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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fristlose Kündigung AG, Sperrzeit und Co


Jehova
30.11.2009, 23:13
Hallo liebes Forum,

bin neu hier und würde mich über eure Hilfe / Ratschläge freuen! Das Problem:


Mein ehem. AG hat mich Anfang Okt. fristlos aufgrund angebl. Diebstahlvorwürfe gekündigt. AG ist berühmt & berüchtigt im Umgang mit AN bzw. Verfahren bei Entlassung/Kündigung.
Die Vorwürfe sind völlig haltlos und ohne Substanz - Beweise gibt es nicht und kann es nicht geben. Die Anhörung zur Kündigung muss man als reine Brüllerrei + Provokation des AG bezeichnen.
Zum Zeitpunkt der Kündigung hatte ich noch 14 Tage Urlaubsanspruch. Der AG hat bis heute das Oktober-Gehalt nicht gezahlt und wird dies freiwillig auch nicht tun. Begründung: Fehlanzeige ... (pure Frackigkeit)!
Kündigungsschutzklage wurde sofort eingeleitet, inzwischen fand Gütetermin vor dem Arbeitsgericht statt.
Der Richter befand das Verhalten des AG als völlig unverständlich und die Begründung / angebl. Beweise als "nicht plausibel und aussagefähig". Als Vorschlag zur "gütlichen Einigung" folgte er ausnahmslos unseren Anträgen laut Klageschrift, nämlich Kündigung zurückziehen und Weiterbeschäftigung bzw. -bezahlung bis Ablauf des Vertrages am 31.12.09. Er legte dem AG mehrfach nahe, diesem Vorschlag zu folgen da seine Aussicht auf Erfolg in einer Hauptverhandlung = Null sind aufgrund Akten- und Beweislage.
However, AG super ange....t weigerte sich komplett und maulte sogar vor Gericht ohne jeden Respekt in der Gegend rum. Ende vom Lied = Termin zur Hauptverhandlung (irgendeine "Kammer") Ende Feb. 2010.
Jetzt mein Problem:


Bis dahin gibt´s massive, finanzielle Probleme und irgendwie komm ich mit den hiesigen Ämtern nicht weiter!
Ehem. AG verweigert bis heute selbst die Oktober Zahlung.
ALG1 würde so-oder-so erst ab Eintritt der Arbeitslosigkeit greifen = Tag der Kündigung + Resturlaub 14 Tage = Ende Oktober! Kein Mensch sagt was zur Zeit die eigentlich der AG zahlen müsste.
Die Profis hier werden es ahnen: Für ALG1 droht Sperrzeit wegen der fristlosen Kündigung 3 Monate. Was kann ich dagegen tun? Eine ausführliche Erklärung habe ich bereits mit dem Antrag abgegeben ... Das kann doch nicht im Sinne des Erfinders sein, oder? Schließlich ist die Kündigung absolut ungerechtfertigt und wird spätestens zur Hauptverhandlung per Gericht abgeschmettert?!
Zwischenzeitlich habe ich ALG2 beantragt, da mir langsam aber sicher die finanziellen Möglichkeiten wegbrechen. Sämtl. lfd. Kosten bestehen natürlich weiterhin und ich habe keinen cent zur Verfügung. Miete droht nach dem Wochenende in den 2monatigen Rückstand zu laufen, Tel. / Strom ebenfalls. Essen? Bewerbungskosten? Wäsche waschen? Mobilität? Usw. -> alles Dinge die irgendwie finanziert werden müssen. Interessiert KEINEN!!! ArGE überzog mich mit Formularwelten und langen Wartezeiten statt sofortiger / unbürokratischer Hilfe ... die Luft bei mir ist MEHR ALS DÜNN! Mehr noch -> "Vermieterbescheinigung" fehlte bei Abgabe des ANtrags (Mietvertrag war aber da was "reichen würde" lt. Aussage des Sachbearbeiters beim 1. Melden) und der freundlichen Dame von der Antragsannahme fiel noch eine weitere Anlage zum Antrag ein, die ERST AUSGEFÜLLT WERDEN MUSS VORHER KANN ICH DEN ANTRAG NICHT ANNEHMEN / BEARBEITEN - soll heissen ... ist mir eigentlich total egal, in welcher Situation Sie sich befinden und wovon Sie heute/morgen leben sollen oder wo Sie wohnen wenn der Vermieter (Erzkonservativ!) nach 2 Mieten Rückstand anfängt faxen zu machen, HAUPTSACHE ICH KANN MIR WEITER HIER IN RUHE DIE NÄGEL FEILEN.
-> Kann aufgrund der Sachlage von der Agentur denn überhaupt eine Sperrzeit verhängt werden? Wie ist hier die Rechtslage bzw. worauf basiert die Begründung / Entscheidung im Falle einer Sperrzeit? Gibt es Gesetze / Urteile hierzu?

-> Darf die ArGE die Annahme und damit die Bearbeitung meines ALG2 Antrags ablehnen, insbes. in Anbetracht der akuten Notlage, weil "die Vermieterbescheinigung nicht vorlag" obwohl im Gespräch davor versichert wurde, dass zunächst auch ein Mietvertrag ausreicht, der beigefügt war? Gilt hier denn nicht zunächst einmal möglichst rasch entsprechende Hilfe zu leisten anstatt Verzögerungen zu verursachen? Kann die ArGE "gezwungen" werden, den Antrag anzunehmen und die ggf. fehlende Mieterbescheinigung wird nachgereicht? Wie ist die Rechtsprechung / welche Gesetze sind die Basis?


... das war´s in Kürze und das ist Status quo. Ist das normal? Kann ich mich irgendwie wehren? Was mache ich gegen die Sperrzeit? Gibt es denn wirklich keine KURZFRISTIGEN Hilfen für solche Situationen? Kann ArGE Annahme einfach so bzw. mit o. g. Begründung verweigern und eigentlich verzögern?

Würde mich echt freuen wenn es konkrete Tipps von euch geben würde. Bin mit meinem Latein am Ende ...

Thx

P.S. Sorry für die eine oder andere Spitzfindigkeit - reiner Galgenhumor. Ich möchte nichts und niemanden persönlichen beleidigen oder Rechte verletzen ...

Pharao
30.11.2009, 23:42
Hi,

mir wurde es ein bischen zu viel zum lesen, aber ich denke das wichtigest habe ich mit bekommen :)

Hier mal der Text zu einer Sperrzeit:

Eine Sperrzeit tritt ein, wenn Sie ohne wichtigen Grund Ihr Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben und dadurch die Arbeitslosigkeit zumindest grob fahrlässig herbeigeführt haben.

Ich bin mir jetzt nicht 100% sicher, aber du hast ja zu dem Vorfall Stellung genommen und die vom Amt werden doch sicherlich erkennen das bis jetzt noch nicht eindeutig Bewiesen werden kann ob es dein Verschulden war oder nicht (Kündigungsschutzklage). Denn sollte die fristlos Kündigung haltlos sein und so sieht es ja bis jetzt aus, dann würdest du ja keine Sperre bekommen !

In meinen Augen kann man nicht für was bestraft werden, was noch nicht bewiesen ist. Sollte ich hier total falsch liegen, bitte verbessert mich !

Ophelia
01.12.2009, 00:43
Okay, mir schwirrt auch der Kopf, aber:

Da Du durch die Kündigungsschutzklage alles unternommen hast, um drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, dürfte eigentlich keine Sperre begründet sein. Aber Du hast ja einen Anwalt, der kann dies bestimmt rechtssicherer beantworten.

Lopo01
01.12.2009, 11:54
Kann aufgrund der Sachlage von der Agentur denn überhaupt eine Sperrzeit verhängt werden?

Hi,

die AA hat im Moment nur deine Aussage zum vorliegenden Sachverhalt.

Bevor sie über die Sperrzeit entscheiden kann, wird sie zuerst mal den AG anhören müssen.

Du wirst einen Zwischenbescheid bekommen mit dem Hinweis, dass der AG angeschrieben wurde und die Antwort abzuwarten bleibt.

ela1953
01.12.2009, 13:18
Hi,

die AA hat im Moment nur deine Aussage zum vorliegenden Sachverhalt.

Bevor sie über die Sperrzeit entscheiden kann, wird sie zuerst mal den AG anhören müssen.

Du wirst einen Zwischenbescheid bekommen mit dem Hinweis, dass der AG angeschrieben wurde und die Antwort abzuwarten bleibt.


aber bis der AG geantwortet hat, falls er das überhaupt macht, gehen noch viele geldlose Tage vorbei.

Müsste dann nicht sofort ALG II gezahlt werden? Er ist ja JETZT in einer Notlage

Jehova
01.12.2009, 16:08
Hallo,

ich habe heute einen Zwischenbescheid erhalten, "die Prüfung der Sperrzeit dauert noch an". Genau da liegt mein Problem: ZEIT/KEIN GELD.

Wie lange kann das AA mit der Entscheidung warten? Ich habe mehr als akute Probleme (Mietrückstand, kein Geld für IRGENDWAS, etc) und wie geschildert komme ich selbst bei der ArGE nicht weiter. Ich habe wirklich keine andere Möglichkeit mehr als morgen ... sorry Donnerstag (Mittwochs geschlossen!) zur ArGE zu latschen und dort so mächtig Dampf zu machen, so dass ich NICHT ohne Geld die Büros verlassen werde. Die werden mich abführen lassen müssen - es geht einfach nicht mehr!

Das ist doch ein Hammer, in welcher Situation man sich befindet, ohne selbst dafür verantwortlich zu sein! Bis vor 2 Monaten habe ich "ganz normal" im Büro gearbeitet, hatte mein Einkommen und alles war gut. Wegen dieser mega-miesen Aktion des AG stehe ich jetzt VÖLLIG MITTELLOS da und habe noch nicht einmal Geld, um Nahrungsmittel einzukaufen geschweige denn den Drucker mit neuen Tintenpatronen für Bewerbungen zu füllen!!! Running crazy :wut:

Pharao
01.12.2009, 16:34
Ich habe mehr als akute Probleme (Mietrückstand, kein Geld für IRGENDWAS, etc) ....
Bis vor 2 Monaten habe ich "ganz normal" im Büro gearbeitet, hatte mein Einkommen und alles war gut. ....
Hi,

naja, so schnell wirst du deine Wohnung wohl nicht los werden, aber spreche trotzdem mit dem Vermieter das es zu Schwierigkeiten gekommen ist. Sicherlich wird man da eine Lösung finden.

Ansonsten, naja, also normalerweise hat man doch ein bischenw was erspartes oder net ? Gerade wenn alles davor super gelaufen ist. Vielleicht mal Freunde fragen ob die einen aushelfen können.

Zum Amt gehen ist sicherlich auch nicht verkehrt und mal persönlich dein Problem vortragen. Aber denk dran auch wenn`s schwer fallen sollte, mit nett, freundlich & sachlich erreicht mal evtl mehr .......

Pharao
01.12.2009, 16:37
Nachtrag:

Bei einer Sperre kann man doch ALG 2 beantragen. Da du nun ja erstmal kein ALG1 bekommst wegen Überprüfung, ect. würde ich mal nachfragen ob du evtl dann sofort einen ALG2 Antrag ausfüllen kannst, da bis zu Klärung ja noch ein bischen Zeit vergeht.

Jehova
01.12.2009, 17:34
Hi Pharao,

... ich gebe zu, mein "Intro" war ein bißchen lang um´s komplett zu lesen :) aber ...

-> Bei der ArGE war ich doch schon und habe vergeblich versucht, ALG2 zu beantragen. Die dortigen Hindernisse habe ich zumindest ansatzweise im 1. Beitrag geschildert!
-> Genau da liegt ja mein Problem Part 2: Ich bekomme eben KEINE schnelle Hilfe bzw. kompetente Auskunft sondern ausschließlich wie geschildert Verzögerungen, Verweigerung der Antragsannahme, Verschlimmerung des Problems!
-> Glaube mir, zu diesen Termin WAR ich nett, freundlich usw. bin nicht der Typ, der gleich auf die Harte Tour macht. DAMIT IST JETZT ESSIG! Ich war zu freundlich und nett! Meiner Meinung nach ist es hinsichtlich Umgang mit der ArGE die ABSOLUT FALSCHE Taktik, nett und sachlich zu bleiben. Ganz ehrlich . ich hatte das Gefühl bzw. habe es jetzt, die freuen sich über so "einfach abzuwimmelnde", freundliche sachliche Menschen. Ist erstmal weniger Arbeit und ich kann sie relativ easy auf die lange Bank schieben.
-> Meine finanzielle Situation ist aufgrund einer ehemaligen Selbständigkeit aus der ich noch mächtig Steuerschulden abtrage, ziemlich dünn = ich habe wirklich NICHTS auf der hohen Kante. Die Situation war kurz davor, wieder zu entspannen, alle Schulden fast getilgt usw. - es ging bergauf ... bis zum Tag X.
-> Freunde und Bekannte haben schon geholfen so gut sie können. Ich kann unmöglich weiter private Schulden machen / um weitere Hilfen fragen. Die Quelle ist ausgeschöpft, mehr kann ich persönlich nicht verantworten.

:engel: Trotzdem VIELEN DANK für Deinen Input usw. !

Seebarsch
01.12.2009, 18:29
Hallo zusammen,
die Agentur hat, unabhängig von der Entscheidung des Arbeitgerichtes, eine eigenständige Entscheidung über den Eintritt einer Sperrzeit zu treffen!
Da das bereits zwei Monate her ist, muss sie die Sache beschleunigen, damit die Entscheidung getroffen werden kann!
Da hilft nur persönliches Vorsprechen in der Agentur, ansonsten Einschaltung des Anwaltes!
:confused:

ratsuchende
05.12.2009, 06:56
Hallo!
Der Gütetermin vor dem Arbeitsgericht wurde doch dokumentiert und Du müßtest auch ein Schreiben vom Anwalt haben.

Wieso zahlt die Agentur denn nicht vorläufig ALG1, mit Rückgriff/Abtretung der noch ausständigen Lohnzahlungen, falls die fristlose Kündigung vor dem Gericht doch nicht abgebogen werden kann?