Darja
18.08.2005, 19:44
Das Posting könnte jetzt etwas länger werden, aber ich hoffe jemand kann mir helfen.
Ich war bis März 2002 volltags beschäftigt, bin dann schwanger geworden und habe ab Oktober 2002 auf 400€ Basis in meinem Job gearbeitet, das bis einschließlich September 2004. Im März 2003 habe ich mein Kind bekommen und Elternzeit bis einschließlich September 2004 genommen. Ende Oktober hat mich mein Chef wieder volltags eingestellt und als ich im März 2005 schwer erkrankt bin, hat er mich gekündigt :? zu Ende April 2005. Ich hatte damals gleich ganz pflichtbewußt mich bei der AfA gemeldet und auch innerhalb einer Woche meinen Arbeitslosengeldbescheid bekommen, erst da hat mich mein Hausarzt und die Krankenkasse daraufhingewiesen, dass ich das gar nicht hätte machen müssen, da ich noch krankgeschrieben bin und ab April (6 Wochen waren um) sowieso Krankengeld bekommen würde. Dies habe ich der AfA natürlich auch gleich mitgeteilt und der Bescheid wurde aufgehoben. Nun bin ich endlich gesundet und wieder gesundgeschrieben. Ich werde in den nächsten Tagen also erneut meinen Antrag auf ALG I abgeben.
Nun zu meinem Problem: Ich habe mir heute dieses Heft von der AfA durchgelesen (1 Merkblatt für Arbeitslose). Und da steht, dass man in den letzten 3 Jahren mind. 12 Monate in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden haben muss. Das habe ich doch aber nicht, oder? Ich bin ja erst seit Ende Oktober 2004 wieder sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen, vorher war es ja nur 400€ Basis. Das die Krankengeldzahlung jetzt mit reinzählt habe ich schon gelesen, aber ich komme ja immer noch nicht auf 12 Monate. Zählt die Elternzeit von März 2003-September 2004 etwa? Oder war der Bescheid im März falsch.
Danke für Eure Antworten im Voraus.
Mache mir ganz schön Sorgen, da ja event. ohne KV sonst dastehen würde.
Danke Darja
Ich war bis März 2002 volltags beschäftigt, bin dann schwanger geworden und habe ab Oktober 2002 auf 400€ Basis in meinem Job gearbeitet, das bis einschließlich September 2004. Im März 2003 habe ich mein Kind bekommen und Elternzeit bis einschließlich September 2004 genommen. Ende Oktober hat mich mein Chef wieder volltags eingestellt und als ich im März 2005 schwer erkrankt bin, hat er mich gekündigt :? zu Ende April 2005. Ich hatte damals gleich ganz pflichtbewußt mich bei der AfA gemeldet und auch innerhalb einer Woche meinen Arbeitslosengeldbescheid bekommen, erst da hat mich mein Hausarzt und die Krankenkasse daraufhingewiesen, dass ich das gar nicht hätte machen müssen, da ich noch krankgeschrieben bin und ab April (6 Wochen waren um) sowieso Krankengeld bekommen würde. Dies habe ich der AfA natürlich auch gleich mitgeteilt und der Bescheid wurde aufgehoben. Nun bin ich endlich gesundet und wieder gesundgeschrieben. Ich werde in den nächsten Tagen also erneut meinen Antrag auf ALG I abgeben.
Nun zu meinem Problem: Ich habe mir heute dieses Heft von der AfA durchgelesen (1 Merkblatt für Arbeitslose). Und da steht, dass man in den letzten 3 Jahren mind. 12 Monate in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden haben muss. Das habe ich doch aber nicht, oder? Ich bin ja erst seit Ende Oktober 2004 wieder sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen, vorher war es ja nur 400€ Basis. Das die Krankengeldzahlung jetzt mit reinzählt habe ich schon gelesen, aber ich komme ja immer noch nicht auf 12 Monate. Zählt die Elternzeit von März 2003-September 2004 etwa? Oder war der Bescheid im März falsch.
Danke für Eure Antworten im Voraus.
Mache mir ganz schön Sorgen, da ja event. ohne KV sonst dastehen würde.
Danke Darja