Betroffener
19.08.2005, 01:36
Clement ordnet Verfolgungsbetreuung an
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2005/Verfolgunsbetreuung.html
ALG II ist jetzt seit sechs Monaten Wirklichkeit für Millionen von Menschen und bedeutet Massenverarmung und Verelendigung für die rund 6.3 Mio. (Mai 05) Betroffenen. Die Regierung scheut dabei auch nicht vor systematischem Rechtsbruch und Einschüchterung zurück.
Die derzeitige Situation ist die, daß aufgrund der systematischen rechtswidrigen Anordnungen von Minister Clement als oberster Dienstherr der SGB II - Leistungsträger, die Sozialgerichte und auch das Bundesverfassungsgericht eine faktische Fachaufsicht über Clements Ministerium übernehmen müssen. Da von "amtswegen" immer häufiger demokratische Rechte und Rechtsstaatsgebote im "Hartz IV - Land" ausgehebelt werden.
Anstatt jetzt nach den für die Regierung verheerenden Wahlergebnissen nachzujustieren wird der Regierungskurs sogar noch verschärft und Clement ordnet die Verfolgungsbetreuung der Arbeitslosen an. Parallel dazu beginnt schon wieder eine neue Faulenzerdebatte um so auch die Betroffenen selbst wieder einzuschüchtern.
Mit Datum vom 3. Juni 05 hat Clement alle ARGE Geschäftführer bundesweit angeschrieben und verschiedene Maßnahmen zur Vermeidung/Aufdeckung von Leistungsmißbrauch angeordnet:
* Prüfung der faktischen Verfügbarkeit der Leistungsempfänger (also genau ab Beginn der Urlaubszeit um so möglichst viele Sanktionen verhängen zu können)
* Intensive Betreuung um "Leistungsmissbrauch entschieden entgegentreten zu können"
(zielt auf behördliche Feststellung von eheähnlichen Gemeinschaften)
* Einrichtung von Schnellvermittlungsstellen (nicht für Arbeit, sondern von Trainingsmaßnahmen zur Abschreckung)
* Einrichtung eines Prüfungs- und Außendienstes (um so rechtswidrig Hausbesuche durchführen zu können)
* Herausgabe von Vergleichszahlen für die ARGEN (damit werden die "kostenintensiven" ARGEN unter Druck gesetzt ihre Kosten zu senken, bzw. schärfer in den kostenintensiven Bereichen vorzugehen)
* Flächendeckende Einführung des Fallmanagments (um so mit den Abschreckungs- und Sanktionierungsprozessen zu beginnen)
Tacheles dokumentiert den Brief an die ARGE - Leiter und die dazugehörigen Anordnungen von Clement an die Bundesagentur für Arbeit.
Brief von Herrn Clement vom 03.06.05 als PDF Datei downloaden. (93 KB)
Empfehlungen zur Vermeidung/Aufdeckung ungerechtfertigter Leistungszahlungen als PDF Datei downloaden. (73 KB)
Neben der Anordnung der Verfolgungsbetreuung enthält der Clement'sche Brief einen weiteren ziemlich bedeutsamen Teil. Die von Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbänden und sonstigen Organisationen angebotene Information, Aufklärung und Beratung Betroffener wird von Clement faktisch als Anleitung zum Sozialleistungsbetrug dargestellt. Mit dieser strafrechtlichen Bedrohung sollen bundesweit die Menschen und Organisationen die sich für die Rechte Betroffener einsetzen - sozusagen präventiv - eingeschüchtert werden.
Dazu ist von unserer Seite aus zu sagen, wo von einem Minister systematisch demokratische Rechte mit Füßen getreten und ignoriert werden ist von demokratischen Organisationen Aufklärung PFLICHT, Herr Minister!
Aber nicht nur Aufklärung ist Pflicht, sondern auch, das die Betroffenen sich endlich nicht mehr alles gefallen lassen und auf die Straße gehen und dort Druck machen !
Tacheles Online Redaktion
Harald Thomé
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Die Umsetzung der Verfolgungsbetreuung
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2005/jobcenter_kiel.html
Vor zwei Monaten hat Tacheles die Weisungen von Minister Clement veröffentlicht und dies als Anordnung der Verfolgungsbetreuung tituliert. Die Clement'schen Weisungen werden jetzt zum Teil bundesweit umgesetzt. Wir möchten das nun an einer uns vorliegenden Dienstanweisung "zur Aktivierungsmaßnahme für Neuantragsteller" des Jobcenter Kiel belegen.
Darin heißt es, dem Kunden sei schriftlich "das Angebot der Aktivierungsmaßnahme mit Rechtsfolgenbelehrung vor Aushändigung des Antrages" zu unterbereiten.
Im Klartext bedeutet dies, wenn akut bedürftige Menschen sozialrechtliche Ansprüche geltend machen, sollen sie sich zunächst unterwerfen oder gar den Besen in die Hand bekommen bevor sie den Rechtsanspruch auf SGB II - Leistungen realisieren können, bzw. was zu Essen bekommen.
Die angeordnete Verweigerung der Antragsherausgabe stellt aus Tacheles Sicht - Rechtsbeugung da - da jede Behörde zur Antragsentgegennahme verpflichtet ist (§ 20 Abs. 3 SGB X). Das bedeutet, wenn der Antrag an eine bestimmte Form, wie hier der 16- seitige ALG II- Antrag, ist die Behörde daran gebunden, das Antragsformular bedingungslos auszuhändigen. Durch die Clemtsch'sche Anordnung und die in Kiel belegte Praxis, verhalten sich die Behörden auch noch aus einem anderen Grund rechtswidrig. Nach § 17 Abs. 1 Nr. 3 SGB I sind die Leistungsträger verpflichtet darauf hinzuwirken, daß der Zugang zu den Sozialleistungen möglichst einfach gestaltet wird. Hier wird aber bewusst und durch Weisung eine "Aktivierungsmaßnahme" eine Abschreckung vorgeschaltet. Damit wird der Zugang zu den Sozialleistungen willentlich verschärft.
Das Ziel der Aktivierungsmaßnahme wird aus der Dienstanweisung deutlich, so sollen die Jobcenter-Mitarbeiter Verzichte auf SGB II-Leistungen und die Maßnahmenträger die Abbrüche von Maßnahmen melden.
In den letzten Jahren haben verschiedene Kommunen bundesweite Berühmtheit erlangt, wegen ihren "Jobcenter"-Modelle, da sind allen voran Köln, Lübeck und Leipzig zu nennen und letztes Jahr Mannheim (das hatte Tacheles letztes Jahr umfangreich thematisiert unter der Überschrift: "Mannheimer Jobcenter - ein Vorgeschmack auf Arbeitslosengeld (ALG) II?"
Allen Jobcenter Modellen war gleich, daß sie durch aggressives und vorgeschaltetes Fallmanagment und Aktivierungsangebote den Zugang zur existenzsichernden Leistung erhöht haben um so Bedürftige abzuschrecken. Zum Teil haben sich die Jobcenter Leiter damit gebrüstet 30 % der Erstantragsteller angeschreckt zu haben. Gleiches ist hier zu erwarten.
Was allerdings mit den abgeschreckten Personen passiert ist, darum hat sich keiner mehr Gedanken gemacht. Unsere Prognose ist: Schwarzarbeit, Kriminalität, Prostitution, prekäre Beschäftigung und Drogen und Alkoholsucht.
Tacheles fordert Clement auf, seine Weisung zu korrigieren und das Jobcenter Kiel umgehend und sofort diese rechtswidrige Praxis einzustellen!
Tacheles - Online Redaktion
Harald Thomé
Weisung Kiel (PDF-Datei) (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2005/jobcenter_kiel.pdf)
Anordnung der Verfolgungsbetreuung (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2005/Verfolgunsbetreuung.html)
Mannheimer Jobcenter - ein Vorgeschmack auf ALG II? (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2004/Mannheimer_Jobcenter.html)
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Insbesondere die Kieler Anordnung ist der Hammer an sich. Da fehlt eigentlich nur noch, daß man bei Weigerung in den hinter der ArGe wartenden Güterzug mit unbekanntem Ziel klettern muss - nur nach Australien gehen keine Züge.
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2005/Verfolgunsbetreuung.html
ALG II ist jetzt seit sechs Monaten Wirklichkeit für Millionen von Menschen und bedeutet Massenverarmung und Verelendigung für die rund 6.3 Mio. (Mai 05) Betroffenen. Die Regierung scheut dabei auch nicht vor systematischem Rechtsbruch und Einschüchterung zurück.
Die derzeitige Situation ist die, daß aufgrund der systematischen rechtswidrigen Anordnungen von Minister Clement als oberster Dienstherr der SGB II - Leistungsträger, die Sozialgerichte und auch das Bundesverfassungsgericht eine faktische Fachaufsicht über Clements Ministerium übernehmen müssen. Da von "amtswegen" immer häufiger demokratische Rechte und Rechtsstaatsgebote im "Hartz IV - Land" ausgehebelt werden.
Anstatt jetzt nach den für die Regierung verheerenden Wahlergebnissen nachzujustieren wird der Regierungskurs sogar noch verschärft und Clement ordnet die Verfolgungsbetreuung der Arbeitslosen an. Parallel dazu beginnt schon wieder eine neue Faulenzerdebatte um so auch die Betroffenen selbst wieder einzuschüchtern.
Mit Datum vom 3. Juni 05 hat Clement alle ARGE Geschäftführer bundesweit angeschrieben und verschiedene Maßnahmen zur Vermeidung/Aufdeckung von Leistungsmißbrauch angeordnet:
* Prüfung der faktischen Verfügbarkeit der Leistungsempfänger (also genau ab Beginn der Urlaubszeit um so möglichst viele Sanktionen verhängen zu können)
* Intensive Betreuung um "Leistungsmissbrauch entschieden entgegentreten zu können"
(zielt auf behördliche Feststellung von eheähnlichen Gemeinschaften)
* Einrichtung von Schnellvermittlungsstellen (nicht für Arbeit, sondern von Trainingsmaßnahmen zur Abschreckung)
* Einrichtung eines Prüfungs- und Außendienstes (um so rechtswidrig Hausbesuche durchführen zu können)
* Herausgabe von Vergleichszahlen für die ARGEN (damit werden die "kostenintensiven" ARGEN unter Druck gesetzt ihre Kosten zu senken, bzw. schärfer in den kostenintensiven Bereichen vorzugehen)
* Flächendeckende Einführung des Fallmanagments (um so mit den Abschreckungs- und Sanktionierungsprozessen zu beginnen)
Tacheles dokumentiert den Brief an die ARGE - Leiter und die dazugehörigen Anordnungen von Clement an die Bundesagentur für Arbeit.
Brief von Herrn Clement vom 03.06.05 als PDF Datei downloaden. (93 KB)
Empfehlungen zur Vermeidung/Aufdeckung ungerechtfertigter Leistungszahlungen als PDF Datei downloaden. (73 KB)
Neben der Anordnung der Verfolgungsbetreuung enthält der Clement'sche Brief einen weiteren ziemlich bedeutsamen Teil. Die von Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbänden und sonstigen Organisationen angebotene Information, Aufklärung und Beratung Betroffener wird von Clement faktisch als Anleitung zum Sozialleistungsbetrug dargestellt. Mit dieser strafrechtlichen Bedrohung sollen bundesweit die Menschen und Organisationen die sich für die Rechte Betroffener einsetzen - sozusagen präventiv - eingeschüchtert werden.
Dazu ist von unserer Seite aus zu sagen, wo von einem Minister systematisch demokratische Rechte mit Füßen getreten und ignoriert werden ist von demokratischen Organisationen Aufklärung PFLICHT, Herr Minister!
Aber nicht nur Aufklärung ist Pflicht, sondern auch, das die Betroffenen sich endlich nicht mehr alles gefallen lassen und auf die Straße gehen und dort Druck machen !
Tacheles Online Redaktion
Harald Thomé
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Die Umsetzung der Verfolgungsbetreuung
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2005/jobcenter_kiel.html
Vor zwei Monaten hat Tacheles die Weisungen von Minister Clement veröffentlicht und dies als Anordnung der Verfolgungsbetreuung tituliert. Die Clement'schen Weisungen werden jetzt zum Teil bundesweit umgesetzt. Wir möchten das nun an einer uns vorliegenden Dienstanweisung "zur Aktivierungsmaßnahme für Neuantragsteller" des Jobcenter Kiel belegen.
Darin heißt es, dem Kunden sei schriftlich "das Angebot der Aktivierungsmaßnahme mit Rechtsfolgenbelehrung vor Aushändigung des Antrages" zu unterbereiten.
Im Klartext bedeutet dies, wenn akut bedürftige Menschen sozialrechtliche Ansprüche geltend machen, sollen sie sich zunächst unterwerfen oder gar den Besen in die Hand bekommen bevor sie den Rechtsanspruch auf SGB II - Leistungen realisieren können, bzw. was zu Essen bekommen.
Die angeordnete Verweigerung der Antragsherausgabe stellt aus Tacheles Sicht - Rechtsbeugung da - da jede Behörde zur Antragsentgegennahme verpflichtet ist (§ 20 Abs. 3 SGB X). Das bedeutet, wenn der Antrag an eine bestimmte Form, wie hier der 16- seitige ALG II- Antrag, ist die Behörde daran gebunden, das Antragsformular bedingungslos auszuhändigen. Durch die Clemtsch'sche Anordnung und die in Kiel belegte Praxis, verhalten sich die Behörden auch noch aus einem anderen Grund rechtswidrig. Nach § 17 Abs. 1 Nr. 3 SGB I sind die Leistungsträger verpflichtet darauf hinzuwirken, daß der Zugang zu den Sozialleistungen möglichst einfach gestaltet wird. Hier wird aber bewusst und durch Weisung eine "Aktivierungsmaßnahme" eine Abschreckung vorgeschaltet. Damit wird der Zugang zu den Sozialleistungen willentlich verschärft.
Das Ziel der Aktivierungsmaßnahme wird aus der Dienstanweisung deutlich, so sollen die Jobcenter-Mitarbeiter Verzichte auf SGB II-Leistungen und die Maßnahmenträger die Abbrüche von Maßnahmen melden.
In den letzten Jahren haben verschiedene Kommunen bundesweite Berühmtheit erlangt, wegen ihren "Jobcenter"-Modelle, da sind allen voran Köln, Lübeck und Leipzig zu nennen und letztes Jahr Mannheim (das hatte Tacheles letztes Jahr umfangreich thematisiert unter der Überschrift: "Mannheimer Jobcenter - ein Vorgeschmack auf Arbeitslosengeld (ALG) II?"
Allen Jobcenter Modellen war gleich, daß sie durch aggressives und vorgeschaltetes Fallmanagment und Aktivierungsangebote den Zugang zur existenzsichernden Leistung erhöht haben um so Bedürftige abzuschrecken. Zum Teil haben sich die Jobcenter Leiter damit gebrüstet 30 % der Erstantragsteller angeschreckt zu haben. Gleiches ist hier zu erwarten.
Was allerdings mit den abgeschreckten Personen passiert ist, darum hat sich keiner mehr Gedanken gemacht. Unsere Prognose ist: Schwarzarbeit, Kriminalität, Prostitution, prekäre Beschäftigung und Drogen und Alkoholsucht.
Tacheles fordert Clement auf, seine Weisung zu korrigieren und das Jobcenter Kiel umgehend und sofort diese rechtswidrige Praxis einzustellen!
Tacheles - Online Redaktion
Harald Thomé
Weisung Kiel (PDF-Datei) (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2005/jobcenter_kiel.pdf)
Anordnung der Verfolgungsbetreuung (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2005/Verfolgunsbetreuung.html)
Mannheimer Jobcenter - ein Vorgeschmack auf ALG II? (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2004/Mannheimer_Jobcenter.html)
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Insbesondere die Kieler Anordnung ist der Hammer an sich. Da fehlt eigentlich nur noch, daß man bei Weigerung in den hinter der ArGe wartenden Güterzug mit unbekanntem Ziel klettern muss - nur nach Australien gehen keine Züge.