Banane
29.11.2009, 13:56
Hallo!
Ich habe ein paar Fragen zur Kündigung bedingt durch Krankheit und dem Krankengeldbezug.
(1) Kündigung vor einer Operation:
- Angenommen, im entsprechenden Unternehmen gab es bereits Fälle,
in welchen Arbeitskollegen umgehend gekündigt wurde, als diese dem
Arbeitgeber von einer bevorstehenden Operation / mehrwöchigen
Krankheitsphase berichtet haben, was eigentlich zum Anstand gehören
sollte. Der Arbeitgeber wird auch in einem ähnlichen Fall handeln wie er
bereits in der Vergangenheit handelte. Aus diesem Grunde wäre es eine
gute Entscheidung, die Operation sehr kurzfristig anzusprechen. In
meinen Augen zumindest, und in diesem Fall.
> Ist diese Kurzfristigkeit rechtlich vertretbar? Der OP-Termin besteht
schon seit 4 Wochen+.
(2) Bezug von Krankengeld:
- Wie verhält sich der Bezug von Krankengeld in Hinsicht auf eine
Kündigung, wenn...
... a) die Kündigung "nach" der Krankschreibung erfolgt?
... b) die Kündigung "vor" der Krankschreibung erfolgt, das
Arbeitsverhältnis jedoch zum Zeitpunkt der Krankschreibung noch
besteht? (Bsp.: Kündigungsfrist 4 Wochen, Kündigung geht beim
Arbeitnehmer am 15.01. ein, am 01.02. ist die Operation, am 15.02.
endet das Arbeitsverhältnis)
Vielen Dank im Voraus für konstruktive Antworten.
Banane
Ich habe ein paar Fragen zur Kündigung bedingt durch Krankheit und dem Krankengeldbezug.
(1) Kündigung vor einer Operation:
- Angenommen, im entsprechenden Unternehmen gab es bereits Fälle,
in welchen Arbeitskollegen umgehend gekündigt wurde, als diese dem
Arbeitgeber von einer bevorstehenden Operation / mehrwöchigen
Krankheitsphase berichtet haben, was eigentlich zum Anstand gehören
sollte. Der Arbeitgeber wird auch in einem ähnlichen Fall handeln wie er
bereits in der Vergangenheit handelte. Aus diesem Grunde wäre es eine
gute Entscheidung, die Operation sehr kurzfristig anzusprechen. In
meinen Augen zumindest, und in diesem Fall.
> Ist diese Kurzfristigkeit rechtlich vertretbar? Der OP-Termin besteht
schon seit 4 Wochen+.
(2) Bezug von Krankengeld:
- Wie verhält sich der Bezug von Krankengeld in Hinsicht auf eine
Kündigung, wenn...
... a) die Kündigung "nach" der Krankschreibung erfolgt?
... b) die Kündigung "vor" der Krankschreibung erfolgt, das
Arbeitsverhältnis jedoch zum Zeitpunkt der Krankschreibung noch
besteht? (Bsp.: Kündigungsfrist 4 Wochen, Kündigung geht beim
Arbeitnehmer am 15.01. ein, am 01.02. ist die Operation, am 15.02.
endet das Arbeitsverhältnis)
Vielen Dank im Voraus für konstruktive Antworten.
Banane