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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bewerben bei Ex-Arbeitgeber ?


Joker68
18.11.2009, 17:03
Hallo @all,

Ich wollte mal fragen wie das aussieht, bin ich verpflichtet mich bei einem Ex-Arbeitgeber zu bewerben ?

Heute kam mal wieder ein Stellenvorschlag (mit Rechtsfolgebelehrung) vom Amt. Und ausgerechnet wo soll ich ich mich bewerben, bei einem Ex-Arbeitgeber von mir :mad:

Das kann doch wohl nicht sein das die einfach mal sagen, "Bewerben sie sich da mal" :patsch:

Also, muss ich mich da bewerben ?

Danke für die Aufmerksamkeit :razz:

Gruß
Joker

anja_w
18.11.2009, 18:01
Hallo,
machs doch einfach. Einfacher Brief, ohne Mappe. Oder Du willst Dich streiten. Ich glaub auch nicht, dass der Dich nochmal einstellt.

Viele Grüße
Anja

ela1953
18.11.2009, 18:02
Willst du dich dort nicht bewerben, weil die bei dem ExArbeitgeber im Bösen aufgehört hast?

Denn ich würde mich bei drei ehemaligen Arbeitgebern wieder bewerben, nur bei einem nicht

Joker68
18.11.2009, 18:08
Hallo,
machs doch einfach. Einfacher Brief, ohne Mappe. Oder Du willst Dich streiten. Ich glaub auch nicht, dass der Dich nochmal einstellt.

Viele Grüße
Anja

Und das ist das Problem :(

Laut Arbeitszeugnis fand er es echt schade das ich damals gekündigt hatte :engel:

Aber es hat ja auch immer einen Grund warum man selbst kündigt.

Die Firma ist einfach nur Banane :mad:

Gruß
Joker

restart
18.11.2009, 21:01
Aber es hat ja auch immer einen Grund warum man selbst kündigt.

Die Firma ist einfach nur Banane :mad: Dann bist du natürlich in einem Gewissenskonflikt und der AG wird sich freuen, wieder von dir zuhören.

Andererseits könnte seine Überlegung auch sein, dass er nicht lange auf dich bauen kann, wenn er dich einstellt, da du ja schon mal gegangen bist.

Vielleicht überwindest du dich einfach und lässt es darauf ankommen. Ich denke, dass ist weniger riskant, als eine Sperrzeit oder Sanktion vom Amt.

Joker68
18.11.2009, 21:19
dass er nicht lange auf dich bauen kann, wenn er dich einstellt, da du ja schon mal gegangen bist.

Vielleicht überwindest du dich einfach und lässt es darauf ankommen. Ich denke, dass ist weniger riskant, als eine Sperrzeit oder Sanktion vom Amt.

Da kann er aber auch stark von ausgehen das er an mir keine Freude hat :mad:

Ich schick einfach mal ne nichtssagende Mail raus, und warte mal ab was passiert, denn ne Briefnmarke spar ich mir hier :razz:

Gruß
Joker

Pharao
18.11.2009, 21:32
Hi Joker68,

also ich bin der Meinung (wie es immer so schön heißt) das es unter Berücksichtigung der Gesamtumstände nicht zumutbar ist sich dort wieder zu Bewerben, wo man gekündigt hat !

Ich persönlich würde mal mit dem SB darüber reden das das ja nicht ernst gemeint seien kann und NUR wenn der sich auf sturr stellt, dann einfach (um ärger aus dem Weg zu gehen) eine 08-15 Kurzbewerbung hinschicken und gleichzeitig mal bei einer Beratungsstelle vorbei schauen um evtl mal die rechtliche Seite zu kennen. Evtl kannst du das ablehnen.

Im übrigen spielt es keinen Grund warum DU gekündigt hast. Irgendeinen Grund würd es ja gegeben haben und evtl hast du ja für die Eigenkündigung schon eine Sperrzeit bekommen. Jetzt dich zweimal zu bestrafen, kann ich mir nicht vorstellen das das geht.

Normalerweise sollte aber dein SB das auch einsehen das man das ja wohl einen nicht zumuten kann und auf eine Bewerbung verzichten ohne Sanktionen zu befürchten zu müssen.

Oft werden freie Stellenangebote auch von anderen Mitarbeitern des Amtes an dich geschickt, die schauen aber nur ob diese Stelle vom Beruf her was für dich wäre. Kann mir wirklich nicht vorstellen das dein SB dir diese Stelle zu geschickt hat.

Joker68
18.11.2009, 21:37
Hi Joker68,

also ich bin der Meinung (wie es immer so schön heißt) das es unter Berücksichtigung der Gesamtumstände nicht zumutbar ist sich dort wieder zu Bewerben, wo man gekündigt hat !

Ich persönlich würde mal mit dem SB darüber reden das das ja nicht ernst gemeint seien kann und NUR wenn der sich auf sturr stellt, dann einfach (um ärger aus dem Weg zu gehen) eine 08-15 Kurzbewerbung hinschicken und gleichzeitig mal bei einer Beratungsstelle vorbei schauen um evtl mal die rechtliche Seite zu kennen. Evtl kannst du das ablehnen.

Im übrigen spielt es keinen Grund warum DU gekündigt hast. Irgendeinen Grund würd es ja gegeben haben und evtl hast du ja für die Eigenkündigung schon eine Sperrzeit bekommen. Jetzt dich zweimal zu bestrafen, kann ich mir nicht vorstellen das das geht.

Normalerweise sollte aber dein SB das auch einsehen das man das ja wohl einen nicht zumuten kann und auf eine Bewerbung verzichten ohne Sanktionen zu befürchten zu müssen.

Oft werden freie Stellenangebote auch von anderen Mitarbeitern des Amtes an dich geschickt, die schauen aber nur ob diese Stelle vom Beruf her was für dich wäre. Kann mir wirklich nicht vorstellen das dein SB dir diese Stelle zu geschickt hat.

Mensch Pharao, das sehe ich jetzt erst :patsch:

Das Schreiben ist gar nicht von "meinem" Amt, sondern das kommt aus Stade :shock:

Das ist ja ne ganz andere Baustelle :?

Pharao
18.11.2009, 22:45
Das Schreiben ist gar nicht von "meinem" Amt, sondern das kommt aus Stade ... Das ist ja ne ganz andere Baustelle
Hi Joker68,

das ändert aber nix daran, das du das umbedingt mit deinem SB besprechen solltest. Denn einfach ignorieren ist der falsche Weg, auch wenn ich persönlich der Meinung bin, das du dich nicht bewerben müsstest da das unzumutbar wäre.

Du solltest das auch etwas Zeitnah abklären wie du jetzt vorgehen sollst, musst, darfst. Denn Bewerben soll man sich ja innerhalb von 1-3 Tagen .....

Joker68
18.11.2009, 22:48
Jepp, ich Check das Morgen gleich mal ab.

Nene, was für Vollpfosten :patsch:

Joker68
19.11.2009, 12:21
So, natürlich erreicht man beim Amt mal wieder keinen Menschen :wut:

Echt klasse, also habe ich einfach eine "Bewerbung" per Mail verschickt um keine Ärger zu bekommen.

Jetzt kann ich nur auf eine schriftliche Antwort warten :shock:

Ich werde dann berichten :razz:

Gruß
Joker

Joker68
20.11.2009, 18:43
Jetzt kann ich nur auf eine schriftliche Antwort warten :shock:


Jetzt habe ich den Salat, gestern beworben, heute die Einladung im Kasten :wut:

Ich werde wahnsinnig, wie komm ich aus der Nummer blos raus *grummel* :?

Wahnsinnige Grüße
Joker

restart
20.11.2009, 19:49
Dann hast du es leider nicht leicht! :(

Das Problem für dich wird sein, dich bei dem AG "unbeliebt" zu machen ohne den Eindruck zu hinterlassen, dass du nicht willst. Dies könnte er der ARGE so melden und es käme sicher eine Sanktion.

Vergiss nicht, der AG hat solch ein ähnliches Schreiben wie du bekommen und muss ggf. ausfüllen, warum er dich nicht einstellt.

Die Überlegung von Pharao, dass es sowieso unzumutbar ist, eine Bewerbung bei einem Ex-Arbeitgeber zu verlangen, trifft meiner Meinung nach nur dann zu, wenn man dem AG etwas gewichtiges Vorwerfen könnte. Ansonsten gilt wohl leider eher § 2 Abs. 1 SGB II - Grundsatz des Forderns (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__2.html)(1) Erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen.. Das schließt sicher so was ein, zumindest habe ich noch nicht gegenteiliges gelesen. :(