Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Reisekosten - Vorstellungsgespräch - Verpflegungsmehraufwand
alg2student
18.11.2009, 23:18
Hallo,
kann ich bei der Reisekostenabrechnung auch einen pauschalen Verpflegungsmehraufwand geltend machen?
Ich hatte zB. letztens den Fall, dass ich ca. 300 KM zum Vorstellungsgespräch gefahren bin - ich war insgesamt ca. 9 Std. unterwegs.
Oder soll ich mir in Zukunft die Ausgaben die ich für Verpflegung hatte quittieren lassne und die Kosten bei der Abrechnung einfach einreichen?
Gibt es dazu einen Urteil?
Danke schon mal für Eure Anregung! :)
stummelbeinchen
20.11.2009, 19:15
Hallo,
Du kannst es zwar versuchen, allerdings solltest Du Dir da nicht zu viel versprechen. Kosten für ein Vorstellungsgespräch gehören ja zum § 45 SGB III (Vermittlungsbudget (http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/45.html)) und können nicht übernommen werden, wenn es sich um Leistungen zum Lebensunterhalt handelt. Essen musst Du ja auch, wenn Du nicht zum Vorstellungsgespräch fährst.
LG
alg2student
20.11.2009, 19:43
Daher ja auch Mehraufwand - Zuhause kann ich selbst etwas kochen, das ist viel günstiger als Unterwegs! hmmm, wahrscheinlich wird man diesbezüglich vor Gericht gehen müssen. Bisher war meine SB sehr nett und ich weiß nicht ob sie es immer noch ist, wenn ich dagegen vorgehen sollte...
stummelbeinchen
20.11.2009, 19:52
Naja, Du kannst zwar vor Gericht gehen, aber wie willst Du dem Richter klar machen, dass es Dir unmöglich war Schnittchen zu schmieren?
Daher ja auch Mehraufwand - Zuhause kann ich selbst etwas kochen, das ist viel günstiger als Unterwegs! hmmm, wahrscheinlich wird man diesbezüglich vor Gericht gehen müssen. Bisher war meine SB sehr nett und ich weiß nicht ob sie es immer noch ist, wenn ich dagegen vorgehen sollte...
du kannst dir ja auch ein paar Brote mitnehmen und abends dann kochen.
alg2student
20.11.2009, 23:16
Geht es nur um einen Tag, Ihr habt ja vollkommen Recht.
Angenommen ich werde zum Probearbeiten "eingeladen" und muss mehrere Tage vor Ort sein. Dann geht das mit den Schnittchen aber nicht mehr!
stummelbeinchen
21.11.2009, 12:46
Mehrere Tage vor Ort ist aber kein Vorstellungsgespräch sondern schon Probearbeit. :razz: Fragen a la "was wäre wenn" sind müßig. Abwarten und wenn es passiert, muss man immer die individuellen Rahmenbedingungen beachten.
alg2student
21.11.2009, 13:39
Schade, dass mir hier keiner Helfen kann!
:(
Habe gerade gelesen, dass es in solchen Fällen einen Mehraufwand für doppelte Haushaltsführung gibt! Jetzt muss ich nur noch die Gesetzesgrundlage dafür finden.
Wenn Du eine Einkommensteuererklärung machst, kannst Du die Kosten ansetzen. Solltest Du keine Steuern zahlen und hast somit auch keine Steuererstattung zu erwarten, kannst Du die Feststellung eines Verlustvortrags beantragen. Irgendwann wirst Du vielleicht einmal Steuern zahlen und dann kannst Du diesen errechneten Vortrag steuermindernd ansetzen. Mehr ist wahrscheinlich nicht möglich.
Du könntest Diese Kosten aber auch dem einladenden Arbeitgeber auferlegen, Der ist gesetzlich verpflichtet, Dir den Aufwand zu ersetzen, wenn er Dich einläd. Wahrscheinlich würdest Du den Job aber nicht bekommen, wenn Du auf dieser Aufwandserstattung bestehst :oops:
Selbst wenn der Arbeitgeber die Reisekosten tragen würde, was er in den meisten Fällen nicht tut und auch nicht muss wenn er dies bei seiner Einladung ausschließt, würde er keine Verpflegungskosten erstatten und das wird auch das Amt nicht tun.
Ich bin 700 km zum Vorstellen gefahren und musste daher eine Übernachtung vor der Rückfahrt einlegen. Die Übernachtungskosten wurden zwar mit den Fahrkosten gezahlt (wenn auch einen Monat später) jedoch das Frühstück das im Zimmerpreis mit inbegriffen war mit 5,- Euro wieder abgezogen.
stummelbeinchen
10.01.2010, 10:47
Also nun ist aber gut. Zu Hause hättest Du auch was gefrühstückt und Geld dafür ausgegeben. Hättest ja das Zimmer auch ohne Frühstück buchen können und Mitgenommenes gegessen. Zudem ist das Vermittlungsbudget als Zuschuss gedacht. Hier gilt keine vollständige Kostenübernahme.
Selbst wenn der Arbeitgeber die Reisekosten tragen würde, was er in den meisten Fällen nicht tut und auch nicht muss wenn er dies bei seiner Einladung ausschließt,
Das ist korrekt. Nur wäre dieser Ausschluß schriftlich zu erklären (wird ja auch häufig auf den Einladungsschreiben gemacht) und diese Erklärung wäre dann Grundlage für den Kostenerstattungsantrag beim Arbeitsamt.
würde er keine Verpflegungskosten erstatten und das wird auch das Amt nicht tun.Doch, das müßte er dann sogar. Wenn er die Kostenübernahme von vornherein nicht ausschließt, ist er gesetzlich verpflichtet, den gesamten Aufwand des von ihm in Auftrag gegebenen Vorstellungstermins zu zahlen. Dazu würden alle Reisekosten zählen, also auch die Verpflegung. Man könnte ihm sogar den gesetzlichen Kilometersatz von 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer auferlegen. Das Amt muß genau genommen gar nichts erstatten. Wenn es sich an den Kosten beteiligt, kann man sich freuen.
Wie gesagt, hier muß man selbst einschätzen, was man macht und ob man die Stelle haben möchte.
jedoch das Frühstück das im Zimmerpreis mit inbegriffen war mit 5,- Euro wieder abgezogen.Tja, das ist doch bekannt. Sowas klärt man vorher ab und bucht das Zimmer entweder ohne Frühstück oder man läßt sich die Rechnung ohne die Frühstückskosten ausstellen. Die meisten Pensionen und Hotels speilen da mit, denn gerade Monteure im Außendienst, die dort regelmäßig übernachten, bekommen diesen Tip schon von ihren Arbeitgebern mit auf den Weg, denn der müßte sonst auch den pauschalen Abzug von der Auslöse vornehmen, was er bei Bescheinigung ohne Frühstück nicht muß.
sauveteur
30.01.2010, 10:22
Habe gerade gelesen, dass es in solchen Fällen einen Mehraufwand für doppelte Haushaltsführung gibt! Jetzt muss ich nur noch die Gesetzesgrundlage dafür finden.
es hilft den vollständigen text solcher " steuerrelavanten " vergünstigungen zu lesen und nicht nur die headline . . :patsch:
schliesse mich ansonsten dem vorschreiber an
sauveteur :cool:
Lumpinio
26.04.2010, 02:54
Hallo! Ich habe die folgende Frage ? Welche zu erstattenden Reisekosten zu einem Vorstellungsgespräch sind für einen Arbeitgeber zumutbar ?
Hintergrund der Frage:
Ich wohne in Duisburg und muss mich am 28.04 in Neutraubling in der Nähe von Regensburg vorstellen.
Einfache Strecke laut googlemaps: 583 km
Mit meinem Auto wären die Reisekosten ca. 100 € betragen.
Dennoch habe ich mir bereits Tickets bei der Bahn gebucht um hoffentlich stresslos und entspannter anzukommmen.
Hin- und Rückfahrt würden so gegen 160 € betragen.
In der Einladung vom Unternehmen stand nichts wegen Erstattung der Kosten. Als ich im Unternehmen angerufen habe, hatte man mir gesagt, dass sie die Reisekosten übernehmen würden. Die Empfehlung war jedoch mit dem Pkw anzureisen. Ich werde beim Kumpel in Nuernberg übernachten am 27.04. Somit entstehen keine Kosten für Uebernachtung die ich eventuell vom Unternehmen erstatten lassen würde.
Würde die Firma trotzdem böse sein, wenn ich meine Bahnreise bei ihr geltend machen würde ? Wird dies meine Bewerbung dort negativ beeinflussen ?
Danke schon im Vorfeld für Ihre Meinung!
Warum beantragst Du die Erstattung der Reisekosten nicht beim Arbeitsamt ?
Arbeitgeber sind nicht zur Erstattung von Reisekosten verpflichtet, wenn dies vor dem Vorstellungstermin bekannt gegeben wird.
Lumpinio
26.04.2010, 12:25
Hallo Step,
danke für Deine Rückmeldung!
Ich sollte eingentlich auch hinschreiben im ersten Kommentar, dass ichhabe telefonisch eine Zusage der Reisekostenerstattung vom Unternehmen bekommen habe
Danke und Gruss!
Ich sollte eingentlich auch hinschreiben im ersten Kommentar, dass ichhabe telefonisch eine Zusage der Reisekostenerstattung vom Unternehmen bekommen habeDu kannst doch trotzdem vom beim Arbeitsamt einen Reisekostenantrag stellen. Das mußt Du vor dem Termin machen.
Wenn der Betrieb dann doch Reisekosten erstattet, dann gibst Du den Antrag einfach gar nicht wieder ab oder trägts die erstatteten Reisekosten dort ein.
Ansonsten gehe den gesetzlichen Weg und nimm der Termin ganz normal wahr. Nach dem Gespräch schickst Du dem Unternehmen eine Aufstellung über die angefallenen Reisekosten und bittest um deren Erstattung. Wenn Du mit der Bahn fährst, legst Du die Bahntickets als Beleg bei.
Im Übrigen sind es beim PKW nicht nur die reinen Kraftstoffkosten, sondern auch die übrigen PKW-Kosten fallen mit in die Reisekostenberechnung, sodaß der PKW durchaus teurer als die Bahn sein könnte.
Wenn Du mit dem PKW anreist, kannst Du nach dem Bundesreisekostengesetz abrechnen. Die Wegstreckenentschädigung beträgt 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer, maximal jedoch 130 Euro pro Strecke. Würde bedeuten, daß Du mit dem PKW 260 Euro in Rechnung stellen könntest.
Lumpinio
26.04.2010, 13:23
Hallo Step! Danke für Deinen Hinweis noch mal.
Habe gerade die Arbeitsagentur kontaktiert. Sie schicken mir einen Antrag auf Erstattung der Reisekosten zu.
Eine Frage hätte ich noch und zwar, in meine Eingliederungsvereinbarung steht, dass Ziel sei eine Arbeitsaufnahme in Duisburg oder 100 km Umkreis. Ich möchte aber meine Chancen nicht dadurch verringern und bewerbe mich eingentlich bundesweit. Beim Gespräch mit dem Vermittler habe ich ihm dies mitgeteilt gehabt nun mit dem Vermerk, dass ich am liebsten eine Stelle im Raum Duisburg übernehmen möchte. Dass ich auch bundesweit für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe, hat er aber nicht dazu geschrieben.
Könnte dies einen Grund sein, dass die Arbeitsagentur mir die Erstattung der Reisekosten (oder einen Teil von dennen) verweigern würde? Sollte ich dann die Eingliderungsvereinbarung ändern lassen ?
Danke und Gruß!
Könnte dies einen Grund sein, dass die Arbeitsagentur mir die Erstattung der Reisekosten (oder einen Teil von dennen) verweigern würde? Sollte ich dann die Eingliderungsvereinbarung ändern lassen ?Da brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen. Die Arbeitsagentur erstattet jedoch "nur" 0,20 Euro pro Kilometer oder/und ggf. Übernachtungskosten. Schau Dir den Antrag einfach an, wenn Du ihn bekommen hast. Das Wesentliche steht dort genau beschrieben.
stummelbeinchen
26.04.2010, 19:04
Hallo,
ich möchte nur mal was klarstellen. Die Zahlen, die Step hier zitiert, sind noch von der alten Regelung, die bis 31.12.08 galt (im Übrigen sind es nicht pro Strecke 130,-€ sondern pro Vorstellungsgespräch insgesamt).
Mit der neuen Regelung ist keine Grenze mehr vorgegeben, einige Agenturen orientieren sich jedoch an der alten Regelung. Andere Agenturen können durchaus andere Grenzen oder sogar gar keine Grenze festgelegt haben.
Dass in der Eingliederungsvereinbarung nur Raum Duisburg drin steht, könnte ein Problem sein. Falls Du Zugriff auf Dein Bewerberprofil hast, dann schau mal nach, was dort als Ausübungsort drin steht und druck Dir das notfalls aus. Wenn der Vermittler dort bundesweit eingegeben hat, würde dies Deine Argumentation (dass Dus im Gespräch auch so gesagt hast) stützen.
LG
(im Übrigen sind es nicht pro Strecke 130,-€ sondern pro Vorstellungsgespräch insgesamt)Das ist so nicht korrekt. Laut §5 BRKG (http://www.gesetze-im-internet.de/brkg_2005/__5.html) kann eine Wegstreckenentschädigung von höchstens 130 Euro pro zurückgelegter Strecke angesetzt werden, für das Vorstellungsgespräch in diesem Fall insgesamt also 260 Euro. Zur Klarstellung: Dies würde gelten, wenn zur Erstattung nicht die Arbeitsagentur beansprucht wird, sondern die gesetzliche Geltendmachung direkt beim Arbeitgeber beansprucht werden würde.
Dass in der Eingliederungsvereinbarung nur Raum Duisburg drin steht, könnte ein Problem sein.Soll also heißen: Wenn es im vereinbarten Bereich der EGV keine Stellen gibt und man durch Aufnahme einer Arbeit außerhalb dieses Bereichs aus der Arbeitslosigkeit herauskäme, dann werden keine Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch erstattet, weil man sich bei der Bewerbung nicht an die EGV gehalten hat :confused:
stummelbeinchen
26.04.2010, 20:42
Soll also heißen: Wenn es im vereinbarten Bereich der EGV keine Stellen gibt und man durch Aufnahme einer Arbeit außerhalb dieses Bereichs aus der Arbeitslosigkeit herauskäme, dann werden keine Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch erstattet, weil man sich bei der Bewerbung nicht an die EGV gehalten hat :confused:
Ja, denn das Vermittlungsbudget soll vor allem das gemeinsam festgelegte Eingliederungsziel unterstützen bzw. die Hemmnisse, die zur Erreichung des Ziels im Weg liegen, beseitigen. Es heißt zwar in der Geschäftsanweisung "insbesondere das in der EV festgelegte Ziel" und es kommt auch immer auf den Vermittler an, aber im Zweifel kann das ein Ablehnungsgrund sein. Hintergrund ist, dass es früher durchaus vorgekommen ist, dass ein Alo gesagt hat, er will nur in seiner persönlichen Umgebung und dann doch Vorstellungsgespräche im ganzen Land hatte, die über das damalige UBV gefördert werden mussten. Die neue Lesart ist, das Ziel was gemeinsam festgelegt wurde, wird unterstützt. Was zusätzlich gemacht wird, ist sozusagen auf eigene Rechnung.
Der Gesetzgeber definiert Strecke anders als der normale Mensch (wieso einfach wenns auch kompliziert geht), sondern Hin- und Rückweg bilden die zurückzulegende Strecke (also den Weg insgesamt).
Nachzulesen auch hier (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=89443&s0=wegstreckenentsch%C3%A4digung&s1=&s2=bundesreisekostengesetz&words=&sensitive=) (letzter Absatz).
LG
@stummelbeinchen
Kannst Du den Absatz, den Du meinst, hier bitte mal posten ? Ich lese da nichts Eindeutiges. Wenn ich das richtig verstehe, dann soll hier irgendwie der §6 mit dem §5 des BRKG vermischt werden und die 130 Euro in ein Tagegeld umgewandelt werden, obwohl sich der §6 auf den Verpflegungsmehraufwand nach dem Einkommensteuergesetz bezieht :confused:
Trotzdem kann dieses Urteil nicht angewendet werden, wenn die Reisekosten dem Arbeitgeber direkt berechnet werden, da es ein Sozialgerichtsurteil ist und dieses nur bei Streitigkeiten nach dem SGB verwendet werden kann.
Ja, denn das Vermittlungsbudget soll vor allem das gemeinsam festgelegte Eingliederungsziel unterstützen bzw. die Hemmnisse, die zur Erreichung des Ziels im Weg liegen, beseitigen. Es heißt zwar in der Geschäftsanweisung "insbesondere das in der EV festgelegte Ziel" und es kommt auch immer auf den Vermittler an, aber im Zweifel kann das ein Ablehnungsgrund sein. Hintergrund ist, dass es früher durchaus vorgekommen ist, dass ein Alo gesagt hat, er will nur in seiner persönlichen Umgebung und dann doch Vorstellungsgespräche im ganzen Land hatte, die über das damalige UBV gefördert werden mussten. Die neue Lesart ist, das Ziel was gemeinsam festgelegt wurde, wird unterstützt. Was zusätzlich gemacht wird, ist sozusagen auf eigene Rechnung.
LG
Was ist das nur für ein Schwachsinn. Ich weiß Stummelchen, Du bist dafür nicht verantwortlich. Aber das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen:
Da ist man also arbeitslos geworden und möchte sich natürlich zunächst in seinem näheren räumlichen Umfeld nach neuer Arbeit umtun.
Nach einem halben Jahr ist man vielleicht zermürbt und möchte nur noch arbeiten, vielleicht auch wegen finanzieller Nöte und nicht nur der Angst, nie wieder einen Job zu finden,
und dann wird die Übernahme von Bewerbungskosten abgelehnt (oder kann abgelehnt werden) , weil man es als Arbeitsloser gewagt hat, sich bundesweit zu bewerben, obwohl man das nicht angekündigt hat.
Ich warte auf den Tag, an dem ich mich bei der Arbeitsagentur telefonisch abmelden muss, wenn ich eine halbe Stunde in die Badewanne gehe, weil ich dann nicht sofort ans Telefon rennen kann um einen der vielen Vorstellungstermine wahrzunehmen, die mir nur durch die Vermittlung der Agentur täglich ins Haus flattern.
kopfschüttelnd über diese Verwaltungsfritzen, die bald nur noch sich selbst und ihre Vorschriften verwalten, anstatt arbeitswillige in ihren Bestrebungen zu unterstützen wieder in Lohn und Brot zu kommen,
Gruß von T.:)
P.S. längere Sitzungen auf der Toilette sind prinzipiell vorher mit dem Vermittler abzusprechen!!
stummelbeinchen
27.04.2010, 18:55
Naja, Tapir, ganz soo schwarz ist es ja dann nicht. Es ist ja nicht so, dass man einmalig den Vermittler sieht und dann jahrelang nicht wieder. Deswegen sollen regelmäßige Gespräche zwischen Vermittler und Alo stattfinden . Es besteht ja auch jederzeit die Möglichkeit von sich aus zu sagen "ich will bundesweit". Und das wird dann aufgenommen und dieses Ziel unterstützt. Vermittler sind ja dankbar, wenn AloMensch das von sich aus sagt.
Man darf auch nicht vergessen, dass es noch gar nicht so lange her ist, dass es Reisekostentourismus gab. Was für ein Zufall fanden da Gespräche (meist in den Bergen oder an der See) ausgerechnet am Freitag statt, obwohl Mensch ausdrücklich nur in der Wohnregion suchte. Und das kanns ja auch nicht sein.
LG
@ step
schusslig wie ich bin, hab ich das falsche Urteil hinterlegt. Naja, ich suchs nochmal, dauert aber etwas.
Wieso Arbeitgeber?:confused:
Ich dachte wir reden über BRKG, weil laut deiner Aussage die Agentur danach zahlt. Hab ich was falsch verstanden?
Wieso Arbeitgeber?:confused:
Ich dachte wir reden über BRKG, weil laut deiner Aussage die Agentur danach zahlt. Hab ich was falsch verstanden?Das hast Du falsch verstanden. Bei Fahrtkosten für eine berufliche Weiterbildung werden in Anlehnung an das BRKG gezahlt. Bei Vorstellungsgesprächen wüßte ich jetzt nur, daß es eine Begrenzung gibt, wenn ein öffentliches Verkehrsmittel günstiger ist und man trotzdem den PKW benutzt. Ob hier auch das BRKG herangezogen wird, kann ich nicht sagen.
Wenn man dem Arbeitgeber jedoch die Fahrtkosten selbst in Rechnung stellen will, kann man das in Anlehnung an das BRKG machen oder m.E. sogar den höheren Kilometersatz von 0,30 Euro nach dem Einkommensteuergesetz ansetzen. Hier wäre dann ein Urteil eines Sozialgerichts nicht anwendbar.
.....Es besteht ja auch jederzeit die Möglichkeit von sich aus zu sagen "ich will bundesweit".
Ja, aber es gibt oft genug Entscheidungen, die man spontan trifft.
Weil man ein Stellenangebot unverhofft interessant findet und einen Versuchsballon startet und sich plötzlich bei einem höchst attraktiven Arbeitgeber in der Endrunde sieht. Und man oft genug dann kurzfristig telefonisch eingeladen wird. Zwar 500km weiter weg, aber vielleicht doch ne interessante Stadt, in der man sich Zukunft vorstellen kann.
Soll ich dann sagen, sorry, muss erst mit meinem Vermittler sprechen, ob ich ihren Termin wahrnehmen darf?
Das kontakariert das selbständige Bemühen um Arbeit, was allenthalben eingefordert wird.
Man darf auch nicht vergessen, dass es noch gar nicht so lange her ist, dass es Reisekostentourismus gab. Was für ein Zufall fanden da Gespräche (meist in den Bergen oder an der See) ausgerechnet am Freitag statt, obwohl Mensch ausdrücklich nur in der Wohnregion suchte. Und das kanns ja auch nicht sein.
Nein sicher nicht. Aber die, die das praktiziert haben, werden immer Lücken finden, die sie (aus)nutzen können.
Was mich daran aufregt, ist diese Regulierungs - und Kontrollwut, die mit realen Gegebenheiten und Bedürfnissen von Arbeitssuchenden, für die die Vermittler tätig sein sollen, überhaupt nichts mehr zu tun hat.
Gruß, T.:)
Lumpinio
29.04.2010, 20:02
Hallo Leute,
ich bin gerade dabei den Antrag auf Gewährung einer Förderung...(AGF) auszufüllen. Unter Punkt 5 steht " Meine Antrag begründe ich wie folgt: ". Was soll ich den jetzt hier angegeben:confused:.
Ich bin zum Gespräch mit dem PkW gefahren und wollte jetzt der Agentur für Arbeit (AA) in Rechnug stellen auf Basis §5 BrkG. Arbeitgeber zahlt nichts. Ich setze dabei 0,20 €/gefahrener Kilometer laut Navi. Ist übrigens dies so korrekt, oder was setzt die AA als maßgebende Entfernung an ?
Danke für Ihre Hilfe!
" Meine Antrag begründe ich wie folgt: ". Was soll ich den jetzt hier angegeben:confused:. In Stichpunkten trägst Du da die Höhe Deines ALG zzgl. Wohngeld (also Deine monatlichen Einnahmen) ein und stellst die größten monatlichen Posten der Lebensführung gegenüber (Strom,Heizung,Miete,Nebenkosten etc.) und gibst ggf. an, daß keine Ersparnisse vorhanden sind.
Ich setze dabei 0,20 €/gefahrener Kilometer laut Navi. Ist übrigens dies so korrekt, oder was setzt die AA als maßgebende Entfernung an ?Maßgebend ist die kürzeste Straßenverbindung. Diese wird mit 0,20 Euro pro gefahrenen Kilometer erstattet.
stummelbeinchen
03.05.2010, 21:29
Diese wird mit 0,20 Euro pro gefahrenen Kilometer erstattet.
Dies kann in der Höhe erstattet werden, muss es aber nicht.
Dies kann in der Höhe erstattet werden, muss es aber nicht.Das sehe ich anders. Wenn der Antrag bewilligt wird, dann besteht Anspruch auf Erstattung nach dem BRKG. Das "kann" bezieht sich m.E. auf den Antrag als Gesamtes, d.h. es kann bewilligt werden.
Wenn der Antrag nicht bewilligt wird, dann wird nichts gezahlt.
Wenn der Antrag bewilligt wird, dann wird nach dem BRKG gezahlt. Am Kilometersatz kann dann nicht mehr gekürzt werden. An andere Stelle (z.B. bei den Kilometern) schon.
stummelbeinchen
04.05.2010, 18:05
Weder im Gesetz (http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/45.html)noch in der Geschäftsanweisung (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/HEGA-Internet/A04-Vermittlung/Publikation/HEGA-11-2009-Vermittlungsbudget-Anlage-1.pdf)steht, dass die Übernahme gemäß BRKG erfolgen muss. Das Vermittlungsbudget ist als Zuschuss gedacht. Der kann zwischen 1 und 100% der Ausgaben betragen, je nach Notwendigkeit bzw. ermessenslenkenden Weisungen der Agentur. Und diese können auf das BRKG verweisen, müssen aber nicht.
Lumpinio
14.05.2010, 12:30
Guten Tag! Ich bin bischen verblüfft.
Ich habe meinen Antrag auf Förderung von dem Vermittlungsbudget (Bewerbugnskosten + Reisekosten zum Vorstellungsgespräch ) persönlich meinem Arbeitsvermittler am 30.04.2010 abgegeben.
Da ich leider 1 Mio. € leider auf meinem Konto habe und kein Geldeingang bis dato zu verzeichnen ist, habe ich heute mal die 0180- Nummer der AA gewählt, um zu fragen was Sache ist.:confused:
Die Antwort war, dass in meiner Akte dort noch nix zu sehen ist! Würde heissen nach ca. 2 Wochen sie wissen noch nicht einmal Bescheid über meinen Antrag. Ich sollte mich noch bis Ende Mai gedulden und ggf. noch mal anrufen ? :shock:
Frage: Wann könnte ich denn jetzt frühesten mit dem Geld rechnen ? Wie lange dauert es normalerweise, dass man seine Kosten nach der Antragstellung wieder ausgeglichen bekommt ?
Danke und schon mal ein schönes Wochenende an alle !
Lumpinio
14.05.2010, 12:33
* Da ich leider nicht 1 Mln. € auf dem Konto habe
Kann man irgenwie hier nachträglich seine Beträge korrigieren ?:confused:
stummelbeinchen
14.05.2010, 18:42
Hallo,
die Agentur hat bis zu 6 Monate Zeit Anträge zu bearbeiten. Die Dauer hängt auch davon ab, wieviele Anträge zur Zeit da liegen.
LG
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