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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitslosengeld bei Eigenkündigung


deChris
01.12.2009, 23:34
Hallo ... habe ein großes Problem.
Ich habe vor einem Monat aufgehört zu arbeiten und habe selbst gekündigt .
Dann bin ich nach London weil ich da eine Stelle angebotenbekommen hab.
Habe nie mit gerechnet wieder zurückzukommen was ich aber dann nach 2 Wochen getan habe. Nun bin ich zurück und möchte eigentlich gern Arbeitslosengeld bekommen weil ich erst ab 1. märz wieder eine neue Stellle habe.
Was wäre wenn ich jetzt zu meinem Alten arbeitgeber gehen würde und ihn fragen würde ob er mir eine kündigung schreiben könnte kann ich dann jetzt auch zum arbeitamt gehn und bekomm ich dann bis märz arbeitslosengeld ?
Kann mir irgendjemand helfen wie ich das jetzt am besten Lösen kann.
Und noch eine frage.
Im moment bin ich auch nicht krankenversichert und sonst werden auch keine sozialabgaben bezahlt oder?

Hoffe mir kann geholfen werden.

Gruß
chris

Lopo01
02.12.2009, 00:01
Was wäre wenn ich jetzt zu meinem Alten arbeitgeber gehen würde und ihn fragen würde ob er mir eine kündigung schreiben könnte kann ich dann jetzt auch zum arbeitamt gehn und bekomm ich dann bis märz arbeitslosengeld ?
Und noch eine frage.
Im moment bin ich auch nicht krankenversichert und sonst werden auch keine sozialabgaben bezahlt oder?Glaubst du wirklich, dass dein alter AG sich des Betruges und einer Urkundenfälschung für dich schuldig macht?

Er müsste nämlich fälschlicherweise dir eine Kündigung schreiben und diese Angaben per Arbeitsbescheinigung zur Vorlage bei der Arbeitsagentur bestätigen.

Diese Bescheinigung ist eine Urkunde, zu deren Ausstellung der Arbeitgeber bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses verpflichtet ist (§ 312 SGB III).

Arbeitsbescheinigung (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/V-Alg-Arbeitsbescheinigung.pdf)

Nein, deine KV, PV und RV zahlt keiner für dich, aber wir haben seit dem 01.04.2007 die gesetzlich KV + PV -Pflichtversicherung.

Deine KV + PV laufen dir als Schulden bei deiner KK auf.

§ 5 Abs.1 Nr.13 Buchst.a SGB V)

§ 5 SGB V (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html)

Chummer
02.12.2009, 11:25
Die Sperrzeit für die Arbeitsaufgabe beginnt am Tag nach deiner Künigung bei deinem Dt. AG zu laufen. Die Sperrzeit beträgt 84Tage. Ab dem 85TAg kannst du wieder Alg beziehen. Jedoch lohnt sich auch ohne Alg Bezug die Alo Meldung bei der AA, da du ab dem zweiten Monat der Alo über die AA krankenversichert wirst und auch sonstige Leistungen beanspruchen kannst.