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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Muß ich dieses Zeugnis so annehmen ?


Volker59
02.12.2009, 17:49
Moin !
Zur Erklärung :
Ich habe 18 Monate (davon 3 Monate als Praktikant) in einer Objektservice Firma gearbeitet.
Wir waren ein kleiner 3 Mann Betrieb (Chef und 2 Angestellte) die hauptsächlich als Hausmeister tätig waren.(Im Arbeitsvertrag stand Hausmeister) Nebenbei haben wir auch Wohnungen saniert, um den Laden am laufen zu halten. (Ich hatte ganz früher mal eine Malerlehre abgeschlossen, war aber schon jahrzehntelang nicht mehr in diesen Beruf tätig)
Im laufe dieses Jahres verloren wir von den 3 Objekten, die wir betreuten 2. Mein Kollege und ich sind der Meinung, das es nicht an uns beiden lag, sondern an der Art unseres Chefs. Das bestätigten uns auch die Mieter.
Lange Rede, kurzer Sinn : Uns beiden wurde Mitte Oktober zum 30-11-2009 gekündigt.
Ich muß zugeben, das ab dem Tag die Einstellung vielleicht nicht mehr hundertprozentig war, da es mich und meinen Kollegen schon sehr belastet hat, aber wir trotzdem unsere Arbeiten weiterhin ausgeführt haben und auch bis zum letzten Tag weiter arbeiteten.
Mein Kollege, der schon über 5 Jahre dort angestellt war, bekam sein Arbeitszeugnis schon vorab und es war in Ordnung. Meines habe ich bis zum heutigen Tag noch nicht erhalten, sondern nur eine vorab Version, per eMail.
Und hier kommt jetzt das dicke Ende. Ich bekam ein ausreichendes Zeugnis, also eine 4. Hier mal der Wortlaut :

Herr
Volker xxxxx
xxxxx
xxxxx Hamburg





02.12.2009


Zeugnis


Herr Volker xxxxx, geboren am 24.12.1959, war seit dem 01.09.2008 und bis zum 31.11.2009 in unserer Firma als Hausmeister tätig.

Herr xxxxx erwarb sich zusätzliche Kenntnisse zur Durchführung der ihm zugeteilten Aufgaben.

Dazu gehörten:

- Umgang mit Mietern und Eigentümern in der Wohnanlage
- Außenpflege der Wohnanlage, wie Grünanlagenpflege und Arbeiten zur Erlangung eines guten Gesamteindruckes der Anlage
- Reparaturen im Bereich Schließanlagen und technischer Einrichtungen
- Malerarbeiten

Diese setzte er zu unserer Zufriedenheit ein.
Durch seinen guten Umgang mit Mietern und Eigentümern schaffte er ein gutes Vertrauensverhältnis.

Betriebsbedingt musstenen wir Herrn xxxxx leider zum 31.11.2009 kündigen und bedauern diese Notwendigkeit.

Wir wünschen Herrn xxxxx für seine berufliche Zukunft alles Gute.



xxxxx xxxxx
Das saß. Jetzt wußte ich auch, warum er damit bis nach dem letzten Tag gewartet hatte.
Mein Kollege, dem ich dieses schreiben zeigte, konnte es überhaupt nicht verstehen.
Ich schrieb meinen (ehemaligen) Chef eine Antwort :

Moin !

Ein "ausreichend" , also eine 4, als Arbeitszeugnis ! War ich wirklich so schlecht ?

Desweiteren sind nicht alle ausgeführten Tätigkeiten, die im Rahmen der Sanierung der Wohnungen angefallen sind, aufgelistet. (z.B. verlegen von
Laminat)

Oder aber des Ausbau der Keller. Könnte das bitte korrigiert werden.



CU

Volker
Und darauf hin antwortete er folgendermaßen :
Moin,

ausreichend = reicht aus. Besser, als wenn ich auf Einzelheiten eingehe, wie z. B. der Arbeitsplatz verlassen wurde - überlaufender Mülleimer, benutztes Geschirr, alte Schuhe zurückgelassen, Chaos im Lagerkeller ... .
Im Ernst, warst Du auf Deine Malerarbeiten stolz? Ich hatte heute deshalb wieder Ärger mit der Käuferin im 3. OG.
Die Endphase zählt natürlich auch im Zeugnis mit - und in der Zeit konntest Du Dich nicht mit Ruhm bekleckern - ganz abgesehen von Deiner doch recht gemischten Arbeitseinstellung. Für Deine Zukunft solltest Du an dieser Einstellung arbeiten. Das Überleben einer Firma hängt von der Einstellung seiner Mitarbeiter ab und damit auch die Fortdauer der Arbeitsplätze. Ein Mitarbeiter der mit kreiert kann die Firma mit expandieren und wird dann auch mehr verdienen. So werden Arbeitsplätze sicher.
Die weiteren von Dir angesprochenen Tätigkeiten nehme ich gerne mit auf.

Gruß

Jürgen
Zum einen sind für die mir von ihn vorgeworfenen Sachen, wir alle zuständig gewesen und er will jetzt mir alles ankreiden (wobei vieles überzogen ist) und zum anderen macht er mich indirekt für den Niedergang der Firma damit verantwortlich.

Ich bin jetzt stark am überlegen, ob ich mit dem Zeugnis zum Arbeitsgericht gehe, da ich auf normalen Wege nichts bei ihn erreichen werde. Ich könnte auch genug Zeugen benennen (ehemalige Handwerksfirmen, die für uns arbeiteten und Mieter der von uns betreuten Anlagen) die meine Aussagen bekräftigen könnten.
Ist das der richtige Weg ?

CU
Volker

Pharao
02.12.2009, 21:37
Hi,

in erster Linie zält die "Wohlwollenspflicht", was NICHT gleich zusetzen ist mit der "Wahrheitspflicht"! D.h wie es mal ein Gericht formuliert hat:Der Arbeitgeber muss das Zeugnis mit "verständigem Wohlwollen" ausstellen, um dem Arbeitnehmer das weitere Fortkommen auf dem Arbeitsmarkt nicht unnötig zu erschweren

Sind auffällige Zeichen, wie z.B. Anführungs-
zeichen, zulässig?
Grundsätzlich gilt, dass es rechtlich unzulässig ist, Zeugnisse mit Merkmalen zu versehen, die den Arbeitnehmer in einer aus dem Wortlaut des Zeugnisses nicht ersichtlichen Weise ("Geheimcode") zu kennzeichnen.

Was mache ich, wenn das Zeugnis
aus meiner Sicht zu schlecht ist?
Sollten Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber nicht einigen können, bleibt meist nur noch der Weg zum Arbeitsgericht. Die Prozesskosten sind relativ gering, da der Streitwert in der Regel ein Bruttomonatsgehalt beträgt. Für die genauen Kosten sollten sie sich an einen Rechtsanwalt wenden. Quelle: Internet (http://www.zeugnis-center.de/)

Volker59
03.12.2009, 13:42
Ich habe ihn noch einmal per eMail gebeten, dieses Zeugnis zu korrigieren und zu verbessern. Dieses lehnte er ab. Bleibt für mich jetzt nur noch der Weg über das Arbeitsgericht ?

Pharao
03.12.2009, 21:20
jetzt nur noch der Weg über das Arbeitsgericht ?
Bevor du den Weg gehst, würde ich erstmal zu einen Fachmann in Fragen Arbeitszeugnis vorbei schauen, den ich (laie) sehe nicht umbedingt "auffällige Merkmale (Geheimcodes)" drin. Ja, es ist nicht "toll", aber auch nicht vom AG verlangen das er einen ein 1er Zeugnis ausstellt.