden,
dass Diabetiker, die mindestens zwei Insulininjektionen pro Tag benötigen, schwerbehindert (Grad der Behinderung 50) sind.
Das Urteil hat für viele Diabeteskranke erhebliche Bedeutung,
denn bislang wurden Diabetiker nur ausnahmsweise als
schwerbehindert anerkannt.
Urteil (http://www.schwbv.de/text/diabetiker_urteil.pdf) und Anhaltspunkte (http://www.schwbv.de/text/diabetiker_anhaltspunkte.pdf) als PDF
- mit Urteil vom 05.03.2003,
Az.: S 31 SB 388/01
- in einem Verfahren nach dem IX Buch Sozialgesetzbuch (Schwerbehindertenrecht) entschieden,
dass Diabetiker, die mindestens zwei Insulininjektionen pro Tag benötigen, schwerbehindert (Grad der Behinderung 50) sind.
Das Urteil hat für viele Diabeteskranke erhebliche Bedeutung,
denn bislang wurden Diabetiker nur ausnahmsweise als
schwerbehindert anerkannt.
Urteil (http://www.schwbv.de/text/diabetiker_urteil.pdf) und Anhaltspunkte (http://www.schwbv.de/text/diabetiker_anhaltspunkte.pdf) als PDF