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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kündigung OK?


Deathdriver
26.11.2009, 21:59
hatte gestern meine Kündigung im Briefkasten.

die ist auf den 19.11. datiert, und ist fristlos zum 20.11.

nun wollt ich mal fragen, ob das so OK ist, weil es mir spanisch vorkommt

im AV steht folgendes:
§ 2 Probezeit



Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. die ersten drei Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Bei Verstößen auch vom Arbeitgeber Fristlos Gekündigt werden.

oder


Dieser Vertrag wird auf die Dauer von sechsMonaten (oder: drei Monaten) vom 10.08.2009 bis zum 10.11.2009 zur Probe abgeschlossen. Nach Ablauf dieser Befriestung endet das Arbeitsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn nicht bis zu diesem Zeitpunkt eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses vereinbart wird. Innerhalb der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden, unbeschadet des Rechts zur fristlosen Kündigung (befristetes Arbeitsverhältnis)

in der Kündigung das:

Sehr geehrte Damen und Herren


Hiermit kündigen wir das mit Ihnen am 01.09.2009 begründete Arbeitsverhältnis innerhalb der Probezeit Fristlos.

20. November 2009

Aus Betriebswirtschaftlichen Gründen.

Mit freundlichen Grüßen

...

Im AV, steht ja, das nur bei Verstößen fristlos gekündigt werden darf

und mein Vater meinte, das zur Zeit garnicht aus wirtschaftlichen Gründen gekündigt werden darf, wegen dem Kurzarbeiter Geld.

Fragen über Fragen, wer kann mir da helfen???

gut ich war seit 27.10 nicht mehr arbeiten, weil mir das Geld fehlte, weil der Lohn nicht kamm, aber das ist ja nach der Kündigung zu gehen nicht der Grund.


PS: ich war heute auf der ARGE und der Agentur, falls mich wer darauf hinweisen will, werd leider nicht zum 1. mal arbeitslos:cry:

war nun mit 24, schon in 4 Firmen, 2 darunter wo´s kein Lohn gab, und nie länger als 6 Monate, ich könnt :kotz:

Ophelia
27.11.2009, 01:10
Da fehlen noch folgende Infos:

Befandest Du Dich noch in der Probezeit?
War Dein Fernbleiben durch ein ärztliche Attest über den gesamten Zeitraum abgesichert?
Bekamst Du irgendwann mal eine Abmahnung?

Ich bin es nicht
27.11.2009, 02:39
hallo deathdriver ..

grundsätzlich ist die Kündigung so nicht richtig ..

es hätte lauten müssen ..... hiermit kündigen wir Ihnen fristgerecht zum ( 14 Tage hochrechnen ) ..

aber bei dem was da bis heute schon alles gelaufen bzw. nicht gelaufen ist ( keine Lohnzahlungen ) würde ich die Kündigung erst einmal so hinnehmen ..

das gibt erst einmal weniger Probleme beim ALG II Antrag ..

du hast doch die Lohnzahlungsklage beim Arbeitsgericht eingereicht ..... oder ?

dann hattest du zu dem weiteren Monat angefragt bzg. des ausstehenden Lohns .. da hatte der SEEBARSCH dir geantwortet , wie das Arbeitsgericht das handhabt ..

reiche die Kündigung zu der Klage nach ..

das Arbeitsgericht wird die dann automatisch umwandeln bzw. dem " Arbeitgeber " die Umwandlung in eine fristgerechte Kündigung mit Deckung des Lohnanspruchs auferlegen ..

sollte ( was ich dir absolut wünsche ) die Arge jedoch nun bis zur Klärung in Vorkasse gehen ( quasi ALG II als Vorschuss / Darlehn auszahlen ) , so achte unbedingt darauf , das dieses wohl wieder zurück gezahlt werden muss , wenn der Arbeitgeber den Lohnrückstand ausgeglichen hat ) ..

also nicht alles verprassen , sonst hast du das nächste Problem ..

hast du auf deine Klagestellung beim Arbeitsgericht schon ein Schreiben zu dem Klageeingang und deren Bearbeitung bekommen ?

und nochmals lieber deathdriver ....

bitte poste in deinem Anfangsthread weiter ..

es gibt wirklich sonst ein zu großes durcheinander und keiner erkennt mehr die Zusammenhänge ..

@ Mod. Dirkie .. könntest du etwaig die 3 Threads von deathdriver zusammen schieben und alles in seinem ersten Thread ablegen ? .. Thanks :engel:

Deathdriver
27.11.2009, 10:01
bin mit der ARGE so verblieben, das Sie mir den Lohn in dem Monat anrechnen, wo ich Ihne bekomme, so das ich Quasi nix zurückzahlen muss

Klage ist eingereicht, Gühteverhandlung ist am 14.12.

kann ich gleich die berechnung vom Novemberlohn mit abgeben, weil den wird er ja auch nicht zahlen können, hatte wieder so ein lustiges Schreiben,

will das dann am Montag zum Arbeitsgericht schicken


Denke mal er kündigt mich fristlos, weil ich sonst am Tag der Kündigung (letzter Arbeitstag) nicht mehr in der Probezeit bin, da die ja am 30.11 ausläuft

Ich bin es nicht
27.11.2009, 10:35
guten Tag Deathdriver ..

kann ich gleich die berechnung vom Novemberlohn mit abgeben,

kannst du schon , aber ich persönlich würde es nicht tun ..

es sind noch ca. 17 Tage bis zur Güteverhandlung ..

es könnte sein , das die Akten zur Verhandlung schon vom Gericht vorbereitet sind und fertig für den 14.12. liegen ..

wenn da nun noch dies und das zugefügt wird , so könnte es etwas nervig werden ..

ich persönlich würde bei Gericht fragen wie es denn nun mit dem Lohn Nov. gehandhabt wird ?

kann auch sein , das sich dieses von selber regelt , wenn der Richter die fristlose Kündigungsform nicht akzeptiert und den Beklagten dazu verurteilt Gehalt bis über 14 Tage des Kündigungszeitpunkts zu zahlen .. ( wäre dann noch Nov. bis einschließlich 04. Dez. offen ) ..

aber da muss man mal abwarten ..

und bedenke bitte ... so ganz o.k. war auch der Ablauf von deiner Seite nicht .. von dem Rückbehaltungsrecht deiner Arbeitsleistung hättest du erst nach 2 Monaten fehlendem Gehalt Gebrauch machen können ..

am besten bei Gericht etwas mehr in der unteren Liga spielen und manchmal ist mit wenigen Worten mehr gesagt , als mit zutexten von lauter - aber , ja warum , wieso -

ich denke du bekommst das schon in deinem Interesse gewuppt bekommst und drücke dir kräftig die Daumen ..

..... und hooooffe das auch du mal an nen anständigen , seriösen , zahlenden Arbeitgeber geraten wirst ..

Deathdriver
27.11.2009, 11:37
aber das für den OktoberLohn, kann ich abgeben, oder, weil, der war ja schon fällig, und ist angemahnt bis morgen (Samstag)???

Wenn gefragt wird, warum ich so gehandelt habe, sag ich einfach wies ist, und dann soll der Richter entscheiden, weil ich könnte nicht anders handeln, und ich mach auch Zugeständnisse,

wie zum Beispiel 1 Tag wo ich einen Termin hatte, rechne ich nicht mit an, eigendlich klar, und die Tage wo ich daheim geblieben bin, wo ich noch niemand hatte von dem aus ich dem Chef bescheid geben konnte rechne ich auch nicht mit an,

noch mehr kann ich ja nun leider echt nicht zurück stecken

doch ich hatte ja keine Wahl mehr, als daheim zu bleiben, selbst das AMt kommt nicht klar, das Geld flisst ja jetzt noch nicht, werd wohl heilligabend vor ner Wassersuppe darüber nachdenken was ich sylvester ess, Wassersuppe oder Wasser und Brot :sad:

Ich bin es nicht
27.11.2009, 11:56
nochmals Hallo Deathdriver ..

aber das für den OktoberLohn, kann ich abgeben, oder, weil, der war ja schon fällig, und ist angemahnt bis morgen (Samstag)???

dann gibt bitte ALLES Montag zusammen ab ..

1. Kündigung
2. Lohnforderung Oktober

dann legst du einen Zettel dazu , worauf du schreibst das der Lohnanspruch füt November derzeit noch nicht beziffert werden kann und diesbezüglich Klärung in der Verhandlung abgewartet werden muss ..

somit hat dann der Richter direkt einen Hinweis ..

mach der Arge Druck wegen der Dringlichkeit ..

dann sollen die dir eben Vorschuss / Darlehn gewähren ..

irgendwas muss da gehen , da du schon seit September KEIN Geld mehr hast ..

geb danach Bescheid wie die Arge mit dir verbleibt ..

sonst muss man mal rasch überlegen ob es da gesetzlich eine Möglichkeit gibt das du Darlehn bekommst ..

Deathdriver
27.11.2009, 13:00
hab letzte Woche Donnerstag alles bei der ARGE abgegeben, sprich die Klage unterlagen mit Aktenzeichen, die am Empfangsbereich, hat es dann gleich persönlich wärend meiner anwesenheit in der Leistung abgegeben

hoffe also, das da spätestens nähste woche Geld flist,

hab halt nur bedenken, wies dann weiter geht, Sprich alg II für November, Dezember,...

weil ich meine Unterlagen beim Chef angfordert habe, weil mir das Geld fehlt zum hinfahren

und auch gleich die Schreiben wegen ALGI und II zum ausfüllen, hab ihn darauf hingewiessen, dass es dringlich ist

weil wie man weis, ohne ALGI Bescheid, keine ALGII berechnung

und ich musste letztes mal 6 Wochen auf einen Termin zur abgabe ALGI unterlagen warten, doch ALGII hatte mir in der Zeit auch nix berechnet


finde das e überflüssig, weil die am Empfang kaönnte mir schon sagen, dass ich keinen ALGI anspruch habe, wie auch nach nicht mal 3 Monaten Arbeitsverhältnis, Restanspruch hab ich ja auch nicht mehr

werd Montag alles an Arbeitsgericht schicken, halt den Schriftverkehr ergänzend zu dem was die schon haben, die Berechnung Oktoberlohn, die Kündigung und den Hinweis, wegen dem Novemberlohn

Danke an alle, halte euch auf dem laufenden