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Tarek
10.10.2006, 16:23
Hallo, ich brauche Euern Rat.
Morgen habe ich einen Termin bei einem Träger, um eine Vereinbarung für einen 1€-job zu unterschreiben.

Der Job hat rein gar nichts mit dem zu tun was ich bisher gemacht habe
(Herstellung von Flyern, Infoveranstaltungen an Schulen vorbereiten und durchführen...)zum Thema Aidspräventation.

Der Projektleiterin des Trägers habe ich auch bereits gesagt, das ich wohl Schwierigkeiten haben werde diese Aufgabe durchzuführen,
da ich soetwas noch nie gemacht habe.
Aber na-ja.
Die wollen doch nur die Plätze wegen des Geldes vollbekommen, ist mein Eindruck...
Ich war heute bei der Arge, da ich eventuell bald einen Minijob in Aussicht habe.
Ich habe dies dort gesagt und wollte wissen, ob ich, falls das klappt mit dem Minijob, den 1€-job sofort beenden kann.
Ich habe die Auskunft erhalten, das dass nur bei einem Vollzeitjob möglich sei, und der Rest im Ermessensspielraum des Vermittlers liegt.

Hier im Forum habe ich aber schon ganz andere Aussagen dazu gelesen.
Was stimmt den nun? Gibt es dazu keine gesetzliche Regelung?
Es kann doch nicht sein, dass ich jetzt von einem 1€-job zum nächsten gejagt werde(dieser ist schon der 2.) u
nd somit jegliche Chance auf ein halbwegs normales Arbeitsverhältnis zu Nichte gemacht wird.

Freue mich über baldige Reaktion,da ich ziemlich fertig deshalb bin.
Danke!

efge
10.10.2006, 22:02
Hallo Tarek,

Der Job hat rein gar nichts mit dem zu tun was ich bisher gemacht habe
StephanK hat in einem Thread zum Thema EEJ dazu folgendes angemerkt:
Weder bei regulären Jobs, die Dir angeboten werden, noch bei 1-€-Jobs gibt es einen "Berufsschutz", also einen Anspruch darauf, im erlernten Beruf vermittelt oder beschäftigt zu werden.
Hättest Du auch durch die Benutzung der Suchfunktion oder beim „stöbern“ unter 1-Euro-Jobs selbst finden können. Ein Euro Job als Elektriker (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?p=36955&highlight=marvi#post36955)
Nun scheint mir, dass zum Thema Aidsprävention durchaus eine „zusätzliche“ und „gemeinnützige“ MAE-Massnahme auf den Weg gebracht wurde und ich sehe schwerlich, wie Du Dich dem widersetzen könntest.
Die Frage nach dem „Mini-Job“ wird erst dann aktuell, wenn Du eine Zusage hättest und das Wort „vielleicht“ nicht im Vordergrund steht.

Vielleicht kann aber noch jemand anderes zum Thema EEJ/MAE und Minijob etwas beisteuern, oder Du benutzt selbstständig das Forum zu den Themen „EEJ“ und „Mini-Jobs“. ;-)

StephanK
11.10.2006, 09:28
Ergänzend dazu noch:
Es scheint eine umstrittene Frage zu sein, was bei einem (zeitlichen) Konflikt zwischen bezahltem Klein-Job und 1-€-Job den Vorrang hat.
Meiner Meinung nach hat der bezahlte Job Vorrang, weil Du gesetzlich verpflichtet bist, jede Möglichkeit zu Verringerung Deiner Hilfebedürftigkeit zu nutzen - und die Hilfebedürftigkeit würde größer, wenn Du gezwungen würdest, wegen des 1-€-Job Deinen bezahlten Klein-Job hinzuschmeißen.
Aber so lange der Klein-Job nur Hoffnung und noch keine Realität ist, ist das nur Theorie.

Dass eine Arbeit Neuland für Dich ist, kann Dir mit jedem regulär bezahlten Job auch passieren. Es ist aber ein interessanter Arbeitsbereich, in dem Du vielleicht Neues lernen und außerdem Deine Flexibilität unter Beweis stellen kannst. Das ist bei Bewerbungen unter Umständen durchaus ein Vorteil.

Tarek
11.10.2006, 18:36
ich war heute bei dem Träger um die Formalitäten zu erledigen. Am Montag beginne ich mit der MAE-Sache. Habe mit der Projektleiterin abgesprochen 2Wo. das Ganze für mich zu testen, um zu sehen wie es mir mit dem Ganzen geht. Ihre Vorschlagvarianten: wenn es gar nicht geht, ihr Bescheid zu geben-dann kann sie der Arge sagen, dass ich es zumindest, versucht habe,bzw. mich nicht unwillig gezeigt habe.
Oder mich über 14 Tage krankschreiben zu lassen, so würde ich quasi aus der Maßnahme rauskommen. Ohne Sanktion?? Werde jetzt erstmal mein
Bewerbungsgespräch wegen des Minijobs abwarten, und einfach mal weitersehen. Falls ich den bekomme,kämpfe ich darum Ihn auch ausüben zu können, da ich mich damit nicht so versklavt fühle. Ich lehne 1€-Jobs prinzipiell ab, da sie Unmengen von Geldern verschlingen, die besser in soz.ver. Arbeit gesteckt werden soll! Liebe Grüße, Tarek

StephanK
11.10.2006, 19:50
Deine grundsätzliche Kritik an den 1-€-Jobs teile ich völlig. Das schließt aber nicht aus, dass es im Einzelfall gut passen und einem auch nützen kann, weil man bei Bewerbungen belegen kann, dass man in diesem Bereich konkret arbeitet.
Dass Du sozusagen erst mal "zur Probe" anfängst, finde ich gut. Das lässt dem Träger ggf. auch die Chance zu sagen: wir haben nix anzubieten, was auch nur einigermaßen adäquat für Sie wäre, also sollten das besser andere machen, die besser zu der Aufgabe passen. (Mir ging es schon im Vorfeld, also ohne Probearbeit so.)

Tarek
11.10.2006, 22:59
ja, im Einzelfall kann das Ganze positiv sein. Wäre die 1€.-geschichte freiwillig, würden sich wahrscheinlich immer noch genug Leute dafür zur Verfügung stellen. Danke übrigens für Deine schnelle u.wie ich finde, freundlich-neutrale Reaktion... Kann mir denn noch irgendjemand sagen, falls das alles gar nichts für mich sein sollte; stimmt das, dass man nach über 14-tägiger Krankschreibung aus der Maßnahme fliegt?? Ich frage das auch, weil ich eine miese "Vermittlerin" habe, die mir wegen der Maßnahme bestimmt Steine für einen/den Minijob in den Weg legen will.:danke:

Tarek
24.10.2006, 14:37
Hallo, da bin ich mal wieder,
ich leg mal gleich los; also,ich kann den Minijob haben, und möchte deshalb den 1€-job schmeissen!!!
Wer hat Erfahrung mit solch einer Situation??? Habe ja schon viel hier darüber gelesen mich bei Arbeitslosenberatungsstellen informiert, usw. u. bekomme überall verschiedene Aussagen zu diesem Thema. Gibt es ein Gesetz, wo das klar geregelt ist? Ich würde mich über Tipps u./o. Erfahrungen dazu sehr freuen. DANKE!

efge
24.10.2006, 21:23
Hallo tarek,

auch ich bin kein Freund der EEJ's und habe hier im Forum zu diesem "Arbeitsplatzschaffungswunder" schon deutlich meine Meinung gepostet.

Es wäre allerdings falsch, den EEJ "zu schmeissen", da Dir dadurch erhebliche finanzielle Nachteile entstehen würden.

Leider ist es so, das (nennen wir es mal, „Spannungsverhältnis“), zwischen EEJ und 400 € - Job im SGB II nichts genaues zu finden ist. Dies betrifft im Grunde alle Bereiche. Und dies ist kein Einzelfall, lässt dieses Gesetz doch den einzelnen Kommunen eine jeweils eigene, frei nach Gutsherrenart, Interpretation zu.

Im SGB II findet sich jedoch der Passus, dass ALG II –Empfänger/innen gesetzlich verpflichtet sind, jede Möglichkeit zur Verringerung der Hilfebedürftigkeit zu nutzen. Dies würde gerade auch auf einen 400 € - Job zutreffen, denn davon würden 240 € von Deiner Regelleistung abgezogen = Verringerung der Hilfebedürftigkeit.

Es gibt Kommunen, die einem 400 € -Job Vorrang vor einem EEJ geben, andere Kommunen eben wieder nicht. Wie geschrieben: Da die Gesetzeslage schwammig ist, können die Kommunen hier nach Gutsherrenart verfahren. :evil:

Und wo kein Kläger, da kein Richter und das Problem bleibt weiter bestehen.

Mein Tipp: Wenn Du mit Deiner/Deinem SB nicht "klar Schiff" reden kannst, wende Dich an den oder die Teamleiter/in.

Alles Gute & Erfolg

Upsala
24.10.2006, 23:50
Servus Tarek!
Ich sehe es eigentlich wie Stephan
… weil Du gesetzlich verpflichtet bist, jede Möglichkeit zu Verringerung Deiner Hilfebedürftigkeit zu nutzen - und die Hilfebedürftigkeit würde größer, wenn Du gezwungen würdest, wegen des 1-€-Job Deinen bezahlten Klein-Job hinzuschmeißen.
und bin mir sicher jedes Sozialgericht wird es auch tun.
Vergleich mal
§ 2
Grundsatz des Forderns
(1) Erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen. Der erwerbsfähige Hilfebedürftige muss aktiv an allen Maßnahmen zu seiner Eingliederung in Arbeit mitwirken, insbesondere eine Eingliederungsvereinbarung abschließen. Wenn eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in absehbarer Zeit nicht möglich ist, hat der erwerbsfähige Hilfebedürftige eine ihm angebotene zumutbare Arbeitsgelegenheit zu übernehmen.
(2) Erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen haben in eigener Verantwortung alle Möglichkeiten zu nutzen, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten. Erwerbsfähige Hilfebedürftige müssen ihre Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhalts für sich und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen einsetzen.

Ich denke eindeutiger geht es kaum. Im Zweifelsfall wäre sicherlich ein Anwalt angesagt, aber die Chancen das durchzusetzen halte ich für sehr gut. Wenn du deine Argumente gegenüber der ARGE konsequent behauptest dürfte eigentlich nichts schiefgehen.
Mit einem 1-Euro Job liegst du dem Staat auf der Tasche.
Mit einem Minijob nutzt du die Möglichkeit deinen Lebensunterhalt, wenigstens zum Teil, aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Ein 1-Euro Job steht dir da nur im Weg.
Da würde ich meinen Punkt setzen und ihn durchsetzen.
:mymind: