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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Während Sperrzeit Krankenversichert?


Sonne 33
20.11.2009, 08:01
Hallo zusammen,
meine Frage ist ob ich während einer Sperrfrist über das AA trotzdem Krankenversichert bin.
War jetzt 5 Monate arbeitslos und habe jetzt wieder einen Job. Wenn ich den Job (aus persönlichen Gründen und auch nocht nicht absehbar) während der Probezeit (1/2 Jahr)kündige dann bin ich ja gesperrt für 3 Monate soviel ich weiß.
Bin ich während dieser Zeit jedoch krankenversichert?
Und noch eine Frage:
Wie lange muß ich wieder angemeldet arbeiten um einen Anspruch auf ALG1 haben? Wenn ich mich dann Arbeitslos melde und wegen selbstkündigung gesperrt bin bin ich dann trotzdem während der Sperrfrist von ANFANG der Arbeitslosmeldung an Krankenversichert?
Bitte das ganze nicht falsch verstehen. Werd das ganze nicht ausnützen aber sollte es soweit kommen (was ich wahrlich nicht hoffe) hätte ich einfach ein paar Dinge abgeklärt bzw. weiß halt gerne über bestimmte Dinge bescheid.

Chummer
20.11.2009, 11:42
Sofern ich die Frage verstnaden habe :-)
Also wenn eine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe eintritt so sind sie 1MOnat noch über den alten Arbeitgeber (AG) nachversichert in der Krankenversicherung (KV)(geregelt im SGB V). NAch diesem Monat übernimmt die Zahlung in die KV die Bundesagentur für Arbeit (BA). Das heißt sie sind durchweg KV versichert. Lediglich BEiträge in die gesetzl. Rentenversicherung (GRV) werden während einer Sperrzeit nicht abgeführt.

Haben sie keinen Restanspruch mehr aus der vorangegeangenen Arbeitslosigkeit (Alo) oder verbraucht sich dieser während der Sperrzeit, so müssen sie min. 12Monate in einer Beschäftigung (im Sinne des §25ff SGB III) beschäftigt gewesen sein um einen neuen Anspruch zu generieren. in der Tabelle im § 127 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__127.html) können sie ablesen wie lange sie beschäftigt sein müssen für einen Neuanspruch.

Sonne 33
20.11.2009, 14:10
Hallo Chummer,
Danke, sie haben die Frage richtig verstanden!:-P
Ist man auch automatisch 1 Monat nachversichert wenn man während der Probezeit kündigt? Denke mal der Arbeitgeber wird da keine Beiträge mehr abführen. Oder ist das so das man automatisch ohne Beiträge von der KK für ein Monat (nach-)versichert wird?
Stimmt es auch das die Sperrzeit vom Arbeitslosengeld bei Selbstkündigung 3 Monate beträgt?
Danke für Ihre Antwort

Chummer
20.11.2009, 14:45
Man ist kraft Gesetz einen Monat nachversichert.

Die Sperrzeit bei Eigenkündigung beträgt gemäß § 144 Abs. 1 S.2 Nr.1 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__144.html) i.V.m. § 144 Abs. 3 SGB III 12Wochen. (Sofern keine Verkürzungstatbestände vorliegen nach Abs.3) Die Anspruchsdauer auf Alg mindert sich dann um 84 TAge (12Wochen) bzw. min. jedoch 1/4 der Anspruchsdauer. (also bekommt man eigentlich 360TAge Alg, mindert sich der Anspruch um 1/4 also um 90Tage nicht nur um 84TAge). Die Zahlungen von Alg werden aber nach 84Tagen aufgenommen, nur die Dauer des Bezuges verkürzt sich dann also etwas mehr. (siehe hierzu § 128 Abs. 1 Nr.4 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__128.html) )

Sonne 33
20.11.2009, 15:14
Vielen Dank sie haben mir sehr geholfen!:sensationell:

anja_w
20.11.2009, 19:52
Hallo,

wäre es vielleicht nicht sinnvoller sich kündigen zu lassen? Ich habe auch gewisse Vorstellungen wie das gehen könnte, die kann ich hier aber nicht öffentlich einstellen, bei einer PN sieht das schon ganz anders aus.
Viele Grüße
Anja