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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Alg II, wohnhaft bei Eltern....Auszug...Hilfe...


Bastian84
18.08.2005, 17:48
Hallo,


ich bin 21 Jahre alt und wohnhaft bei meinen Eltern, keine Ausbildung (erste Ausbildung nach 2 Monaten abgebrochen,Zivildienst abgeleistet zuletzt Beufsvorbereitende Maßnahme. Bis zum 15.8.05 bezog ich Alg I, am18.8.05 wollte ich Alg II beantragen. Beim Arbeitsamt sagte man mir nun meine Eltern sind mir Unterhaltspflichtig und aufgrund dessen habe ich keinen Anspruch auf AlgII. Mein Ziel ist es in naher Zukunft zuhause auszuziehen, aber ohne Job und Stütze der Eltern oder Arbeitsamt bleibt mir dies verwehrt, was kann ich nun machen um diesen Wunsch zu verwirklichen, der tägliche Streit geht einem sehr auf den Geist:

1. Stimmt dies auch bei abgebrochener Erstausbildung?
2. Meine Eltern sind in keinster Weise bereit mich Finanziell zu unterstützen, aber vom Brot und Bett alleine Lebt man nicht, was für Möglichkeiten bestehen?

Freundliche Grüße

Bastian

StephanK
18.08.2005, 22:21
:welcome: Bastian84
Ich hoffe, Du hast hier schon mal bei Info-ALG II den Abschnitt Eltern - wieso sollen die für mich zahlen, wo ich doch schon erwachsen bin?" (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#25) gelesen. Falls nicht, wäre das die erste Empfehlung und auch der Informationsstand, den ich Deinerseits voraussetze.
Ich weiss jetzt nicht, ob diese Aussage, dass Du keinen Anspruch auf ALG II habest, von der Arbeitsagentur kam (die wäre dafür gar nicht zuständig) oder von der ARGE (Arbeitsgemeinschaft). Hoffentlich warst Du bei der letzteren, denn die ist für ALG II zuständig.

Anscheinend hat man versucht, Dich "durch die kalte Küche" abzuwimmeln, aber ganz so einfach geht's denn doch nicht. Bei Info-ALG II konntest Du lesen, dass bei Dir, der Du im elterlichen Haushalt wohnst, § 9 Abs. 5 SGB II einschlägig ist. Es wird also von Gesetzes wegen unterstellt, dass Du von den Eltern so viel erhältst, wie von ihnen nach ihren finanziellen Verhältnissen erwartet werden kann.
Die ARGE muss also erst einmal diese finanziellen Verhältnisse ermitteln, wobei Deine Eltern auch verpflichtet sind, die Angaben dazu zu liefern.
Du kannst auch versuchen, diese gesetzliche Vermutung zu entkräften, indem Du Dir von Deinen Eltern schriftlich bestätigen lässt, dass sie außer freier Kost und Logis keinen weiteren Unterhalt, insbesondere keine Barzahlungen leisten.

Auf die (etwas kompliziertere) Frage, ob Deine Eltern Dir gegenüber unterhaltspflichtig sind, kommt es dabei noch gar nicht an - das spielt sozusagen erst in der nächsten Stufe eine Rolle.

Lass Dich also nicht davon abbringen, Deinen ALG II-Antrag zu stellen - aber konfliktreich wird's wohl leider werden...