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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : AGL I - könnt ihr mir etwas helfen?


Darja
18.08.2005, 19:44
Das Posting könnte jetzt etwas länger werden, aber ich hoffe jemand kann mir helfen.

Ich war bis März 2002 volltags beschäftigt, bin dann schwanger geworden und habe ab Oktober 2002 auf 400€ Basis in meinem Job gearbeitet, das bis einschließlich September 2004. Im März 2003 habe ich mein Kind bekommen und Elternzeit bis einschließlich September 2004 genommen. Ende Oktober hat mich mein Chef wieder volltags eingestellt und als ich im März 2005 schwer erkrankt bin, hat er mich gekündigt :? zu Ende April 2005. Ich hatte damals gleich ganz pflichtbewußt mich bei der AfA gemeldet und auch innerhalb einer Woche meinen Arbeitslosengeldbescheid bekommen, erst da hat mich mein Hausarzt und die Krankenkasse daraufhingewiesen, dass ich das gar nicht hätte machen müssen, da ich noch krankgeschrieben bin und ab April (6 Wochen waren um) sowieso Krankengeld bekommen würde. Dies habe ich der AfA natürlich auch gleich mitgeteilt und der Bescheid wurde aufgehoben. Nun bin ich endlich gesundet und wieder gesundgeschrieben. Ich werde in den nächsten Tagen also erneut meinen Antrag auf ALG I abgeben.

Nun zu meinem Problem: Ich habe mir heute dieses Heft von der AfA durchgelesen (1 Merkblatt für Arbeitslose). Und da steht, dass man in den letzten 3 Jahren mind. 12 Monate in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden haben muss. Das habe ich doch aber nicht, oder? Ich bin ja erst seit Ende Oktober 2004 wieder sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen, vorher war es ja nur 400€ Basis. Das die Krankengeldzahlung jetzt mit reinzählt habe ich schon gelesen, aber ich komme ja immer noch nicht auf 12 Monate. Zählt die Elternzeit von März 2003-September 2004 etwa? Oder war der Bescheid im März falsch.

Danke für Eure Antworten im Voraus.
Mache mir ganz schön Sorgen, da ja event. ohne KV sonst dastehen würde.

Danke Darja

Betroffener
19.08.2005, 01:08
:welcome: Darja,

schau doch mal auf diesen Link von der Arbeitsagentur.
Ich denke, da werden Sie geholfen:

Anwartschaftszeit (http://www.arbeitsagentur.de/content/de_DE/hauptstelle/a-07/allgemeine_info/allgemeine_information_002047.htm)

Ich meine Du brauchst da keine Angst haben, der erste Bescheid war sicher auch richtig und duch die Mutterschaft im Anschluß an die sozialversicherungsflichtige Tätigkeit und Erziehungszeit sowie die neuerliche Krankheit hast Du Deine Anwartschaften erfüllt und liegst voll in der Rahmenfrist.

Ausserdem schreibt die Arbeitsagentur:
Früherer Anspruch
Haben Sie in den letzten 7 Jahren schon einmal einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben und die Anspruchsdauer nicht voll ausgeschöpft, dann erhöht sich Ihr neuer Anspruch um diesen unverbrauchten Rest, maximal bis auf die Höchstdauer für das jeweilige Lebensalter.

Verjährung/Erlöschen des Anspruchs
Der erworbene Anspruch auf Arbeitslosengeld bleibt Ihnen nach seiner Entstehung vier Jahre lang erhalten. Das bedeutet, dass Sie innerhalb dieser Frist auf eine nicht verbrauchte Anspruchsdauer zurückgreifen können, falls Sie durch ein neues Beschäftigungsverhältnis oder durch andere Zeiten nicht erneut die Anwartschaftszeit erfüllen.

Beispiel:

Herrn S. wird ab 01.07.1998 erstmals Arbeitslosengeld für 360 Kalendertage bewilligt. Nach einem Leistungsbezug für 35 Tage nimmt er eine Beschäftigung für 6 Monate auf. Durch diese Beschäftigung erfüllt er nicht erneut die Anwartschaftszeit (dafür wären 360 Kalendertage Beschäftigung erforderlich). Herr S. meldet sich sofort nach Beschäftigungsende arbeitslos und beantragt die Wiederbewilligung von Arbeitslosengeld. Die Leistung wird ihm für die noch nicht verbrauchte Anspruchsdauer von 325 Kalendertagen in der bereits für die Zeit ab 01.07.1998 festgestellten Höhe bewilligt, da seit der Entstehung des Anspruchs am 01.07.1998 noch nicht 4 Jahre vergangen sind. Ob er während der befristeten Beschäftigung mehr oder weniger verdient hat als vorher, ist unerheblich.

Darja
19.08.2005, 11:09
dann kann ich ja jetzt wieder beruhigt schlafen :-)

So ausführlich war dieses Heftchen leider nicht.


LG Darja

rat-loser
19.08.2005, 20:16
hallo,
auch wenn es pingelig wirkt - aber aus eigener erfahrung:
hätte der bescheid nicht rückgängig gemacht, also widerrufen werden müssen, anstatt "nur" aufgehoben?

Betroffener
20.08.2005, 00:34
Ich denke, dass es in diesem Fall sogar günstiger ist, da eben der Anspruch schon früher festgestellt worden ist und damit die Fristen gesetzt sind.

rat-loser
20.08.2005, 09:03
ok, kann sein dass es ggf. günstiger ist. muss jeder für sich selbst entscheiden :engel:
rein von der sache her: korrekter wäre es doch andersrum, oder?